Recht muss Recht bleiben
„Auch im Asylbereich ist es erforderlich, dass der Grundsatz „Recht muss Recht bleiben“ gilt und auch von den Behörden umgesetzt wird. Wir haben in Österreich geltende Asylgesetze und wer keinen Asylgrund hat, muss das Land auch wieder verlassen und in seine Heimat zurückkehren“, so der geschäftsführende freiheitliche Klubobmann Mag. Johann Gudenus in Bezug auf Medienberichte über Asylwerber, die nach einem negativen Asylbescheid vor der Abschiebung stehen.
Gudenus weist darauf hin, dass viele Asylfälle, bei denen offensichtlich kein Asylgrund gegeben ist, durch Anwälte der Antragsteller absichtlich in die Länge gezogen werden, um dann nach Jahren mit dem Argument einer guten Integration durch medialen Druck ein humanitäres Aufenthaltsrecht zu erzwingen. „Wenn hier nachgegeben wird, dann ist das eine Einladung an alle Wirtschaftsmigranten nach Österreich zu kommen. Denn es entsteht der Eindruck, dass man hier als Asylwerber auch ohne Asylgrund dauerhaft einwandern darf. Das geht so nicht und wäre auch unfair gegenüber jenen Personen, die tatsächlich verfolgt werden. Daher sind in einem funktionierenden Asylsystem rechtsstaatliche rechtskräftige Entscheidungen umzusetzen“, so der FPÖ-Klubobmann.
„Die rot-schwarze Bundesregierung habe in der Vergangenheit mit ihrer Gleichsetzung von Asyl und Zuwanderung Tür und Tor für alle Migranten nach Österreich geöffnet, was zu der von der FPÖ viel kritisierten Massenzuwanderung in den letzten Jahren geführt habe. Die neue österreichische Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm darauf geeinigt, dass diese beiden Bereiche jetzt strikt getrennt werden. Das bedeutet: Wer Schutz vor politischer oder religiöser Verfolgung braucht, bekommt diesen auch. Wenn kein Asylgrund festgestellt wird bzw. er entfällt, müssen diese Personen Österreich wieder verlassen“, erklärt Gudenus.
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2018-01-21