Geld hat kein Mascherl


Finanz hebt Steuer auf Schmiergelder ein

Seit gut 2 Jahren unterhält Österreich eine  Anti-Korruptions-Akademie  im niederösterreich-
ischen Ort Laxenburg.   Dass diese bis dato offenbar rein gar nichts bewirkte, beweisen die
zahlreichen Korruptionsfälle der letzten Zeit.
 
Ein alter Spruch in Österreich lautet: „Der Balkan beginnt am Ballhausplatz“. Diesen müssen
wir bezüglich der Örtlichkeit korrigieren.   Wir meinen, dass es korrekterweise „Hintere Zoll-
amtsstraße“  lauten  sollte.   Denn  im  Finanzministerium ist man ganz augenscheinlich der
Meinung, dass Korruption ein alltägliches Geschäft und eine daraus resultierende Einnahme-
quelle ist.
 
Wie wir darauf kommen?   Nun, im „Steuerbuch 2013“,  auf Seite 98  ist folgendes zu
lesen:

 

 

 

Wann ist das  Formular L 1i auszufüllen, obwohl  nur inländische Einkünfte bezogen werden?
Neben  der  Einlösung  von Bonusmeilen für private Zwecke,  die im Rahmen von beruflichen
Dienstreisen  erworben wurden oder pauschale Reisekostenersätze,  die von internationalen
Organisationen  direkt  an  die Sitzungsteilnehmer ausbezahlt wurden,  ist dieses Formular –
auch  bei  Erhalt  bestimmter  Provisionen  (z.B.  Incentives oder Schmiergelder) von dritter
Seite –  auszufüllen.
 
Da  staunen  wir  aber,  dass  die Finanz Steuern aus dem Erlös einer kriminellen Handlung
einhebt.  Denn sollte es sich noch nicht bis ins Büro der  Finanzministerin herumgesprochen
haben, Korruption ist ein strafbarer Tatbestand.   Aber vielleicht sieht man das aber bei der
ÖVP  nicht  so  eng.   Seitens des Finanzministeriums verteidigt man diese Vorgehensweise
mit dem Hinweis eines „berechtigten Interesse des Staates“.  
 
Nun,  wenn dies so ist,  ist es möglicherweise nur mehr eine Frage der Zeit,  bis es eigene
Formulare  und  Steuersätze  für den Erlös krimineller Handlungen  – beginnend vom Fahr-
raddiebstahl bis hingehend zum Auftragsmord – geben wird. Natürlich nur im „berechtigten
Interesse des Staates“.
 
Die  Angelegenheit ist für uns deswegen so erstaunlich,  werden doch normalerweise erwirt-
schaftete Gelder aus kriminellen Handlungen beschlagnahmt.  Mit der Vorgehensweise der
Finanz werden allerdings ehrliche Steuerzahler mit  Kriminellen auf eine Stufe gesetzt.
 
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2013-02-10