Geldvernichtung


Hat Treichl doch recht?

Wie lautete der  Ausspruch des  Erste Bank-Chefs Andreas Treichl?  „Unsere Politiker sind
feig…..“ Offenbar hat der Mann mit seiner Aussage recht, denn anders ist folgender Gesetz-
esentwurf für ein neues Nationalbankgesetz nicht zu erklären. Die österreichische Bundes-
regierung  will  die  „unbefugte“  Vernichtung von  großen Mengen  Geld künftig  mit einer
Geldstrafe unter Strafe stellen.

Der Paragraph 64 des neuen Nationalbankgesetzes soll laut Begutachtungsentwurf lauten:
„Wer  unbefugt  große  Mengen  von Euro-Banknoten  oder -Münzen  vernichtet,  ist mit

einer Strafe bis zu 2.000,- Euro zu bestrafen.“

Dazu  kommt   noch die  völlig entbehrliche Kritik  der Nationalbank  die einwirft,  dass aus

dem  Gesetzesentwurf nicht hervorgeht, ab welcher Menge die Geldvernichtung eigentlich
strafbar sei  und ob  auch die  fahrlässige Vernichtung von Geld strafbar ist. Auch sei nicht
klar ob  es sich bei  dem Delikt um  eine Verwaltungsübertretung  oder um eine gerichtlich
strafbare Handlung handelt.

Gesetz für Politiker anwenden

Offenbar haben unsere Politiker keine andere Sorgen als Gesetze ins Leben zu rufen,  die
völlig schwachsinnig und entbehrlich sind. Kein normaler Mensch auf dieser Welt wird auf
die Idee kommen Geld zu vernichten. Personen die absichtlich Geld vernichten, sollte man
nicht mit einer Strafe zu Leibe rücken, sondern eher eine psychatrische Behandlung ange-
deihen lassen.

Und  sollte  dennoch jemand  den Drang  verspüren  sich der  Weichwährung Euro  durch

Vernichtung  zu entledigen,  werden ihm  die 2.000,- Euro  Strafe nicht kratzen. Er braucht
lediglich diesen Betrag, von der zu vernichtenden Eurosumme zur Seite zu legen.

Allerdings hätte  dieses Gesetz  seine Berechtigung  wenn man es für Politiker anwenden
würde,  welche Steuergelder  vernichten in  dem sie  dieses in  EU-Pleitestaaten transfer-
ieren. In diesem Fall sollte der Strafrahmen aber deutlich erhöht werden.

*****

2011-05-24