Hat Treichl doch recht?
Wie lautete der Ausspruch des Erste Bank-Chefs Andreas Treichl? „Unsere Politiker sindfeig…..“ Offenbar hat der Mann mit seiner Aussage recht, denn anders ist folgender Gesetz-
esentwurf für ein neues Nationalbankgesetz nicht zu erklären. Die österreichische Bundes-
regierung will die „unbefugte“ Vernichtung von großen Mengen Geld künftig mit einer Geldstrafe unter Strafe stellen.
Der Paragraph 64 des neuen Nationalbankgesetzes soll laut Begutachtungsentwurf lauten:
„Wer unbefugt große Mengen von Euro-Banknoten oder -Münzen vernichtet, ist mit
Dazu kommt noch die völlig entbehrliche Kritik der Nationalbank die einwirft, dass aus
dem Gesetzesentwurf nicht hervorgeht, ab welcher Menge die Geldvernichtung eigentlich strafbar sei und ob auch die fahrlässige Vernichtung von Geld strafbar ist. Auch sei nichtklar ob es sich bei dem Delikt um eine Verwaltungsübertretung oder um eine gerichtlich strafbare Handlung handelt.
Gesetz für Politiker anwenden
Offenbar haben unsere Politiker keine andere Sorgen als Gesetze ins Leben zu rufen, die
völlig schwachsinnig und entbehrlich sind. Kein normaler Mensch auf dieser Welt wird auf
die Idee kommen Geld zu vernichten. Personen die absichtlich Geld vernichten, sollte man
nicht mit einer Strafe zu Leibe rücken, sondern eher eine psychatrische Behandlung ange-
deihen lassen.
Und sollte dennoch jemand den Drang verspüren sich der Weichwährung Euro durch
Vernichtung zu entledigen, werden ihm die 2.000,- Euro Strafe nicht kratzen. Er brauchtlediglich diesen Betrag, von der zu vernichtenden Eurosumme zur Seite zu legen.
Allerdings hätte dieses Gesetz seine Berechtigung wenn man es für Politiker anwenden
würde, welche Steuergelder vernichten in dem sie dieses in EU-Pleitestaaten transfer-
ieren. In diesem Fall sollte der Strafrahmen aber deutlich erhöht werden.
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2011-05-24