Steuer kann bis zu über 2.000,- Euro jährlich ausmachen

Mit welchen Zuckerln hatte man doch den Kauf eines E-Autos nicht alles beworben? Von Förderungen bis hin zur KFZ-Steuerbefreiung. Obwohl es jedem nur halbwegs logisch denkenden Menschen klar sein hätte müssen, dass die Zuckerltüte recht bald leer sein wird, gab es eine nicht unerhebliche Zahl unter den E-Autokäufern, für die das Versprechen der Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer ein Argument für den Kauf eines E-Autos war. Und weil die KFZ-Steuer ja Null Euro betrug, wurden meist PS-starke Autos (mit bis zu mehreren 100 PS) gekauft.
Alle diese Käufer bekommen nun die Rechnung präsentiert. Gemäß des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 kommt es zu folgenden Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer: Mit 1. April gilt auch für Elektroautos eine motorbezogene Versicherungssteuer. Das gilt nicht nur für Neuanmeldungen, sondern auch für bereits bestehende Zulassungen. Dies gilt auch für Besitzer von Hybridfahrzeugen und E-Motorräder. Die Umstellung dürfte ein paar Monate dauern. Mit September 2025 dürften den E- und Hybridautos-Besitzern eine erste saftige Rechnung ins Haus flattern. Der ÖAMTC geht davon aus, dass die KFZ-Steuer jährlich bis zu über 2.000,- Euro ausmachen dürfte.
Rechnet man die hohen Anschaffungspreise für E-Autos, die enorm gestiegenen Strompreise und den Wegfall der KFZ-Steuerbefreiung, gibt es wohl kaum noch ökonomische Argumente für die Anschaffung eines solchen Vehikels. Einzig die „E-Mopeds“ sind von der KFZ-Steuer ausgenommen. Das wird zumindest den Speisenzustellern gefallen.
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