Irrtum
Haben wir geglaubt, dass gegen den deutschen CDU-Politiker Althaus keine Anklageerhoben wird, sind wir hier erstaunlich überrascht worden.
Nicht weil wir uns geirrt haben, sondern auf welche Art und Weise der Prozeß gegen ihn
über die „Bühne“ gegangen ist. Anstatt zu warten, bis der deutsche Spitzenpolitiker wieder
gesundet ist, hatte man es vorgezogen ohne ihn zu verhandeln.
Kein Interesse am öffentlichen Interesse
Offensichtlicher Grund dafür war, den Prozeß dem öffentlichen Interesse zu entziehen.Fraglich ist, warum man überhaupt einen Prozeß anberaumt hat, wenn man auf die Vor-
ladung des Hauptbeschuldigten, der immerhin den Tod eines Menschen zu verantworten
hatte, verzichtet hat.
In diesem Fall hätte auch die Zusendung einer Strafverfügung genügt, dass hätte wenigs-
tens Kosten erspart.
Der Ankläger und die Strafprozessordnung
Laut Strafprozessordnung müsste der Ankläger seine vorgesetzte Behörde informieren undum deren Zustimmung ersuchen, wenn es ein Verfahren mit unmittelbarem öffentlichen
Interesse betrifft, um dieses so abzuwickeln, wie der Prozeß gegen Althaus gelaufen ist.
Von einer Zustimmung durch die Oberstaatsanwaltschaft oder Justizministerin sei aber
nichts bekannt, wie Bandion-Ortner gestern im Justizausschuss zugegeben hat.
Schlechte Wahlwerbung ?
Wir vermuten das es hier politische Interventionen gegeben hat, um Dieter Althaus dasBlitzlichtgewitter bei einem Prozess zu ersparen, wenn dieser dort persönlich erscheinen
hätte müssen. Die Fotos in der Boulevard-Presse hätten sich im Wahlkampf, den Althaus nach seiner
Gesundung zu schlagen hat, sicherlich nicht positiv ausgewirkt. Erfuhr erstaunliche Sonderbehandlung vor Gericht Erstaunlich ist, dass man einem Politiker die „Peinlichkeit“ eines Prozeßauftrittes erspart,
obwohl sein Verschulden ein Todesopfer zur Folge hatte. Man darf gespannt sein, ob österreichische Gerichte in Zukunft einem „normalen“ österreichischen Staatsbürger die selben Privilegien einräumen, wie dem deutschen Spitzenpolitiker Dieter Althaus. Stauni 2009-03-05