Judenhetze und Verherrlichung von
Gewalt fällt zu Recht nicht unter Kunst
Schuldig in allen Anklagepunkten lautete das Urteil, das am Freitag dem 10.01.14 im Grazer Straflandesgericht gegen zwei Rapper gesprochen wurde. Die zwei Grazer waren wegen Ver- hetzung, Aufforderung zu terroristischen und strafbaren Handlungen angeklagt. Bei den beiden Verurteilten handelt es sich um die Möchtegern-Gangster (so geben sie sich zumindest in ihren Videoclips) Yasser Gowayed und Budak Osman. Die beiden Herren waren eine „Entdeckung“ von ERSTAUNLICH. Wir berichteten schon über diese, da waren sie den „großen“ Medien noch völlig unbekannt. Unter diesem LINK können geneigte Leser- (innen) unsere Beiträge nachlesen. In Videoclips, in denen Gowayed und Budak die Hauptrolle spielen, wird unter anderem Gewalt verherrlicht, Straftaten gutgeheißen und gegen Juden gehetzt. Auf den Facebook- Accounts der Beiden ging es nicht minder harmlos zu. Vor dem Richter versuchten die Anwälte der Angeklagten dies als Kunst zu verkaufen. Die Richterin konnte offenbar die Meinung der Anwälte bezüglich der „Kunst“ von Gowayed und Budak aber nicht ganz teilen und verhängte gegen die beiden Rapper bedingten Frei- heitsstrafen von sechs und elf Monaten sowie Geldstrafen. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger legten sofort Berufung ein und die Urteile sind daher nicht rechtskräftig. Pikante Details am Rande: Am 25.11.2012 fanden in Graz Gemeinderatswahlen statt. Yasser Gowayed gab auf seiner Facebook-Seite damals folgende Wahlempfehlung ab:Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)
Martina Schröck (SPÖ) bedankte sich auf der hetzerischen Facebook-Webseite des Möchte- gern-Gangster ganz artig und schrieb: „Danke euch für die Unterstützung! Gemeinsam können wir vieles schaffen!“ Aber auch der damalige Vorsitzende der Sozialistischen Jugend Graz, Manuel Oberreiter, entdeckte sein Herz für den Rapper und warb auf dessen Hass- und Hetz
Facebook-Account um Vorzugsstimmen.
Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)
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2014-01-11