Möchtegern-Laufhausbesitzer wegen Beleidigung verurteilt


Recherchefehler beim STANDARD

Wie  im  heutigen  STANDARD (Online-Ausgabe)  berichtet wird,  wurde Peter Laskaris
wegen Beleidigung verurteilt.   Allerdings ist dem Redakteur des Beitrags, der politisch
links orientierten Postille, ein Recherchefehler unterlaufen.
Laskaris  ist  zwar  kein Unbekannter,  besitzt aber definitiv kein Laufhaus.   Nicht einmal
ein öffentliches WC kann dieser Mann sein Eigen nennen. Aber zurück zum eigentlichen
Thema.   Der Möchtegern-Laufhausbesitzer  bezeichnete via seinem Facebook-Account
den  Wiener  FPÖ-Bürgermeister   Mag.  Johann  Gudenus  als  „Nazischwein“.    Für  den
Dritten  Nationalratspräsidenten  und FPÖ-Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl 2016,
Ing. Norbert Hofer,  hatte er unter anderem Worte wie „Krüppel“ übrig.
Nun wurde Laskaris die Quittung für sein beleidigendes Verhalten präsentiert.  Richter
Mag. Apostol, am Landesgericht Wien, verhängte für die Beleidigungen 30 Tagsätze à
30 Euro über den Angeklagten.
Und  wieder  wurde jemand verurteilt der glaubte, dass man FPÖ-Politiker im Internet
ungestraft beleidigen kann.   Ob das bei jenen Leuten ankommen wird,  die das noch
immer glauben?
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2016-08-23