Was wird wohl eher befolgt werden?
Es erstaunt in der Tat, dass zahlreiche politisch links orientierte Aktivist(innen) und auch Politiker(innen), dem Schächten die Stange halten. Deren eindeutig positive Haltung zu der grausamen Tötungsmethode von Tieren, kann man vor allem in sozialen Netzwerken nachlesen. Zwar regelt der § 32 des Tierschutzgesetzes, die Schlachtung oder Tötung von Tieren, allerdings ist ein Gesetz nur so viel wert, als dessen Einhaltung auch wirklich garantiert ist.
Im politisch eher links orientierten Internetlexikon Wikipedia, ist über das Schächten folgendes zu lesen:
Schächten oder Schechita (hebräisch שחט šacḥaṭ ‚schlachten‘) ist das rituelle Schlachten von im jeweiligen Ritus zugelassenen Schlachttieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Die Tiere werden mit einem speziellen Messer mit einem großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, getötet. Mit dem Schächten soll das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres gewährleistet werden. Der Verzehr von Blut ist sowohl im Judentum als auch im Islam verboten.
Das jüdische Schächten erfolgt ohne vorgängige Betäubung des Tieres, da nach jüdischer Auffassung das Tier durch die Betäubung verletzt und das Fleisch dadurch zum Verzehr unbrauchbar wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Schächturteil) werden auch muslimischen Metzgern Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten erteilt, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten. Ob Fleisch eines durch Elektroschock betäubten Tieres als halāl gelten kann, ist unter Sunniten umstritten. Unter Aleviten wird das Halāl-Gebot basierend auf einer mündlichen Tradition anders als bei den Sunniten ausgelegt, rituell erfolgt bei den Aleviten die Schächtung ohne Betäubung. (Quelle: de.wikipedia.org)
Nun stellt sich die berechtigte Frage: Werden nun jene Schlächter, die Tiere für Personen schlachten, die aus religiösen Gründen ausschließlich das Fleisch von geschächteten Tieren verzehren, eher gegen ihre Religionsvorschriften oder doch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen? Denn für eine Missachtung werden sie sich wohl oder übel entscheiden müssen. Übrigens braucht die gesetzlich vorgeschriebene Betäubung erst nach dem Kehlschnitt erfolgen. Damit ist dem Tier das Leiden ohnehin garantiert.
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2018-07-20