Brot ist gesund
An und für sich ist Brot ein Grundnahrungsmittel, welches nahrhaft und vor allem gesund
sein sollte. Das dachten wir zumindest, bis wir die Ausgabe des Heftes 11/2010 des Ver-
brauchermagazins „Konsument“ gelesen haben.
Da bietet der Lebensmitteldiscounter Hofer, das Toastbrot der Marke „Korngold“ an und
bewirbt dieses Produkt mit dem Zusatz, frei von Konservierungsmitteln zu sein. Eine feine
Sache, denn es sind ohnehin zu viele Lebensmittel am Markt, in denen es von Chemiezu-
sätzen nur so wimmelt.

Screen: www.hofer.co.at
Droge Alkohol im Toastbrot
Eine neue Qualität, schreibt Hofer dem Toastbrot zu. Diese neue Qualität outet sich in der
Droge Alkohol, welchem dem Brot zum Zwecke der längeren Haltbarkeit zugefügt wurde.

Screen: konsument.at
Vom Gesetz her befindet sich der Lebensmitteldiscounter im Recht. Da Weingeist kein Zu-
satzstoff (E-Nummer), sondern eine Lebensmittelzutat ist, darf auf der Verpackung der Zu-
satz „ohne Konservierungsmittel“ stehen.
Allerdings ist der Verkauf diese Produktes von der vielgepriesenen Verbraucherfreundlich-
keit meilenweit entfernt. Wir wagen es sogar zu behaupten, dass der Verkauf dieses Toast-
brots gefährlich ist.
Kinder in Gefahr
Ausser dem lapidaren Hinweis „Weingeist“, welcher leicht übersehbar und nichtssagend
zwischen den anderen Zutaten steht, gibt es keine Warnung über die Gefährlichkeit dieses
Produktes. Kinder verzehren mit Vorliebe Toastbrot und laufen damit in Gefahr, mit „Korn-
gold“ von Hofer, schon in jungen Jahren an die Droge Alkohol gewöhnt zu werden.
Bedenkt man, dass trockenen Alkoholiker(innen) sogar vom Verzehr von Rotkraut zum Mar-
tinigansl abgeraten wird, ist ein Rückfall in den Alkoholismus durch Konsumation dieses
Toastbrots nicht von der Hand zu weisen.
Billig ist nicht alles, besonders bei Produkten die bestimmte Gefahren in sich bergen. Dies
sollte sich die Firma Hofer zu Herzen nehmen und bei diesem Toastbrot der Marke „Korn-
gold“, unübersehbar den Hinweis „Für Kinder und alkoholgefährdete Personen ungeeig-
net“ anbringen.
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2010-11-14
Autofahren und Alkoholkonsum
Der heutige Beitrag, des nicht gerade zu unserem Freundeskreis zählenden Bernhard
Torsch, hat uns uns zu diesem Artikel inspiriert. Aber wo er Recht hat, hat er Recht,
auch wenn er es politisch meint. Der nachfolgende Beitrag trifft aber auch auf Politiker
zu.
(Screen: lindwurm.wordpress.com)
Autofahren und Alkoholkonsum sind zwei Dinge die nicht zusammenpassen. Dass sieht
der Mietwagen-Verleiher „Car Del Mar“ allerdings nicht so. Er bietet in einer gestrigen
„APA-OTS Aussendung“ , seine Pkw´s für eine Mietwagentour für Weinliebhaber an.
(Screen: “Cardelmar”)
Ab in den Süden
Wer die tristen Novembertage und die Kälte des herannahenden Winters bereits jetzt
schon satt hat, sollte sich auf dem schnellsten Weg nach Kalifornien begeben. Denn
dort kann er mit einem Mietwagen der Firma „Car Del Mar“ , besoffen durch die Geg-
end cruisen.
Dies ist zumindest der Werbung des Autoverleihers zu entnehmen, denn dieser meint
wörtlich: „Schöne Landschaften, köstlicher Rebensaft und wärmende Sonnenstrahlen .
Eine Tour mit dem Mietwagen durch lichtverwöhnte Weinregionen lässt Urlauber die
angenehmsten Dinge des Lebens verbinden und bietet Abwechslung vom Strandur-
laub.
CarDelMar präsentiert die schönsten Weinstraßen für alle, die in der Herbst- und Win-
tersaison eine Fernreise unternehmen. Viele Weinkellereien bieten gratis Besichtigun-
gen und Kostproben an.
Eine Tour mit dem Mietwagen lässt sich prima von San Francisco aus starten. Von da
aus kann Sonoma Valley, das mit über 200 Weinproduzenten nicht nur für seine edlen
Tropfen, sondern auch für idyllische Vineyards und stilvolle Weingüter bekannt ist, an-
gesteuert werden. Sollte man dazu noch in der Lage sein (Anmerkung der Redaktion)
Hoffentlich gut versichert
Wir dachten immer, dass auch in den USA eine Promillegrenze gilt, wenn sich Mann
oder Frau hinters Steuer klemmt. So kann man sich irren. Hoffentlich sind die Fahrzeuge
des Mietwagen-Verleihers „Car Del Mar“ gut versichert.
Auf jeden Fall kann diese Werbekampagne nur mit den Worten von Bernhard Torsch be-
dacht werden: „Waun die Hirntoten ongsoffn autofoan.“
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2010-11-03
Erstaunliches Vatertagsgeschenk
Beim heutigen virtuellen Spaziergang im Internet, sind wir auf ein erstaunliches Vatertags-
geschenk gestossen. Der Verband der Brauereien Österreichs bietet unter www.bierserver.at
eine interaktive „Österreichischen Bierlandkarte“ an. Auf dieser befinden sich 172 Betriebe
in denen das köstliche Nass angeboten wird.
Beim Durchlesen der Presseaussendung des Verbandes der Brauereien Österreichs, die
unter dem Motto „Erlebte Biervielfalt zum Vatertag“ steht, ist für uns der Eindruck ent-
standen, dass österreichische Väter schwere Alkoholiker sein müssen.
Alkohol wird als Kulturgut angepriesen
Meint doch die GF des Verbandes, Mag. Jutta Kaufmann-Kerschbaum, dass Österreich
sich glücklich schätzen kann, ein wertvolles Kulturgut wie das Bier in einer solchen Vielfalt
geniessen zu können.
Also Bier ist zwar ein Getränk mit dem der Durst gelöscht werden kann, unter Umständen
noch ein Genussmittel, aber unter dem Begriff Kulturgut haben wir andere Vorstellungen.
Wahrscheinlich ist Frau Kaufmann-Kerschbaum entfallen, dass Bier in zu großen Mengen
getrunken zur Alkoholisierung und im schlimmsten Fall zur Alkoholabhängigkeit führt.
Das heisst, dass Bier zu einem medizinischen Problem führen kann und das ist keine Eigen-
schaft eines Kulturgutes. Möglicherweise können sich Brauereibesitzer Kulturgüter kaufen,
wenn sie dementsprechende Mengen an Bier verkaufen. So gesehen wird Bier zum Kultur-
gut.
Die kleine Bierreise
Am besten gefällt uns die Passage in der eine Alkoholtour angepriesen wird. Frau Kaufmann
-Kerschbaum meint dazu wortwörtlich: „Gerade jetzt zum Vatertag ist die neue Karte das
perfekte Recherche-Hilfsmittel für eine kleine Bierreise. So kann man die herrliche österreich-
ische Landschaft, die berühmten Sehenswürdigkeiten der Städte und die besten Biere des
Landes bei einem gemeinsamen Ausflug verbinden.“
Eine solche Sauftour, pardon Bierreise können wir uns bildlich vorstellen. Allerdings stellt
sich für uns folgende Frage. Ab dem wievielten Krügerl verliert man das Interesse an den
Sehenswürdigkeiten oder an der Landschaft?
Landschaft nur zum Kotzen
Auch die Ehefrau und die Kinder werden ihre helle Freude daran haben, wenn der Papa voll-
trunken, (hoffentlich) im Beifahrersitz hängt und die herrliche österreichische Landschaft nur
dann entdeckt, wenn er urinieren oder kotzen muss.
Da bleibt nur zu hoffen, dass der Ehemann von Frau Kaufmann-Kerschbaum auch von die-
sem erstaunlichen Vatertagsgeschenk Gebrauch macht und sich mit Kind und Kegel auf eine
Alkoholtour begibt. Eine Frage gestatten wir uns noch an die Dame. Wie sollen eigentlich
Väter die kein Bier trinken, ihren Ehrentag feiern?
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2010-06-09
Erstaunlicher Sozialarbeiter
An und für sich sollte man annehmen können, dass Sozialarbeiter verantwortungsvolle
Menschen sind. Sie sollen ja auch unter anderem gestrauchelte Mitmenschen wieder auf
den Pfad der Tugend zurückführen.
Ebenfalls zu ihrem Aufgabengebiet gehört es, Kinder und Jugendliche auf die Gefahren
von Drogen aufmerksam zu machen und ihnen vom Konsum der Selbigen abraten. Dro-
genkonsum und das Abgleiten in die Kriminalität liegen oft sehr knapp nebeneinander.
Da waren wir aber sehr erstaunt, als wir im Blogverzeichnis „Politikblogs.at“ nachfolgende
Ankündigung eines Beitrags von Berhard Amann fanden. Der Mann ist nicht irgendwer,
sondern „Diplomsozialarbeiter“ in Vorarlberg.
Erstaunliche Einstellung zu Drogen
Beitrag verschwunden
Berhard Amann ist Multifunktionär und Mitbegründer des 1998 gegründeten Selbsthilfe-
vereines “Starke Süchtige“ (betroffene Drogenge-braucherInnen sind in diesem Verein
organisiert). In diesem Verein ist er laut eigenen Angaben bis dato tätig.
Da hat uns die Einleitung zum Inhalt seines Beitrages (o.a. Screen) doch sehr verwundert
und haben den Entschluss gefasst, diesen zu kommentieren. Beim heutigen Aufrufen des
Beitrages, erhielt man jedoch dieses Ergebnis.
Der betreffende Beitrag hatte sich in Luft aufgelöst
Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht im WWW nach dem verschwunden
Beitrag gesucht hätten und diesen auch gefunden haben. Tja, die meisten Leute vergessen,
dass das Internet nicht vergisst.
Plädoyer für Droge
Amann merkt an, dass Alkohol und Nikotin in Österreich staatlich erlaubte Drogen sind, wo-
gegen Cannabis seit 1961 verboten ist. Weiters meint er wörtlich: „Wie alle psychoaktiven
Substanzen hat auch Cannabis Auswirkungen auf die Gesundheit, diese sind aber weniger
schwerwiegend als jene von Alkohol und Nikotin. Cannabis kann weder zum Tod noch zu
körperlicher Abhängigkeit führen. Cannabis ist keine Einstiegsdroge”.
Da irrt der gute Mann gewaltig, denn Cannabis ist sehr wohl eine Einstiegsdroge, die zum
späteren Konsum von Kokain und Heroin verleitet, wenn das „Haschischzigaretterl“ nicht
mehr den genügenden Kick gibt.
Der diplomierte Sozialarbeiter meint weiters: „Die Gesetzeslage zwingt Konsumentinnen
und Konsumenten auf den Schwarzmarkt, dort wird ihnen neben Cannabis auch Härteres
angeboten.“
Mit dieser Aussage will er offenbar den Umstieg auf härtere Drogen rechtfertigen und dem
Gesetzgeber gleichzeitig ein schlechtes Gewissen einreden, dass dieser Konsumenten mit
einem Verbot in die Illegalität zwingt.
Kiffen muss Menschenrecht werden
Auch sieht er es als Menschenrecht an, Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und
Nikotin gleichzustellen. Wir dachten immer, dass nur zugekiffte Weichbirnen einen der-
artigen Standpunkt vertreten.
Das ein diplomierter Sozialarbeiter ebenfalls dieser Meinung ist, finden wir in der Tat er-
staunlich. Wollen Sie mehr über Bernhard Amanns Standpunkte und Meinungen wissen,
dann können Sie dies unter diesem „Link“ erfahren.
Es ist medizinisch nachgewiesen, dass der Konsum von Zigaretten die Haut altern lässt und
sich dadurch Falten bilden. Im Zuge dieser Erkenntnis stellt sich für uns die Frage, ob dieser
Umstand beim konsumieren von Cannabis auch eintritt?
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2010-04-21
Mythos im Sinkflug
Nachdem die, von einer Privatperson durchgeführte „Versteigerung“ des Porsche von Jörg
Haider mächtig flopte, versuchte nun das unter Besuchermangel leidende Bergbaumuseum
in Klagenfurt, in welcher die Haider-Ausstellung untergebracht ist, durch die Aufstellung
einer Skulptur, dass Interesse am „Mythos Haider“ wieder zu wecken.
Reichende Hände
Die Skulptur besteht aus zwei Granitblöcke, welche durch Hände verbunden sind. Unter
dem Motto „Hand mit Hand fürs Heimatland“, würdigte Landeshauptmann Gerhard
Dörfler (BZÖ), das politische Wirken von Jörg Haider.
Interesse eher gering
Großes Interesse bestand an diesem Festakt offensichtlich keines, da lediglich nur etwa
150 Besucher zur Enthüllung der Skulptur vor dem Bergbaumuseum gekommen waren.
Bedenkt man wie Jörg Haider ums Leben gekommen ist, wäre es wohl sinnvoller gewesen
nachfolgendes Plakat in überdimensionaler Größe aufzustellen.
Vielleicht würde diese Mahntafel den einen oder anderen davon abhalten, sich betrunken
hinter das Steuer seines Wagens zu setzen.
Stauni
2009-11-30
Gefunden auf:
http://www.weicheier.com/Weicheier-Filiale-Wien.html
Österreich hat ab heute eine gehörlose Abgeordnete (Grüne Jarmer) im Parlament.
Ist das, mit Verlaub gedacht, bei den vielen gehör- und sprachlosen Abgeordneten etwas
Besonderes? Die Kosten für die Dolmetscher betragen ca. 200.000 € pro Jahr. Sponsered
by Steuerzahler. Vielleicht sollten auch ein Asozialer oder Sonderschüler auch ins Hohe Haus,
der einen Lektor für seine Eingaben benötigt. (Dolmetscher für tiefes Wienerisch ins Hoch-
deutsche) Denn auch diese Leute wollen für ihre Probleme in der Öffentlichkeit Gehör finden.
Wie die hohen Zigarettenpreise, längere Öffnungszeiten für Branntweiner oder Alkohol vom
Staat für Abhängige.(10.07.09)
Stauni
2009-07-22
Polizist vor Gericht
Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.
Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.
Zu tief in Glas geschaut
Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.
Verhängnisvolle Rückkehr
Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.
Wachzimmer als Boxring
Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.
Berechtigte Hoffnungen ?
Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.
Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch
Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.
Nachtwächter vs. Polizei
Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.
Stauni
2009-07-10
Rauchverbot in der Gastronomie
Ab 1.Jänner 2009 gilt dieses generelle Rauchverbot aufgrund der Tabakgesetznovelle
nun auch bei uns in der Gastronomie und Hotellerie.
Während in anderen Ländern der EU ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie
verhängt wurde, war man in Österreich wenigstens so intelligent einige Ausnahmen
zu schaffen. Bei unserem Nachbarn Deutschland führte das Rauchverbot zu existenz-
iellen Zuständen. Zahlreiche Gastrobetriebe schlitterten in die Pleite und andere
wurden erfinderisch. Sie gründeten Raucherklubs in ihren Lokalen um nicht in
Konkurs gehen zu müssen. Politiker die sich zuerst für das Rauchverbot stark ge-
macht hatten, mußten nun über Nacht ihre Meinung ändern und eine neuerliche
Gesetzesänderung mußte durchgeführt werden.
Das wollte man sich offensichtlich bei uns ersparen und so entstand eine typische
österreichische Lösung.
„Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie“
§ 13a. (1) Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der §§ 12 und 13 gilt
Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden
Räumen
1.der Betriebe des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 der Gewerbeordnung 1994
(GewO), BGBl. Nr. 194/1994, in der geltenden Fassung, 4 von 6
610 der Beilagen XXIII. GP – Regierungsvorlage – Gesetzestext
2.der Betriebe des Gastgewerbes mit einer Berechtigung zur Beherbergung von Gästen
gemäß § 111 Abs. 1 Z 1 oder Abs. 2 Z 2 oder 4 der GewO,
3. der Betriebe gemäß § 2 Abs. 9 oder § 111 Abs. 2 Z 3 oder 5 der GewO.
Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 können in Betrieben, die über mehr als eine für
die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit verfügen,
Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist,
dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das
Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Es muss jedoch der für die Verabreichung von
Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein, und es
darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken
vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen
gestattet wird.
3.Das Rauchverbot gemäß Abs. 1 gilt ferner nicht, wenn nur ein für die Verabreichung
von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneter Raum zur Verfügung steht, und
1. der Raum eine Grundfläche von weniger als 50m2 aufweist, oder,
sofern der Raum eine Grundfläche zwischen 50m2 und 80m2 aufweist, die für eine Teilung
des Raumes zur Schaffung eines gesonderten Raumes für den im Abs. 2 genannten Zweck
erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der nach
den bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde nicht
zulässig sind. . . . . . . . . . . . .
Kennzeichnungspflicht
§ 13b. (1) Rauchverbote gemäß den §§ 12 und 13 sind in den unter das Rauchverbot fallenden
Räumen und Einrichtungen durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ kenntlich zu
machen.
(2) Anstatt des Rauchverbotshinweises gemäß Abs. 1 können die Rauchverbote auch durch
Rauchverbotssymbole, aus denen eindeutig das Rauchverbot hervorgeht, kenntlich gemacht
werden.
(3) Die Rauchverbotshinweise gemäß Abs. 1 oder die Rauchverbotssymbole gemäß Abs. 2 sind
in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum oder der Einrichtung
gut sichtbar sind.
(4) In Betrieben gemäß § 13a Abs. 1 ist kenntlich zu machen, ob in den der Verabreichung von
Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen Rauchverbot gilt oder nicht, oder, sofern
Rauchverbot nicht gilt, das Rauchen vom Inhaber gestattet wird oder nicht. In Räumen, in denen
geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den Warnhinweis „Rauchen gefährdet Ihre
Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“ zu enthalten und ist die Kennzeichnung in
ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie überall im Raum gut sichtbar und der
Warnhinweis gut lesbar ist . . . . . . . . . . . . . .
Kaffehauskultur
Offensichtlich weis man im realitätsfremden, abgehobenen EU-Parlament nicht, warum
Menschen überhaupt in ein Kaffehaus gehen. Vielleicht hätte man den dort ausgemuster-
ten Politikern einen Kurs in Kulturgeschichte bezahlen sollen. Es gibt Traditionen die
man nicht einfach per Gesetz abschaffen kann.
Seit Jahrhunderten besuchen Menschen Kaffehäuser und Gaststätten um vom Alltag
abzuschalten. Sich bei einer Tasse Kaffe, beim einem Gläschen Wein oder sonstigen
Getränken, verbunden mit dem Genuss einer Zigarette oder Zigarre, mit anderen
Leuten zu kommunizieren oder einfach die Tageszeitung zu lesen.
Das ist Kaffehauskultur. Ob nun der Genuss von Koffein, Alkohol oder Nikotin beson-
ders sinnvoll und gesund ist, ist eine andere Frage. Aber solange diese Staaten, Milliar-
den am Verkauf dieser Genussmitteln verdienen ist es mehr als scheinheilig, unter dem
Deckmäntelchen des Nichtraucherschutzes ein derartiges Verbot zu erlassen.
Aber Gott sei Dank haben einige österreichische Politiker erkannt, daß man nicht jeden
EU-Schwachsinn mitmachen muß und haben eine „wasch mich – aber mach mich nicht
nass“ -Lösung gefunden.
Stauni