Polizist vor Gericht
Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.
Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.
Zu tief in Glas geschaut
Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.
Verhängnisvolle Rückkehr
Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil- telefones.
Wachzimmer als Boxring
Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisiertePolizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen sich die Götter aus.
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.
Berechtigte Hoffnungen ?
Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit alsPolizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer Verwarnung davonkommt.
Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch
Nachtwächter vs. Polizei
Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handlerzeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen, obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.
Stauni
2009-07-10