Gudenus: Architekt für Spitalsbau offenbar ungeeignet


War Freundschaft zu Häupl für Beauftragung Wimmers ausschlaggebend?

 

Einem vertraulichen Sachverständigen-Gutachten zu Folge soll Architekt Wimmer vor der Beauftragung zum Bau des KH Nord keinerlei Expertise im Spitalsbau vorzuweisen gehabt haben.  „Sollte sich dieser Vorwurf als zutreffend erweisen muss man sich die Frage stellen, ob nicht Wimmers freundschaftliche und familiäre Kontakte ins rote Rathaus ausschlaggebend für den an ihn erteilten Zuschlag gewesen sein könnten“, ortet der gf. Landesparteiobmann der FPÖ Wien und gf. Klubobmann im Parlament Mag. Johann Gudenus einen weiteren möglichen Skandal in Bezug auf das Milliardengrab Krankenhaus Nord.

 

Die von den Rathaus-Roten verschuldete Misswirtschaft würde dadurch um ein Kapitel reicher werden.  „All das wird es in der U-Kommission zu klären geben“, versichert Gudenus, für den lückenlose Aufklärung aller Vorgänge und Fehlentscheidungen oberste Priorität hat.  „Hierzu werden wir die Ladung vieler Zeugen verlangen – von Häupl abwärts.  Der Fisch fängt am Kopf zu stinken an“, so Gudenus. Die Taktik, dass Bauernopfer vorgeschoben werden, wird man zu vermeiden wissen.  „Sollten sich die Anschuldigungen der roten Freunderlwirtschaft als richtig erweisen, so müssen Rücktritte der Stadtregierungsmitglieder folgen“, schließt Gudenus. (Quelle: APA/OTS)

 

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2018-03-25


Rauchverbot: Gastronomen als Bauernopfer


Hausverbot für Mitterlehner, Oberhauser, Leitl und Erlacher

Foto: rettungdergastronomie.at
Mit  dem  absoluten  Rauchverbot  für  die Gastronomie scheint die Bundesregierung den
Bogen überspannt zu haben.   Österreichs Gastronomen sehen sich berechtigterweise in
ihrer  Existenz  gefährdet.  Einige  von  ihnen  haben sich daher zur überparteilichen und
unpolitischen Plattform  „RETTUNG DER GASTRONOMIE“ zusammengeschlossen.
Ein generelles Rauchverbot wird nach Ansicht der Gastronomen massive Umsatzeinbußen
zur  Folge haben.   Damit  ist  nicht  nur ihre Existenz sondern auch jene der Zulieferfirmen
in Gefahr. Zudem werden tausende Arbeitsplätze gefährdet sein.
Erstaunlich sind auch die Aussagen der Gesundheitsministerin in einem gestrigen ZIB2-
Interview.  Dieses kann unter diesem. L I N K .aufgerufen werden.
Bleibt  nur  zu hoffen,  dass die bevormundeten Bürger(innen) und jene Gewerbetreiben-
den,  die durch das völlig sinnlose  Rauchergesetz finanziell geschädigt werden,  Politiker
wie Oberhauser und Co. im Jahr 2018 die Rechnung präsentieren.
Die  erstaunlichste  Aussage  von  Oberhauser  im  ZIB2-Interview,  ist  die Argumentation
mit dem „rauchfreien“ Arbeitsplatz. Denn damit deklariert sie Arbeitnehmer, die beispiels-
weise in der Stahlindustrie,  Straßenbau, Chemieindustrie etc. tätig sind, zu Bürger(innen)
zweiter Klasse.   Es sei denn,  sie will diese Arbeitsplätze verbieten lassen.
Wie scheinheilig und verlogen die ganze Diskussion zur Rechtfertigung des Rauchverbots
ist  beweist  die Tatsache,  dass Tabakware  für  jedermann(frau)  mit  Vollendung  des 16.
Lebensjahres frei erhältlich ist.
Rauchen fördert sicher nicht die Gesundheit.  Wenn es aber der Volksgesundheit derart
abträglich  ist,  stellt sich die hypothetische Frage: „Warum wird der Verkauf von Tabak-
ware  nicht  generell  verboten?“   Hier scheint die unermessliche Gier des Staates nach
Einnahmen über dem Wohl der Bürger(innen) zu stehen.
Warum sich die  Bundesregierung gerade die Gastronomie als Bauernopfer gesucht hat,
können  wir  nicht  nachvollziehen.   Es hat  den Anschein,  als wolle man diese Branche
gezielt vernichten.
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2015-04-11

FPÖ-Funktionäre sollten nicht mit dem rechten Auge zwinkern


Der linken Jagdgesellschaft muss eigentlich Respekt gezollt werden

Die Aussagen von Andreas Mölzer wie beispielsweise „Neger-Konglomerat“ mögen in manchen
Ohren  nicht  politisch  korrekt  geklungen  haben,  waren  aber   strafrechtlich  nicht  einmal  an-
nähernd relevant.   Der FPÖ-Politiker hat lediglich von seinem Recht der freien Meinungsäußer-
ung Gebrauch gemacht.
Normalerweise  sollte  hierzulande  jedermann seine Meinung frei äußern können,  allerdings
dürfte  dies  in  der  Alpenrepublik mit einer Einschränkung verbunden sein.   Derjenige kann
dies  nur  tun,  wenn er mit den Konsequenzen leben kann.   Es schaut ganz danach aus, als
gestatte  das System die freie Meinungsäußerung nur dann,  solange sie im vom System vor-
gegebenen und im politisch links orientierten Rahmen stattfindet.
Und  jetzt  werden  auch  wir politisch unkorrekt.   Eine derartige Vorgehensweise erinnert uns
nämlich  an  totalitäre  Systeme  wie  sie  in  der  DDR,  UdSSR,  China,  Nordkorea  zu finden
waren bzw.  noch immer zu finden sind.   Die EU entwickelt sich langsam aber sicher in diese
Richtung. Ein sehr interessanter Beitrag darüber, wurde bereits in den „Deutschen Wirtschafts
Nachrichten“ verfasst.
Screen: deutsche-wirtschafts-nachrichten.de
Jedenfalls gelingt es in jüngster Zeit der linken Jagdgesellschaft immer wieder,  Politiker aus
den Reihen der FPÖ herauszuschießen.   Ob es nun ein Martin Graf war,  der angeblich eine
alte  Oma  abgezockt  haben soll, oder ein Andreas Mölzer,  dem Rassismus unterstellt wird.
Anstatt  hier  eine  Linie  wie die Linke durchzuziehen,  die sich wie nasser Hund abschüttelt,
wenn einer der ihrigen Gewalt verherrlicht, andere Personen verleumdet udgl.  mehr,  glaubt
man in der FPÖ jedes mal ein Bauernopfer bringen zu müssen.
Wie  wird  es  weitergehen?    Beispielsweise  stehen   Harald  Vilimsky  und   Johann  Gudenus
schon  einige  Zeit im Visier der Linken.   Selbsternannte linke Sprachpolizisten, die jedes Wort
auf die Waagschale legen, warten nur noch darauf  diese beiden FPÖ-Politiker „abzuschießen“.
Wenn  ihnen  das  gelingt,  was  in  der  gegenwärtigen  Situation nicht auszuschließen ist, wird
dann H.C. Strache der Nächste sein.
Nach  einer  heutigen  Aussage  des  glücklosen  Ex-Verteidigungsminister  der  SPÖ,  Norbert
Darabos,  könnte  man  darauf schließen.   Dieser  meint  nämlich wörtlich:  „Dass Strache sich
selbst  mit dem Rückzug Mölzers von der EU-Liste so wahnsinnig schwertut,  zeigt,  wie durch-
drungen die FPÖ von menschenverachtenden Ideologien ist. Diese Partei ist eine Schande für
unser Land. Strache und Mölzer fügen Österreich massiven Schaden zu.“
Vielleicht  sollten  die  Granden  der  FPÖ  einen  Blick ins soziale Netzwerk Facebook werfen.
Dies ist nämlich ein recht guter Stimmungsbarometer das anzeigt, wie es bereits an der Basis
rumort.   In Zukunft wird wohl schon jeder kleine  FPÖ-Funktionär aufpassen müssen,  dass er
nicht mit dem rechten Auge zwinkert, wenn ihm ein Staubkorn hineingeraten ist.
Mit  ihrer  derzeitigen Gangart wird die FPÖ,  die sich zurzeit noch im Aufwind befindet, keine
Wahlen  gewinnen.   Eigentlich  muss man der linken Jagdgesellschaft Respekt zollen, denn
diese  verstehen offensichtlich ihr Handwerk ganz ausgezeichnet.  Das traurige an der Ange-
legenheit ist jedoch, dass es die Führungsriege der FPÖ augenscheinlich nicht mitbekommt.
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2014-04-08

Politisches Todesurteil für Elsner fix?


Bis jetzt haben wir recht

Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte  Urteil und die Haft
des Ex-Bankers  Helmut Elsner geschrieben. Der wurde  seinerzeit von  seinen roten Ge-
nossen im  Zuge des  Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006,  den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.

Wir haben  auch in jüngster Zeit in Beiträgen  die Frage gestellt, warum man Elsner auf

Grund  seines wirklich  schlechten  Gesundheitszustandes  nicht  nach  Hause entlässt,
hat  er  doch  einen  erheblichen  Teil seiner Strafe  bereits abgesessen.  Wir  vermuten
dass des Ex-Banker noch  im  Besitz von Beweismitteln  ist,  welche so  manchen hoch-
rangigen  roten Genossen schwerste  Sorgen bereiten.  In der Suchfunktion von dieser
Webseite  kann  der/die  geneigte Leser(in)  unter dem Schlagwort  „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.

In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.

In  etlichen  Blättern  können wir  unsere  gestellten Fragen  und Kommentare wieder  er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme,  dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.

Bei aller  Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen,  so darf und kann mit einem Menschen

nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines  Gesundheitszustandes nicht mehr  zu verantworten.
 
Würde Elsner  weiterhin im Gefängnis  bleiben  müssen,  wäre dies  menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen  Menschenrechtsabkommen. Selbst  Mördern
wurden  in  Österreich  mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein  77-jähriger Türke  erschoss einen  vermeintlichen Nebenbuhler  und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch  seinen  Penis  ab.  Am LG Wr. Neustadt  erhielt  er  im  Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre  Haft wegen Mord  und anschließende  Einweisung in eine  An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb  Jahre  später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen,  da in einem

Gutachten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte  und daher  keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige  Frau erschlug  ihre 78-jährige  Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend.  Um  eine  Person mit knapp  70 Hieben zu  erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft.  Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre

Kräfte und  sie wurde  nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen.  Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise  schnell  besserte.  Die polnische  Justiz hat die  Mörderin nicht  mehr
nach Österreich  ausgeliefert und  so darf sich  dieses bis zu ihrem  Lebensende der Frei-
heit erfreuen.

Die Angst vor Elsners Gesundung

Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht.  Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben.  Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.

Der BZÖ-Menschenrechtssprecher  Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung  auf den  Punkt und meint:   „Die Justiz  in Österreich vollzieht  im Auftrag der

SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.

„Er  ist  das  Bauernopfer,  der für das  mafiöse Syndikat SPÖ,  BAWAG,  Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-

zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.

Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält

hat nichts  mehr mit dem ordentlichen  Rechtsstaat Österreich zu tun,  sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.

Bandion-Ortner fragen

Grosz stellt  sich weiters die Frage warum es möglich ist,  dass die  anderen Schuldigen
nicht  sitzen,  sondern dass  diese roten  Kapitalverbrecher auf  den  Golfplätzen  dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.

Diese  Frage  wird ihm  wohl nur  die Ex-Justizministerin  Claudia Bandion-Ortner  beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin  wird Grosz  wohl bekommen,  denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit.  Seit

ihrer  Absetzung  vom Posten der  Justizministerin wurde  sie nicht  einmal mehr  von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.

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2011-07-06
 

Wer wird vor Elsner beschützt?


15. Enthaftungsantrag

Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.

Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-

gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.

Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.

Bauernopfer

Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.

Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.

Kein einziger Helfer sitzt ein

Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.

Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-

ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.

Bananenrepublik?

Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.

Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie.  Wir sind

uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.

Wer waren die prominenten Mittäter?

Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.

Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.

Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.

Ist Elsner schon paranoid?

Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.

Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-

Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.

Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?

Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.

Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.

Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß

In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.

Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich

auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.

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2010-06-10
  

Elsner vs. Meinl

1.200,- Euro monatlich

In der gestrigen Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“  beklagt sich Frau Elsner, dass
sie mit 1.200,- Euro monatlich ihr Auslangen finden muss. Wenn man bedenkt das sie
trotzdem eine luxuriöse Wohnung bewohnt, bei der die Betriebskosten wahrscheinlich nicht
unter 500,- Euro liegen, glauben wir das nicht ganz.
Sicherlich wird sie von den noch wenig verbliebenen Freunden ihres Mannes unterstützt.
Ausserdem gibt es schlimmeres, wenn man bedenkt, dass sehr viele Leute in Österreich mit
weit weniger auskommen müssen.

Über 2 Jahre U-Haft

Auch haben wir kein besonderes Mitleid mit Helmuth Elsner, aber was hier passiert, hat
objektiv betrachtet mit Gerechtigkeit sehr wenig zu tun.
Am 13. Februar 2007, wurde Elsner von Frankreich nach Östereich überstellt und ist seit-
dem in Haft.
Wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung wurde er im Juli 2008 zu neuneinhalb
Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Elsner dagegen berief.
Der 73-Jährige befindet sich daher bereits über 800 Tage (über 2 Jahre) in Untersuchungs-
haft.

Freibrief für andere Pleitebanker ?

Angesichts der Behandlung von anderen Bankern, die ihre Pleiten der Finanzkrise in die
Schuhe schieben, wird so mancher Normalsterbliche weder das (nicht rechtskräftige) Urteil
noch die U-Haft verstehen. Warum stehen eigentlich nicht die anderen Pleitebanker auch vor
dem Kadi ?
Wir haben am 14.03.2009 den Beitrag „Der arme Herr Elsner“ verfasst, in dem wir uns
bereits ausführlich damit befasst haben, dass Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen
Ort war. Es war nämlich Wahlkampfzeit, als der BAWAG-Skandal aufflog.

Schlechtes Timing

Elsner war vermutlich das Bauernopfer der Sozialisten zur Wahl und sonst gar nichts.
Man hat ihn offenbar geopfert, um Schüssel und sein Team daran zu hindern, tiefer im
Keller der SPÖ nach weiteren Leichen zu graben.
Wenn man bedenkt, dass sich seine ebenfalls zu (nicht rechtskräftigen) unbedingten Haft-
strafen verurteilten Mitangeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, nach wie vor
auf freien Fuß befinden, erscheint die gegen Elsner verhängte U-Haft mehr als erstaunlich.

Fluchtgefahr

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts vom
10. Februar bestätigt, mit der die rund zweijährige U-Haft über den (nicht rechtskräftig)
zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-BAWAG-Generaldirektor verlängert wurde.
Die dagegen gerichtete Beschwerde Elsners wurde verworfen.
Stattdessen ordnete das OLG die Fortsetzung der U-Haft wegen Fluchtgefahr an. Diese sei
„nach wie vor gegeben“, gab man seitens der Justizbehörde bekannt.
Ferner bestünde weiterhin der Verdacht, dass bisher nicht entdeckte Vermögenswerte als
„Fluchtfonds“ vorhanden sein könnten.

Neuerlicher Enthaftungsantrag

Helmut Elsner stellt neuerlich einen Enthaftungsantrag. Für 2 Mio Euro Kaution, der Hälfte
seines zur Gänze gesperrten Vermögens von rund 4 Mio Euro, will er aus der Untersuchungs-
haft entlassen werden, so sein Anwalt Wolfgang Schubert. Man darf auf die Reaktion des OLG
gespannt sein.
Noch erstaunlicher wird es, wenn man die Vorgänge um Meinl den „soundsovielten“ be-
trachtet. Meinl ist zwar noch nicht angeklagt, steht aber in Verdacht einen Millionenbetrug
begangen zu haben. Auch hier beträgt der Strafrahmen, im Falle einer Verurteilung, bis zu
10 Jahren Freiheitsentzug.

Privatjet und keine Fluchtgefahr

Meinl ist britischer Staatsbürger, sein Privatjet steht vollgetankt bereit und sein Ver-
mögen wird auf  2 (!) Mrd Euro geschätzt. Nachdem er ein zwanzigstel seines Vermögens,
also 100 Mio Euro als Kaution erlegt hatte, öffneten sich für ihn nach 2 Tagen U-Haft die
Gefängnistore. Von einer eventuell gegebenen Fluchtgefahr will man hier offensichtlich
nichts wissen.
  

Unsere Theorie

Hier dürften zwei starke Interessengemeinschaften, mit unterschiedlichen Zielen vorhanden
sein. Die eine setzt alles daran Elsner im Gefängnis dunsten zu lassen, während man bei
der anderen Gemeinschaft unter allen Umständen verhindern will, Meinl im Gefängnis zu
sehen.

Elsner der Dominator

Elsner war in der Zeit seiner „Herrschaft“ sicherlich sehr dominant und überheblich und
hat es wahrscheinlich aus diesem Grund verabsäumt, sich dementsprechend abzusichern.
Er hat in seiner Glanzzeit offenbar geglaubt, keine Gegner mehr zu haben die ihm
gefährlich werden könnten.
Mit einem solchen Urteil hat er sicherlich nicht gerechnet und vom Gefängnis aus hat
er nur sehr wenig Möglichkeiten dieses Versäumnis nachzuholen. Aus diesem Grund hat
man vermutlich ein starkes Interesse daran, ihn nicht in die Freiheit zu entlassen.

Meinl der Schlaue

Meinl ist sicherlich schlauer als er aussieht und ist auch kein Dominatortyp. Er macht
eher den Eindruck sich mit allen zu arrangieren, als Leute unter Druck zu setzen.
Daher konnte er die Möglichkeit nützen, sich in aller Ruhe und unbemerkt, gegen alle
Eventualitäten abzusichern und dementsprechende Aufzeichnungen anzufertigen.
Das hier ein starkes Interesse besteht, diesen Mann nicht mit der unangenehmen Situation
einer Haft zu belasten, dürfte auf der Hand liegen.
Man braucht hier keine juristische Ausbildung zu haben um zu erkennen, dass hier mit
zwei völlig verschiedenen Massstäben gemessen wird.
Es ist nur traurig, dass sich eine „unabhängige“ Justiz als Spielball von politischen
Mächten zur Verfügung stellt.
Stauni
  
2009-04-13
   

Inhalts-Ende

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