Praktiken der Firma AH Future wurde Riegel vorgeschoben


Vertriebssystem war ein verbotenes Pyramidenspiel –

Klage der Bank auf Rückzahlung des Kredits wurde abgewiesen

Eisern  werben Firmen mit guten Zusatzverdiensten ohne finanzielles Risiko – so auch AH Future.
Konsumenten  mussten  „nur“ ein Kaffeesystem kaufen.   Hinterher  forderte  eine Bank die Kredit-
raten ein.   Was den Konsumenten nicht immer bewusst war: Der überteuerte Kaufpreis war über
eine Bank kreditfinanziert.
Die  AK  hat  nun  eine  Konsumentin  vor  dem  Bezirksgericht  Favoriten vertreten und recht be-
kommen:   Beim  Vertriebssystem  der AH Future handelt es sich um ein verbotenes Pyramiden-
spiel. Die Klage der Bank auf Kredit-Rückzahlung wurde abgewiesen.
„Toller  Zusatzverdienst  ohne  finanzielles  Risiko“ – die  Werbung  der  Wiener  Firma AH Future
Vertriebs GmbH klang verlockend. Die KonsumentInnen sollten nur Kaffeemaschinen und Tabs
verkaufen und neue Vertriebspartner anwerben.   Es wäre für sie mühelos, 1.000 Euro pro Monat
zu verdienen.
Der Haken: Um selbst Vertriebspartner, also Franchisenehmer, zu werden, mussten sie ein über-
teuertes  Kaffeesystem der Firma AH Future um knapp 4.000 Euro kaufen.   Der Kaufpreis wurde
meist  über  eine  Bank – in diesem Fall Denzel – kreditfinanziert.  Die Bank wurde von AH Future
vermittelt.
Und  so  sahen  sich  letztendlich  viele  KonsumentInnen mit Zahlungsaufforderungen der Bank
und sogar mit gerichtlichen Klagen konfrontiert.   „Manchen Konsumenten war gar nicht bewusst,
dass  sie  gleich einen Kreditvertrag mitunterschrieben hatten.   Sie waren ja nie bei einer Bank“,
weiß AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.
„Wir  haben  eine  geschädigte Konsumentin vor Gericht unterstützt“, so Zgubic.  „Sie wurde von
der  Bank  auf Rückzahlung des Kredits geklagt.“   Die AK hat nun vom Bezirksgericht Favoriten
recht bekommen:  Beim Vertriebssystem der AH Future handelt es sich um ein verbotenes Pyra-
midenspiel.
Der  zwischen  der  Konsumentin  und AH Future geschlossene Vertrag ist sittenwidrig und daher
nichtig.   Diese Nichtigkeit schlägt auch auf den damit verbunden Kreditvertrag durch.  Die Klage
der  Bank  gegen  die Konsumentin auf Rückzahlung des Kredits wurde daher abgewiesen. Das
Urteil ist rechtskräftig.
„Konsumenten  können  verlangen,  dass  solche  sittenwidrigen und nichtigen Verträge genauso
wie  ein  damit  verbundener Kreditvertrag rückabgewickelt werden“, weiß Zgubic. „Das bedeutet,
der Kredit muss dann auch nicht zurückgezahlt werden.  Ebenso können bereits bezahlte Kredit-
raten  oder  der bar  bezahlte  Kaufpreis  zurückgefordert werden.   Im Gegenzug sind die Kaffee-
maschinen zurückzugeben.“ (Quelle: APA/OTS)
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2013-10-17

Wo ist Rokker Mur


In eigener Sache

Können Sie sich noch an einen gewissen Wolfgang Kirchleitner, alias Rokker Mur erinnern?
Dieser  Mann  war Herausgeber  des Linkslinken Blog Warteschlange.  Aus unerfindlichen
Gründen  hatte er es sich vor  einiger Zeit  zur  Aufgabe gemacht,  den Herausgeber von
ERSTAUNLICH  mit unqualifizierten Äußerungen zu beleidigen.
Im Prinzip ist man bei ERSTAUNLICH nicht sehr klagefreudig und versucht Differenzen, egal
welcher Ursache, in amikalen Gesprächen zu klären. Dies war mit Kirchleitner nicht möglich.
Auch reagierte er nicht auf Zuschriften, sein beleidigendes Verhalten einzustellen. Erst als
ihm nach  Intervention eines Anwaltes, Twoday.net seinen Blog abdrehte,  entfernte er
die kompromentierenden Beiträge.
Durch das erstaunliche  Verhalten von  Wolfgang Kirchleitner entstanden  natürlich  Kosten,
welcher  dieser  trotz Aufforderung  nicht bezahlte.  Und so kam es wie es kommen mußte
und der Warteschlange-Betreiber wurde geklagt.
Er wurde auch vom Bezirksgericht Favoriten verurteilt und schuldet seitdem dem ERSTAUN-
LICH-Herausgeber einen gewissen Geldbetrag.  Nicht dass  diese Summe  nun jemanden in
unermesslichen  Reichtum stürzen würde,  wurde der  Betrag  trotzdem eingefordert,  um
Kirchleitner  zu zeigen  dass beleidigendes Verhalten  nicht toleriert wird.  Auf gut Deutsch,
Rokker Mur sollte erfahren „Wo der Bartl den Most herholt.“
Erwartungsgemäß bezahlte Wolfgang Kirchleitner nicht, so dass man gezwungen war gegen
ihn Exekution zu führen.  Vom  Bezirksgericht Favoriten wurde auch die  beantragte  „Exe-
kution mit Intervention“ genehmigt. Dass bedeutet, dass der Anwalt bei der Pfändung
anwesend ist und bestimmt, welche Gegenstände gepfändet werden sollen.
Als die Pfändung nun über die Bühne gehen sollte, teilte der zuständige Gerichtsvollzieher
dem Anwalt mit, dass Wolfgang Kirchleitner aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (be-
kannte Wohnadresse) delogiert wurde. Also scheint sich der gute Mann nicht nur mit dem
ERSTAUNLICH-Herausgeber angelegt zu haben,  sondern erhielt  auch von seiner Lebens-
gefährtin den Laufpass.
Die Mitteilung der „Delogierung“ lässt den Schluss zu, dass sogar seine damalige Lebens-
gefährtin, das Gericht bemühen musste um den Mann aus der Wohnung zu bekommen.
Interessant ist auch, dass auf dem Blog  „Warteschlange“  seit zirka einem Monat keine
Beiträge mehr geschrieben werden.  Es werden lediglich  Überschriften mit entsprechen-
den Links zu  den Medien gesetzt,  welche über die aktuellen  Ereignisse berichten.  Viel-
leicht ist es auch besser so, dass Kirchleitner keine Beiträge mehr schreibt.
(Screen: am 13.09.2010/ Warteschlange)
Auch hier scheinen Veränderungen stattgefunden zu haben.
Auch in der Geschäftsleitung der „Warteschlange“  dürfte sich einiges geändert haben. Als
Herausgeber scheint nun eine gewisse Inge K. auf.  Wolfgang Kirchleitner wurde nun offen-
bar zum Chefredakteur  „degradiert“. Ganz nebenbei erwähnt, sollte sich Frau Inge K. um
Rechtsauskunft  bemühen,  wie ein ordentliches Impressum auszusehen hat,  welches auch
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Aber das ist nicht unser Problem, sondern uns würde vielmehr der Aufenthaltsort, bzw. die
Wohnadresse von Wolfgang Kirchleitner interessieren, um dem  Gerichtsvollzieher den neu-
en Ort seiner Amtshandlung mitteilen zu  können. Zweckdienliche  Hinweise werden unter
office@erstaunlich.at erbeten. Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
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2010-09-13
 

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