Nestbeschmutzer
Der Aufdecker H.P. Martin
Gegen wen und was hatte Hans Peter Martin vor der EU-Wahl 2009 nicht alles gewettert.Der selige Krone-Inhaber, Hans Dichand, widmete ihm sogar eine eigene Kolummne für den Wahlkampf. Martin ließ sich so richtig aus und berichtete über Korruption und Bereich- erung seiner Parlamentskollegen. Er gab unter anderem auch an, dass er über 7.000 Fälle
registriert habe, in denen Abgeordnete ungerechtfertigt Sitzungstagegelder kassiert hätten.
Er ließ an seinen Kollegen und dem EU-Parlament kein gutes Haar. Martin versicherte,
dass er sich im Falle einer Wiederwahl, in die von ihm so verschmähte Institution, der Miss- stände annehmen und diese bekämpfen werde. Glaubwürdig waren seine Beteuerungenund Versprechungen unserer Meinung nach ohnehin nicht.
Unser Misstrauen wurde leider auch bestätigt. Denn kaum war Hans Peter Martin wieder
ins EU-Parlament gewählt worden, hörte man von ihm keinen Ton mehr. Aus welcher Moti-
vation heraus ihn Dichand unterstützte, wissen wir nicht. Allerdings verhalf ihm die Promo-
H.P. Martin und seine Auffälligkeiten
Wir müssen uns nachträglich leicht korrigieren, denn ganz unauffällig war H.P. Martin nachseiner Wiederwahl doch nicht. In Strassburg fiel er angeblich mit einem Hitlergruß auf.
Auch mit der Auffrischung seiner Englisch-Sprachkenntnisse, machte er auf sich aufmerk-
sam.
Als eine Bewertung seiner Person bei einer TV-Debatte nicht zu seinen Gunsten ausfiel,
schrie er einem Standard-Journalisten quer durchs Studio, ein fröhliche „Fuck you“ ent-
Weiße Weste ist nun beschmutzt
Zumindest bis zu dieser Woche. Da erwischte es den EU-Saubermann selbst, denn nun
verurteilte ihn der Europäische Gerichtshof (EuGH), zur Rückzahlung von 163.381,- Euro.Der Vorwurf von regelwidrigen Gelder-Verwendungen, welchen er unter anderem auch
etlichen EU-Parlamentariern vorgeworfen hatte, wurden ihm nun selbst zum Verhängnis.
Im Zeitraum zwischen Juli 1999 und Juli 2004, soll Hans Peter Martin seine Sekretariats-
zulage regelwidrig verwendet haben. Zu diesem Schluß kam das Europa-Parlament undder EuGH, bei dem Martin dagegen geklagt hatte, gab dem Parlament recht. In Folge wur- de er dazu verurteilt, den Betrag von 163.381,- Euro rückzuerstatten.
H.P. Martin spricht von einem absurden Fehlurteil, gegen das er berufen wird. Ist doch klar,
dass sich der EU-Saubermann mit allen Mitteln gegen dieses Urteil wehren wird, hat dochseine selbstgestrickte weiße Weste, auf einmal einen kräftigen Schmutzfleck abbekommen.
Wasser predigen und Wein trinken
Die Aussagen von Politikern sind im Allgemeinen mit Vorsicht zu geniessen. Allerdingsist bei jenen, die aus wahltaktischen Gründen jene Institution in die sie gewählt werden wollen anpatzen, allergrößte Vorsicht geboten. Gegen konstruktive Kritik ist nichts einzu- wenden, allerdings fällt Nestbeschmutzung nicht darunter.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes lässt den Schluss zu, dass Hans Peter Martin
zu jenen Zeitgenossen zählt, die Wasser predigen und Wein trinken. Wir glauben auch
nicht, dass er nochmals die Chance haben wird ins EU-Parlament gewählt zu werden,
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2010-12-16