Mon Cherie

 

Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen

Gestern wurde die eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung, des verurteilten
Heurigenwirtes Helmut Osberger vom OGH abgewiesen.
Osberger war wegen versuchten Mordes, an dem Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger,
zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.
Mit so einer Praline, wurde der Spitzer Bürgermeister vergiftet

Die Wahrheit kennt nur Einer

In einem Indizienprozess kam man zum Schluss, dass der Heurigenwirt den Spitzer
Bürgermeister mit einer vergifteten Praline, nach dem Leben getrachtet hat.
Wir maßen uns hier nicht an zu urteilen, ob Osberger die Tat wirklich begangen hat, oder
ob die Justiz ein Fehlurteil gefällt hat.
Die „wirkliche“ Wahrheit weiß nur Osberger selbst.
Die vom Verteidiger eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde begründete sich unter anderem
auch darauf, dass ein Geschworener während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen
ist und ein schlafender Geschworener könne so auch nicht dem ordnungsgemäßen Verlauf
einer Gerichtsverhandlung folgen.

Erstaunlicher Vergleich

Vom OGH wurde diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Es wäre alles zu verstehen, wenn wir nicht diese erstaunlichen Zeilen in der Wiener Zeitung
und in der Presse entdeckt hätten.
Einen der eingebrachten Kritikpunkte von Osbergers Verteidiger, wonach ein Geschworener
während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen sei, verglich der Vorsitzende und
Senatspräsident des OGH, Eckart Ratz, mit einer „kaputten Glühbirne“, deretwegen
man nicht gleich ein ganzes Haus abreißt. Sei einer der Geschworenen tatsächlich „einmal
kurz nicht aufmerksam“ gewesen, bedeute das nicht, dass das Urteil nichtig sei. Auch Fehler
im Ermittlungsverfahren bzw. in der Verhandlung konnte der OGH keine erkennen
Sollte dieses Zitat der Wahrheit entsprechen, ist dies sehr bedenklich und unserer Meinung
nach, ist diese Aussage eines Richters nicht würdig.
Einen Menschen zu verurteilen und seinen Versuch seine Freiheit wieder zu erlangen, mit
dem Auswechseln einer „kaputten Glühbirne“ zu vergleichen, ist in der Tat erstaunlich.

Wird Widerspruch belohnt ?

Die Erhöhung des Strafmaßes von 20 Jahre auf „Lebenslang“, erscheint uns subjektiv
betrachtet wie eine „Belohnung“ dafür, dass man es gewagt hatte eine Nichtigkeitsbe-
schwerde einzubringen.
Laut Verteidiger N. Rast liegen bereits Beweise vor, welche die Unschuld von Osberger
bestätigen sollen.
Aus diesem Grund wird man sich auch um ein Wiederaufnahmeverfahren bemühen.
Sollte dieses Verfahren auch in die Hose gehen, kann Osberger, wiederum subjektiv
betrachtet froh sein, dass es in Österreich keine Todesstrafe mehr gibt.
Stauni
 
2009-03-20