Kampusch und keine Ende
Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehendavon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.
Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-
mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur Kenntnis nehmen.Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?
Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängteeine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte, dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.
Meinung über Mutter/Tochterverhältnis
Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.
Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der
Keine Erfüllung des Tatbestandes
Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.
Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.
Ob das für die weitere Karriere föderlich war?
Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallengetan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.
Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form
von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist wohl mehr als erstaunlich.Urteil wird nicht halten
Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr „eine gute Nacht“ wünschen.
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2009-12-24