Was Fluggäste wissen sollten

Rechte bei „Außergewöhnlichen Umständen“

In den Schlichtungsverfahren der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) im Flugverkehr führen Luftfahrtunternehmen oftmals „außergewöhnliche Umstände“ (a.U.) an, um von der verpflichtenden Leistung von Ausgleichszahlungen ausgenommen zu werden. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hat eine Rangliste der am häufigsten nachgewiesenen „außergewöhnlichen Umstände“ in den Flug-Schlichtungsverfahren 2023 erstellt.

„Die EU-Fluggastrechteverordnung und die EU-Rechtsprechung führen u.a. Ereignisse, wie extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, externe Streiks und Vogelschlag als außergewöhnlich an“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf. Entscheidend ist außerdem, dass die Fluglinie alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um Verspätungen oder Annullierungen und deren Folgen zu verhindern.

Eine aktuelle Auswertung von mehr als 420 Fällen zu den außergewöhnlichen Umständen im Jahr 2023 zeigt, dass in den Verfahren der apf widrige Wetterbedingungen und Streiks des Flughafenpersonals am häufigsten von Fluglinien als Grund für die Verweigerung einer Ausgleichszahlung nachvollziehbar dargelegt wurden.

Diese Daten zeigen, dass Wetterbedingungen einen erheblichen Anteil an außergewöhnlichen Umständen ausmachen. In 38 Prozent der Fälle, in denen Nachweise für einen a.U. erbracht wurden, zeigen sich Wetterereignisse verantwortlich. Darunter fallen Extremwettereignisse, starker Wind, schlechte Sicht, Sandstürme, Schneestürme, vereiste Start-/ und Landebahn, etc.

Im Jahr 2023 sind Streiks ebenfalls ein bedeutender Faktor bei außergewöhnlichen Umständen. Mehr als ein Viertel der a.U.s in den abgeschlossenen Verfahren der apf sind auf Streiks zurückzuführen. Relevant für die Leistung von Ausgleichszahlungen in Folge von Streiks ist die Frage, wer genau die Arbeit niederlegt. Handelt es sich beispielsweise um das Personal einer Fluglinie, so muss dennoch eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Streikt hingegen das Flughafen-Personal, wie etwa die Fluglots:innen, Sicherheitspersonal etc., so ist davon auszugehen, dass Fluglinien keine Ausgleichszahlungen leisten müssen. Konkret werden diese Fälle aber im Einzelfall durch Nachweise der Fluglinie entschieden.

Die Fluglinie muss nachweisen, dass tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, die Annullierung oder Verspätung darauf zurückzuführen ist und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden um die Effekte so gering wie möglich zu halten. Der Nachweis dafür ist der apf im Laufe des Schlichtungsverfahrens vorzulegen.

Wenn die Fluglinie einen außergewöhnlichen Umstand nachweisen kann, entfällt die Ausgleichszahlungspflicht. Dennoch haben Betroffene Anspruch auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen, einschließlich Ticketkostenrückerstattung oder anderweitiger Beförderung zum Reiseziel, Verpflegung und Hotelunterbringung. Die apf empfiehlt betroffenen Personen, keine Ausgaben eigenständig zu tätigen, bevor nicht mit der Fluglinie Kontakt aufgenommen wurde und die Belege in Originalform aufzubewahren.

Die apf ist die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit ist sie für die Klärung von Anträgen mittels außergerichtlicher Streitbeilegung verantwortlich und verhilft Fahr- und Fluggästen im Streitfall mit einem Unternehmen kosten- und provisionsfrei zu ihrem Recht.

In ihrer Funktion als Durchsetzungsstelle informiert die apf Fahr- und Fluggäste im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugbereich über ihre Rechte, prüft die Einhaltung der in den EU-Verordnungen verankerten Fahr- und Fluggastrechte und setzt, wenn nötig, weitere Schritte, um die betroffenen Unternehmen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bewegen.

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Hercules-Aufgabe für Doskozil

Abschiebungen im Militärflugzeug – Die nächste

FPÖ-Idee,  die zeitverzögert umgesetzt wird

 
 
Erstaunt  über  die  Ankündigung des designierten Verteidigungsministers Hans Peter Doskozil,
dem Innenministerium für Abschiebungen auch die Transportmaschine „Hercules“ des Bundes-
heeres  anzubieten,  zeigte  sich  die  freiheitliche  NAbg.  Dr. Dagmar Belakowitsch- Jenewein.
„Das  ist  die  nächste  FPÖ-Idee,  die  von  der  Bundesregierung  mit  einer  sieben  monatigen
Schrecksekunde umgesetzt werden dürfte“,  so die FPÖ-Politikerin.
 
 
„Bemerkenswert daran ist zudem, dass all jene, die meinen gleichlautenden Vorschlag vom
16. Juni 2015  noch  als unmenschlich verurteilt und mich zum Rücktritt aufgefordert haben,
jetzt   auffällig  schweigen   und   offenbar   noch   durch  die   Realität   schockiert  sind“,  so
Belakowitsch-Jenewein.  Zumindest Teile der Bundesregierung dürften erkannt haben, dass
sich die bisherigen Mittel als untauglich erwiesen haben.
 
Jetzt wird es darauf ankommen, welche Aktivitäten die Bundesregierung tatsächlich setzen
wird und ob den großmundigen  Ankündigungen auch Taten folgen werden.   Denn mit An-
kündigungspolitik und großen  Reden werden die evidenten  Probleme nicht gelöst werden
können. Bei den zu erwartenden stark steigenden Abschiebungen kommt auf Doskozil, im
wahrsten Sinne des Wortes, eine Hercules-Aufgabe zu.
 
 
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2016-01-24

Abschiebungen mit Transportmaschinen des Bundesheeres

FPÖ-Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein sprach Klartext

 
Thema der gestrigen Aktuellen Stunde des Nationalrates,  war unter anderem  „Schutz
für  Verfolgte,  aber  kein Platz für Wirtschaftsflüchtlinge“.   Teilweise wurde emotional
über  die  Unterscheidung  zwischen  Asylwerbern  und  Wirtschaftsflüchtlingen,  über
Maßnahmen  gegen  Schlepperei  und  illegale Zuwanderung, über die Unterbringung
der  Menschen,  ihren Zugang zum Arbeitsmarkt und über die Rückführung von Men-
schen, die kein Asylrecht in Österreich haben, diskutiert.
 
Die  Abgeordnete  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ)  wies darauf hin, dass
70% der  Asylwerber  Wirtschaftsflüchtlinge  seien  und  nur  30%  tatsächlich  aner-
kennenswerte Aufenthaltsgründe in Österreich haben. Mangels brauchbarer Statis-
tiken  könne  man die Zahl der Wirtschaftsflüchtlinge,  die im Untergrund leben, nur
schätzen. Die gesamte Rede von ihr, kann unter diesem LINK aufgerufen werden.
 
Angesichts der immer wieder auftretenden Probleme bei Abschiebungen schlug die
Abgeordnete  vor,  den  Lufttransporter  C-130  Hercules  des  Bundesheeres  einzu-
setzen.  Die betreffende Passage ist im nachfolgenden Videoausschnitt ersichtlich.
 
Der  FPÖ-Abgeordneten  sind  für ihre klaren Worte Respekt und Anerkennung zu
zollen,  denn  sie nannte  das Kind direkt beim Namen.   Wie kommen Piloten von
Passagiermaschinen dazu,  immer wieder Starts  (aus Sicherheitsgründen) wegen
randalierenden Schubhäftlingen abbrechen zu müssen?   Wie kommen Fluggäste
dazu,  die für ihre  Tickets teures Geld bezahlen,  deswegen enorme Zeitverzöger-
ungen in Kauf nehmen zu müssen?  Und wie kommen die  Steuerzahler dazu, die
Kosten für den zusätzlichen Polizeieinsatz übernehmen zu müssen?
 
Der Einsatz vonTransportmaschinen des Bundesheeres,  zur Abschiebung von
rechtskräftig abgeurteilten Schubhäftlingen,  wäre daher voll gerechtfertigt. Wir
können uns nur der Meinung von Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein anschließen.
 
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2015-06-18

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