Die EU will die Bürger entwaffnen


EU bestraft Opfer, anstatt sich um Terroristen zu kümmern

700 Euro  kostet  es,  ein Sturmgewehr der  Marke  Kalaschnikow aus dem ehemaligen
Jugoslawien  in  die   EU zu schmuggeln.   Für nur 150 Euro bekommt man illegal eine
Pistole  geliefert.  Gegen  den  florierenden  Waffenschmuggel scheinen die Autoritäten
der Europäischen Union machtlos, dafür stürzen sie sich – nach den Terroranschlägen
von Paris besonders medienwirksam – auf die legalen Waffenbesitzer.
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In  zahlreichen  EU-Ländern  habe  sich bereits  Widerstand gegen die EU-Pläne einer
verschärften Feuerwaffen-Richtlinie  formiert,  erklärt FPÖ-Generalsekretär H. Vilimsky,
der  gemeinsam  mit  der  „Initiative  Liberales  Waffenrecht  in  Österreich“   gegen die
Entwaffnung  der  Bürger  ankämpft.   IWÖ-Generalsekretär  Georg Zakrajsek  kritisiert
das  Vorhaben  scharf:. „Die  EU  hat  die  Politik  entwickelt,  die  Opfer zu bekämpfen
und  zu  entwaffnen  und  sich um die Terroristen  nicht zu kümmern.“ Jede Verschärf-
ung  des   Waffengesetzes  führt   zu  steigender  Kriminalität,   „weil  der Täter  davon
ausgehen kann,  dass ihn keine  Gegenwehr erwartet“, so Zakrajsek.   Dies sei insbe-
sondere  dramatisch,  weil  auch  die  Polizei  zunehmend  entwaffnet werde  und das
sogenannte Gewaltmonopol nicht mehr vorhanden ist.
Terroristen  seien,  so  Zakrajsek  im  Unzensuriert-TV-Interview,  nicht auf legale Waffen
angewiesen. Es gebe einen institutionalisierten Fluss aus Balkan- oder Nahost-Kanälen.
„Diese  Waffen  werden  nicht  einmal  gekauft,  die Terroristen  bekommen sie umsonst
geliefert.“
Massive  Bedenken  äußern  in  der  aktuellen  Sendung  auch Vertreter der Waffen-
produktion  und  der  Sportschützen,  die  einerseits  eine überbordende Bürokratie,
andererseits die Abschaffung mehrerer Schießdisziplinen befürchten.
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2015-12-16

Schlägerpolizist gegen Tierschützer


Heute Schuldspruch am LG Graz

Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte
Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft.
Der Polizist fixierte den Tierschützer
20 Minuten am Boden.
Im  Dezember 2011  rief  der  stellvertretende  VGT-Obmann  die  Polizei zu Hilfe,  weil er eine
illegale Treibjagd entdeckt hatte. Als 2 Beamten kamen, verlangten sie aber vom Tierschützer
eine Ausweisleistung und kamen seiner Forderung nach Herausgabe der Dienstnummer nicht
nach.
Stattdessen  schlug  einer  der  Polizisten den Tierschützer von hinten mehrmals mit der Faust
auf  den Hinterkopf,  riss  ihn  zu Boden und  setzte sich mehr als 20 Minuten auf ihn,  wobei er
auch  noch  dessen  Kopf  zu  Boden drückte und ihm die Kamera zu entreißen versuchte.  Die
Festnahme des Tierschützers begründete er sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staats-
anwaltschaft mit einem tätlichen Angriff, den der Aktivist gegen ihn ausgeführt hätte.
Diesen Sachverhalt bestätigte heute der Schöffensenat am Landesgericht Graz und sprach den
Polizisten  wegen Amtsmissbrauchs,  vorsätzlicher  Körperverletzung,  versuchter Nötigung das
Filmen  durch Entreißen der Kamera zu beenden und Verleumdung schuldig. Die Verteidigung
des  Angeklagten,  er  habe  sich  provoziert  gefühlt,  wiesen die  3 Richter  zurück:  ,,[Der  Tier-
schützer] hat nicht provoziert, er hat nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht“.
Das  Urteil:  eine Geldstrafe von  EUR 2400  und eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten Haft.
Strafmildernd  sei  gewesen,  so  die  Richter,  dass  das  Verfahren  über 2 Jahre gedauert hatte –
was  hauptsächlich darauf  zurückzuführen ist,  dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht wegen
Amtsmissbrauch  anklagen  wollte  und  dazu  zuerst  von  einer Einzelrichterin quasi gezwungen
werden musste – und dass die Republik Österreich dem verletzten Tierschützer bereits Schadens-
ersatz und Schmerzensgeld erstattet hat.
Die  Richter  machten  auch  deutlich,  dass  sie sowohl den Polizeikollegen des Angeklagten als
Verantwortlichen  für  die  Amtshandlung,  als  auch  einen der  Jäger  wegen  Verleumdung  und
falscher  Zeugenaussage  zur  Rechenschaft  ziehen  würden.   Aber diese beiden Strafverfahren
wurden  auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt.   Der Rechtsanwalt des VGT nannte
diesen Umstand bei seinem Schlussplädoyer einen Skandal.
VGT-Obmann  Martin  Balluch war  heute beim Prozess als Beobachter anwesend:  ,,Bei Staats-
anwaltschaft  und  Polizei  gelten  TierschützerInnen  in aller Regel als Personen zweiter Klasse.
Deshalb  ist es dieser Staatsanwältin und den beteiligten RichterInnen hoch anzurechnen, dass
dieser Prozess diesen Ausgang genommen hat.  Erschreckend ist der Umstand, dass das Opfer,
mein  Stellvertreter  als  Obmann  im VGT,  statt dem Täter auf der Anklagebank gesessen wäre,
hätte  er  nicht  die  gesamte   Amtshandlung  mitgefilmt  und  mit  aller   Kraft  ein  Entreißen der
Kamera verhindert.   So bestätigte ja auch das Gericht, dass die Filmaufnahmen mit dem Handy
des  Polizeikollegen  des  Angeklagten  vorsätzlich  gelöscht  worden  sind,  um  die Schuld des
Täters zu vertuschen.“
„Ja,  die  Polizei versuchte sogar noch 2 Tage nach dem Vorfall die Kamera des Tierschützers zu
beschlagnahmen!   Trotz  des  viel  zu  geringen Strafausmaßes sendet das Urteil eine klare Bot-
schaft  an  alle PolizeibeamtInnen,  dass das Filmen ihrer Amtshandlungen rechtmäßig ist,  dass
sie  ihre  Dienstnummer  zu zeigen haben und dass es Konsequenzen hat,  zuzuschlagen, auch
wenn  es  ’nur‘  gegen TierschützerInnen  geht,   die  den  ‚guten  Freunden‘  aus der  Jägerschaft
lästig fallen!“ (Quelle: VGT)
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2014-02-10

„Heimat ohne Hass“-Sprecher findet Auslobungen zur Verbrecherergreifung grob sittenwidrig


Sollen Kriminelle solange wie möglich die Straßen unsicher machen?

Normalerweise  sollte es jedem Menschen ein Anliegen sein,  dass Verbrecher so schnell wie mög-
lich  dingfest  gemacht  werden.   Insbesondere dann, wenn es um Gewaltverbrecher wie beispiels-
weise   Vergewaltiger   handelt.   Um   bei  besonders   perfiden  Verbrechen  die   Aufmerksamkeit
der  Bevölkerung  zu  erhöhen,  werden  oft  Belohnungen ausgelobt,  die zur rascheren Ergreifung
des oder der Täter führen sollen und dies tatsächlich auch sehr oft eintritt.
Solche Belohnungen werden sowohl von Behörden, als auch von Privatpersonen ausgelobt.
In  unzähligen  Fällen konnte auf Grund dieser,  der oder die Täter schneller von der Polizei
verhaftet  werden.   Denn  umso  schneller Kriminelle – insbesondere Gewalttäter – von der
Straße geholt werden, umso mehr Sicherheit ist für die Bevölkerung gegeben.
Unter  den  oben  angeführten  Gesichtspunkten  finden wir es erstaunlich, dass  der Sprecher
der  linksextremen   Gruppierung   „Heimat ohne Hass“,  Manfred  Walter,   Auslobungen  für
grob  sittenwidrig  hält.  Nachfolgend ein Textausschnitt aus einem von ihm verfassten Beitrag:
Screen: heimatohnehass.at
Die  restlichen sinnbefreiten geistigen Ergüsse wollen wir unserer Leserschaft ersparen.  Wer
sich diese dennoch antun will,  hat auf der gleichnamigen Webseite der linksextremen Grup-
pierung dazu Gelegenheit.
Allerdings beschäftigen uns die Fragen, warum Manfred Walter Auslobungen – die sehr oft
zur  beschleunigten  Verhaftung  von  Kriminellen  führen – für  grob  sittenwidrig hält.  Und
warum soll durch eine Auslobung das Gewaltmonopol des Staates unterlaufen werden?
Erstaunlich  allerdings  finden  wir,  dass  es  der  „Heimat ohne Hass“-Sprecher  bis  dato nicht
grob  sittenwidrig  und  als  Unterlaufen  des Gewaltmonopol des Staates fand, wenn der Web-
seitenbetreiber und mutmaßlicher Chef der gleichnamigen Webseite,  Uwe Sailer,  auf seinem
privaten  Facebook-Account ein „Fahndungsfoto?!“  veröffentlichte und die darauf abgebildete
Person denunzierte.
Dieses  Foto  war  aber nicht von einem Gewaltverbrecher sondern von einem Polizeibeamten
(davon  ging  Uwe  Sailer  aus),  der  unter  Einsatz  seiner  Gesundheit  (möglicherweise auch
seines Lebens)  alle  Hände voll zu tun hatte,  linke Gewalttäter am 24.01.2014 unter Kontrolle
zu halten um größeren Schaden von Personen und Sachen abzuwenden.  Wir haben darüber
im Beitrag „Polizist oder Möchtegern-Sheriff?“ berichtet.
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2014-01-30

Strafprozess gegen Polizisten, der Tierschützer niederschlug


Polizeibeamter muss sich vor Schöffensenat verantworten

Foto: VGT

Polizeibeamter hält Tierschützer am Boden fest
Morgen Montag,  dem 9. Dezember 2013 (Beginn 08:30 bis voraussichtlich 17:00 Uhr),  findet
am  Landesgericht  für  Strafsachen Graz,  Conrad-von-Hötzendorf Straße 41, Saal 44 die Ver-
handlung  statt.   Anklagepunkte  sind:   Missbrauchs der Amtsgewalt,  Körperverletzung unter
Ausnützung einer Amtsstellung und Verleumdung.
Anfang Dezember vor fast genau 2 Jahren dokumentierten 2 Tierschützer,  darunter der stellver-
tretende  Obmann  des  VGT  David  Richter,  eine Treibjagd auf Zuchtfasane nahe Graz.   Da im
Bereich von Wohnhäusern geschossen wurde, riefen die Aktivisten die Polizei. Diese kam, doch
sprach sie zunächst freundlich mit den Jäger(innen), um dann David Richter den Kameradeckel
zuzuschlagen und ihn forsch aufzufordern, sich auszuweisen.
Der  stellvertretende  VGT-Obmann  verweigerte aufgrund dieser unfreundlichen Behandlung die
Herausgabe  seiner  Identität  und  wurde  daraufhin  von  einem der beiden Beamten von hinten
niedergeschlagen und fast 30 Minuten auf dem eiskalten Boden fixiert. Anschließend behauptete
der Polizist, der Tierschützer hätte ihn zuerst geschlagen und ließ ihn festnehmen.
Doch  glücklicherweise  war der gesamte Vorfall gefilmt worden.  Der Polizist steht nun nicht nur
wegen  Missbrauchs der Amtsgewalt und Körperverletzung,  sondern auch wegen Verleumdung
vor Gericht. Das Verfahren vor der Einzelrichterin war von dieser wegen der Schwere der Tat zu
einem Gericht mit Schöffensenat verlegt worden,  die Berufung des Täters gegen diesen Schritt
hatte das Oberlandesgericht Graz im September 2013 abgelehnt.
Dazu der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch:   ,,Es ist sehr erfreulich, dass dieses Verfahren nun
endlich vor das zuständige Gericht kommt.   Der Polizei ist das Gewaltmonopol nur mit der Auf-
lage  übertragen  worden,  damit  sehr  sorgsam  umzugehen.   Ein  Polizist,  der friedliche Tier-
schützer niederschlägt, muss aus dem Verkehr gezogen werden. Erschüttert hat allerdings die
reflexartige  Reaktion der Polizei,  sofort nach der Tat in der Öffentlichkeit den Tierschützer zu
beschuldigen.“
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2013-12-08

Freund und Helfer


Interessante Frage im TS-Forum

Der folgende Beitrag wird so einigen Polizeibeamten nicht gefallen, aber diese Webseite
existiert nicht zum  Zwecke des Gefallens  von Personen  oder Berufsgruppen.  Es hat je-
doch  jeder  die Gelegenheit,  sich zum  jeweiligen Thema  in der  Kommentarfunktion zu
äußern und auch Kritik zu üben.

Im TS-Forum,  welches auch  vom  Herausgeber  dieser  Webseite  mäßig  bis regelmäßig

besucht wird, stellte ein User sinngemäß die Frage, warum sich die Polizei bei politischen
Umstürzen immer auf die Seite der Machthaber stellt und sich nicht mit dem Volk solidari-
siert.

Jede Medaille hat zwei Seiten

Wir möchten  vorauschicken,  dass wir  keineswegs  Feinde der  Polizei sind  und vor der
normalen Arbeit der  Beamten(innen)  grossen  Respekt haben.  Wir sind auch  der Mein-
ung,  dass jeder Staat dieser  Welt einen Polizeiapparat zur Aufrechterhaltung der öffent-
lichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, sowie zur Verbrechensaufklärung benötigt.

Allerdings  hat jede  Medaille zwei Seiten und  wir wollen in diesem  Beitrag,  die nicht so

Glänzende aufzeigen. Die Polizei vollzieht als Exekutive, Gesetze und Anordnungen der
Legislative und ist zusätzlich mit dem staatlichen Gewaltmonopol ausgestattet.

Dieses staatliche Gewaltmonopol machen sich Machthaber von Staaten, gelegentlich bis
öfters zu Nutzen,  um ihre eigenen  Interessen durchzusetzen. Wenn sie dabei auf Wider-
stand im Volk treffen, benützen sie ganz einfach die Polizei, um diesen zu brechen.

Egal ob Dritte Welt oder westeuropäisches Land

Dabei ist es  unerheblich, ob es sich um ein  Drittes Weltland oder ein  zivilisiertes Staats-
gefüge handelt. Typisches Beispiel ist unser Nachbarland Deutschland. Während Merkel
und Co  sich über die  Vorgangsweise der  tunesischen  Polizei mokieren,  vergessen sie
die jüngst vergangenen, äußerst brutalen Polizeieinsätze im eigenen Land.

Ohne Unterschied wurden dabei Umweltaktivisten, welche gegen einen Castor-Transport
demonstrierten oder Pensionisten und Kinder in Stuttgart  (Stuttgart 21),  Opfer exzessiver

Polizeigewalt. Die Beamten haben ganz offensichtlich auf Befehl gehandelt.

Um einen solchen Befehl auszuführen, darf ein Mensch nicht über die Eigenschaft des selb-

ständigen   Denkens verfügen,  sondern  muss ein  bedingungloser  Befehlsempfänger sein.
Dies  dürfte auch  ein besonderes  Aufnahmekriterium sein,  um in  den Polizeidienst  aufge-
nommen zu werden.  Personen mit ausgeprägter Willensstärke  und der Tendenz ihre Mein-
ung auch öffentlich zu vertreten, werden bei der Polizei mit Sicherheit nicht alt.

Eine Dienstzeit, drei Diensteide

Ein gutes Beispiel  für  bedingungsloses  Nichtdenken ist,  dass  es in Österreich  vorkam,
dass ein und  dieselben Beamten  auf  drei  völlig  verschiedene Staatsformen  ihren  Eid
leisteten.

Da gab  es die  Generation von  Polizisten  die ihren  Eid auf die  1. Republik,  dann auf das

Tausendjährige Reich und zu guter Letzt auf die 2. Republik leisteten. Diese Beamten sind
mittlerweile schon verstorben oder es existieren noch einige als Pensionisten.

Wer nun einwirft, dies sei schon lange her und wird sich nicht wiederholen, der befindet sich

im Irrtum.  Es ist nicht  die Schlechtigkeit,  sondern  ausgeprägte  Existenzangst,  die willens-
schwache und zum bedingungslosen Dienen geborene Personen derartige Manöver durch-
führen  lassen.  Bei der  Polizei fällt es  halt besonders auf,  da die  Bevölkerung  unmittelbar
betroffen sein kann.

Wie bereits eingangs erwähnt, besteht die Notwendigkeit der Polizei um nicht in anarchische
Zustände  zu versinken.  Allerdings  diese als  Freund und Helfer  zu  bezeichnen,  ist  schon

etwas vermessen.  Denn Freunde verprügeln keine Freunde,  auch wenn  es ihnen befohlen
wird.

*****
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2011-01-30
 

Weicheier


Gewalt ist Staatsmonopol

Der gestrige Vorfall mit dem wehrhaften Trafikanten der einen Räuber in Notwehr erschoss,
hat heftige Diskussionen ausgelöst. Das Sprecher der Polizei verlauten, dass Gewalt ein
Staatsmonopol ist und man sich bei Überfällen passiv verhalten und keinen Widerstand leis-
ten soll, können wir noch verstehen.

Eine gegenteilige Aussage wäre doch eine Bankrotterklärung der Polizei, die ganz einfach

nicht überall sein kann, um Verbrechen zu verhindern. Ob diese Leute  auch das denken was
sie verlautbaren oder insgeheim eine ganz andere Meinung haben, kann allerdings niemand
wissen.

Trafikant ist nun der Böse

Was allerdings zum Nachdenken anregen sollte, sind Aussagen diverser Gutmenschen. Diese
meinen warum der Trafikant dem Räuber nicht das Geld übergeben habe, anstatt ihn zu er-
schiessen.
 
Er wäre ohnehin versichert gewesen, dass wird auch andere Personen dazu anregen sich zu
wehren, der arme Räuber hatte sicher Hunger udgl. mehr an unsinnigen Aussagen, sind in
zahlreichen Blogs und Foren zu lesen.

Was soll der Schwachsinn mit dem „schlägt man Dich auf die rechte Backe, dann halte

auch die Linke hin“ eigentlich. Welche Gedankengänge haben diese Leute, die einem
Menschen seinen angeborenen Selbsterhaltungstrieb und seine Verteidigungsbereitschaft
absprechen wollen.

Verweichlichung vorprogrammiert

Seit einiger Zeit ist es offensichtlich „in“ aus Knaben keine Männer mehr machen zu wollen.
Verfechter der Geschlechtsneutralität erklären ernsthaft, dass Buben auch mit Puppen spie-
len sollen, um die weibliche Seite in ihnen zu fördern.

Durch diese Gehirnwäsche die an den Menschen versucht wird, wurde auch die Industrie

inspiriert. Statt in Kampfsportschulen oder anderen Sportstätten zu trainieren und sich mit
Gleichaltrigen zu messen, sitzen immer mehr  Jugendliche lieber vor dem Computer und
kämpfen virtuell mit der Software die ihnen von der Computerindustrie vorgesetzt wird.

Auch versuchen diese Gutmenschen an jahrtausenden alten Traditionen zu rütteln. Wer es

nicht „hipp“ findet, dass Männer gegenseitig an ihren Geschlechtsteilen lutschen und wagt
daran Kritik zu üben, wird sofort in die Kategorie der Diskriminierer eingereiht.

Gehirnwäsche kam nicht an

Die Gehirnwäsche dürfte bei dem Trafikanten nichts genützt haben und dieser tat, was ein
jeder Mann in seiner Situation eigentlich zu tun hat. Er hat sein Leben, seine Familie und sein
Vermögen verteidigt.

Dafür wird er jetzt von den Gutmenschen als schiesswütiger Cowboy hergestellt. Wir hoffen

aber, dass dieser mit diesem Vorwurf leben kann. Jedenfalls ist es besser, als in die Statistik
der ungeklärten Verbrechen aufgenommen zu werden.

Weicheier

Werte Gutmenschen, es ist Eure Sache wenn Ihr Euch überfallen, ausrauben oder vergewalt-
igen lassen wollt, ohne Euch Eurer Haut zu wehren. Wenn Ihr, egal aus welcher Überlegung
heraus lieber als Weicheier durchs Leben gehen wollt, ist das Euer Problem.

Nur versucht Menschen, die sich kein Unrecht gefallen lassen und an alt hergebrachten Tradi-

tionen festhalten, nicht als Kriminelle und Diskriminierer herzustellen.

*****

2010-01-06
  

(Ver)prügel Polizei die 2te

 

Polizeiübergriff

Die Meldungen über Polizeiübergriffe reissen nicht ab. Wie in der Krone und dem Kurier
von heute (13.12.08) zu lesen ist, hat sich am 1.Mai 2008 wieder ein brutaler Polizeieinsatz
ereignet.
An diesem Tage fand in Wien die sogenannte Euro-Mayday Parade statt, wo auch gegen
soziale Konflkte demonstriert wurde. Ein 31jähriger Mann der dort das Geschehnis be-
obachtete und absolut nichts gesetzwidriges machte, wurde aus heiterem Himmel von
fünf (5) Polizisten der Wega von hinten auf den Boden gerissen um ihn festzunehmen.
Bei der Festnahme wurde der Wiener noch dazu verletzt, was auch durch einen Arzt be-
stätigt wurde.
    
Dem nicht genug, wurde der unbeteiligte Passant auch noch wegen Widerstand gegen die
Staatsgewalt und versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung (gegen die Beamten)
angezeigt. Vermutlich wäre die Sache für ihn auch schlimm ausgegangen, wäre da nicht
noch eine 48 jährige unbeteiligte Zeugin mit Tochter gewesen, die den Vorfall beobachtet
hatten. Diese schilderten den Vorfall vor Gericht so, daß sich die Polizisten ganz willkürlich
jemanden „rausgepickt“ und „weggeschliffen“ haben. Die Richterin Setz-Hummel be-
wertete die Aussage der beiden Zeuginnen, wesentlich glaubhafter als die der Polizisten.
Sie sprach den Angeklagten frei und die Staatanwältin überlegt eine Wiederaufnahme der
mittlerweile zurückgelegte Strafanzeige gegen die Polizisten.

 

Kein Respekt vor Polizei

Immer wieder hört man aus polizeiinternen Kreisen, daß Polizisten nicht der notwendige
Respekt entgegen gebracht wird. Das kommt auch nicht von ungefähr, den die meisten
Menschen neigen zum globalisieren. Wenn jemand ein Problem mit einem Mitarbeiter
einer bestimmten Berufsgruppe gehabt hat, wird meist diese ganze Berufsgruppe in
Frage gestellt und nicht der Herr/Frau XY aus dieser. Das ist zwar nicht gerecht, aber
es ist die Realität.
    
Die meisten Polizisten erledigen ihren Job sicherlich korrekt und zur Zufriedenheit der
Bevölkerung. Aber es gibt einige „schwarze Schafe“ die offensichtlich charakterlich
nicht für diesen Beruf geeignet sind und glauben aus ihrer Stellung heraus, das staat-
liche Gewaltmonopol grundlos für sich beanspruchen zu können, weil ihnen gerade
danach ist.  Dazu kommt noch  das Gefühl, daß ihnen ohnehin nichts passieren kann,
was ja auch mit  lauwarmen Gerichturteilen bestätigt wird, die in letzter Zeit gegen solche
Polizisten gefällt wurden. Diese strafrechtlich verurteilten Polizisten bleiben dann weiter-
hin im Dienst und werden nach wie vor auf die Menschheit losgelassen. Das dies einen
Respektverlust gegenüber dem ganzen Berufsstand zur Folge hat , ist unvermeidlich.

 

Nachwuchsprobleme

Auch hört man aus polizeiinternen Kreisen, daß es massive Nachwuchsprobleme gibt.
Auch das ist eine Folge der einigen „schwarzen Schafe“, denn durch diese gerät ein gan-
zer Berufsstand in Misskredit. Es wird sicherlich genug geeignete Bewerber geben, die
aber wegen dem zur Zeit nicht optimalen Ruf der Polizei, lieber doch nicht diesen Beruf
ergreifen wollen.
Man sollte sich in den verantwortlichen Kreisen der Polizei langsam überlegen, ob es
nicht besser wäre solche Beamte aus der Polizei zu entfernen, statt diese noch zu be-
lohnen indem man sie weiterhin im Dienst lässt.

 

Signalwirkung

Würde man Polizisten, die strafrechtlich wegen vorsätzlicher Körperverletzungs- oder
anderen Gewaltdelikten verurteilt worden sind, aus dem Polizeidienst entlassen, hätte
dies mit Sicherheit eine Signalwirkung in mehreren Richtungen.
   
1)  Den Polizisten würde wieder mehr Respekt entgegen gebracht werden, da die Bevölk
      -erung wieder mehr Sicherheitsgefühl empfinden würde.
2)  Das Nachwuchsproblem mit geeigneten Bewerber würde sich ebenfalls erledigen.
3)  Einige noch verbliebene „schwarze Schafe“ , die man bis jetzt noch nicht erwischt hat
     würden sich überlegen in Zukunft ungesetzliche Handlungen zu setzen, da dieser den
    Jobverlust zur Folge hat.
Stauni

 

Inhalts-Ende

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