EU bestraft Opfer, anstatt sich um Terroristen zu kümmern
700 Euro kostet es, ein Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow aus dem ehemaligen
Jugoslawien in die EU zu schmuggeln. Für nur 150 Euro bekommt man illegal eine
Pistole geliefert. Gegen den florierenden Waffenschmuggel scheinen die Autoritäten
der Europäischen Union machtlos, dafür stürzen sie sich – nach den Terroranschlägen
von Paris besonders medienwirksam – auf die legalen Waffenbesitzer.
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In zahlreichen EU-Ländern habe sich bereits Widerstand gegen die EU-Pläne einer
verschärften Feuerwaffen-Richtlinie formiert, erklärt FPÖ-Generalsekretär H. Vilimsky,
der gemeinsam mit der „Initiative Liberales Waffenrecht in Österreich“ gegen die
Entwaffnung der Bürger ankämpft. IWÖ-Generalsekretär Georg Zakrajsek kritisiert
das Vorhaben scharf:. „Die EU hat die Politik entwickelt, die Opfer zu bekämpfen
und zu entwaffnen und sich um die Terroristen nicht zu kümmern.“ Jede Verschärf-
ung des Waffengesetzes führt zu steigender Kriminalität, „weil der Täter davon
ausgehen kann, dass ihn keine Gegenwehr erwartet“, so Zakrajsek. Dies sei insbe-
sondere dramatisch, weil auch die Polizei zunehmend entwaffnet werde und das
sogenannte Gewaltmonopol nicht mehr vorhanden ist.
Terroristen seien, so Zakrajsek im Unzensuriert-TV-Interview, nicht auf legale Waffen
angewiesen. Es gebe einen institutionalisierten Fluss aus Balkan- oder Nahost-Kanälen.
„Diese Waffen werden nicht einmal gekauft, die Terroristen bekommen sie umsonst
geliefert.“
Massive Bedenken äußern in der aktuellen Sendung auch Vertreter der Waffen-
produktion und der Sportschützen, die einerseits eine überbordende Bürokratie,
andererseits die Abschaffung mehrerer Schießdisziplinen befürchten.
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2015-12-16
Heute Schuldspruch am LG Graz
Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte
Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft.
Der Polizist fixierte den Tierschützer
20 Minuten am Boden.
Im Dezember 2011 rief der stellvertretende VGT-Obmann die Polizei zu Hilfe, weil er eine
illegale Treibjagd entdeckt hatte. Als 2 Beamten kamen, verlangten sie aber vom Tierschützer
eine Ausweisleistung und kamen seiner Forderung nach Herausgabe der Dienstnummer nicht
nach.
Stattdessen schlug einer der Polizisten den Tierschützer von hinten mehrmals mit der Faust
auf den Hinterkopf, riss ihn zu Boden und setzte sich mehr als 20 Minuten auf ihn, wobei er
auch noch dessen Kopf zu Boden drückte und ihm die Kamera zu entreißen versuchte. Die
Festnahme des Tierschützers begründete er sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staats-
anwaltschaft mit einem tätlichen Angriff, den der Aktivist gegen ihn ausgeführt hätte.
Diesen Sachverhalt bestätigte heute der Schöffensenat am Landesgericht Graz und sprach den
Polizisten wegen Amtsmissbrauchs, vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung das
Filmen durch Entreißen der Kamera zu beenden und Verleumdung schuldig. Die Verteidigung
des Angeklagten, er habe sich provoziert gefühlt, wiesen die 3 Richter zurück: ,,[Der Tier-
schützer] hat nicht provoziert, er hat nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht“.
Das Urteil: eine Geldstrafe von EUR 2400 und eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten Haft.
Strafmildernd sei gewesen, so die Richter, dass das Verfahren über 2 Jahre gedauert hatte –
was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht wegen
Amtsmissbrauch anklagen wollte und dazu zuerst von einer Einzelrichterin quasi gezwungen
werden musste – und dass die Republik Österreich dem verletzten Tierschützer bereits Schadens-
ersatz und Schmerzensgeld erstattet hat.
Die Richter machten auch deutlich, dass sie sowohl den Polizeikollegen des Angeklagten als
Verantwortlichen für die Amtshandlung, als auch einen der Jäger wegen Verleumdung und
falscher Zeugenaussage zur Rechenschaft ziehen würden. Aber diese beiden Strafverfahren
wurden auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt. Der Rechtsanwalt des VGT nannte
diesen Umstand bei seinem Schlussplädoyer einen Skandal.
VGT-Obmann Martin Balluch war heute beim Prozess als Beobachter anwesend: ,,Bei Staats-
anwaltschaft und Polizei gelten TierschützerInnen in aller Regel als Personen zweiter Klasse.
Deshalb ist es dieser Staatsanwältin und den beteiligten RichterInnen hoch anzurechnen, dass
dieser Prozess diesen Ausgang genommen hat. Erschreckend ist der Umstand, dass das Opfer,
mein Stellvertreter als Obmann im VGT, statt dem Täter auf der Anklagebank gesessen wäre,
hätte er nicht die gesamte Amtshandlung mitgefilmt und mit aller Kraft ein Entreißen der
Kamera verhindert. So bestätigte ja auch das Gericht, dass die Filmaufnahmen mit dem Handy
des Polizeikollegen des Angeklagten vorsätzlich gelöscht worden sind, um die Schuld des
Täters zu vertuschen.“
„Ja, die Polizei versuchte sogar noch 2 Tage nach dem Vorfall die Kamera des Tierschützers zu
beschlagnahmen! Trotz des viel zu geringen Strafausmaßes sendet das Urteil eine klare Bot-
schaft an alle PolizeibeamtInnen, dass das Filmen ihrer Amtshandlungen rechtmäßig ist, dass
sie ihre Dienstnummer zu zeigen haben und dass es Konsequenzen hat, zuzuschlagen, auch
wenn es ’nur‘ gegen TierschützerInnen geht, die den ‚guten Freunden‘ aus der Jägerschaft
lästig fallen!“ (Quelle: VGT)
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2014-02-10
Sollen Kriminelle solange wie möglich die Straßen unsicher machen?
Normalerweise sollte es jedem Menschen ein Anliegen sein, dass Verbrecher so schnell wie mög-
lich dingfest gemacht werden. Insbesondere dann, wenn es um Gewaltverbrecher wie beispiels-
weise Vergewaltiger handelt. Um bei besonders perfiden Verbrechen die Aufmerksamkeit
der Bevölkerung zu erhöhen, werden oft Belohnungen ausgelobt, die zur rascheren Ergreifung
des oder der Täter führen sollen und dies tatsächlich auch sehr oft eintritt.
Solche Belohnungen werden sowohl von Behörden, als auch von Privatpersonen ausgelobt.
In unzähligen Fällen konnte auf Grund dieser, der oder die Täter schneller von der Polizei
verhaftet werden. Denn umso schneller Kriminelle – insbesondere Gewalttäter – von der
Straße geholt werden, umso mehr Sicherheit ist für die Bevölkerung gegeben.
Unter den oben angeführten Gesichtspunkten finden wir es erstaunlich, dass der Sprecher
der linksextremen Gruppierung „Heimat ohne Hass“, Manfred Walter, Auslobungen für
grob sittenwidrig hält. Nachfolgend ein Textausschnitt aus einem von ihm verfassten Beitrag:
Screen: heimatohnehass.at
Die restlichen sinnbefreiten geistigen Ergüsse wollen wir unserer Leserschaft ersparen. Wer
sich diese dennoch antun will, hat auf der gleichnamigen Webseite der linksextremen Grup-
pierung dazu Gelegenheit.
Allerdings beschäftigen uns die Fragen, warum Manfred Walter Auslobungen – die sehr oft
zur beschleunigten Verhaftung von Kriminellen führen – für grob sittenwidrig hält. Und
warum soll durch eine Auslobung das Gewaltmonopol des Staates unterlaufen werden?
Erstaunlich allerdings finden wir, dass es der „Heimat ohne Hass“-Sprecher bis dato nicht
grob sittenwidrig und als Unterlaufen des Gewaltmonopol des Staates fand, wenn der Web-
seitenbetreiber und mutmaßlicher Chef der gleichnamigen Webseite, Uwe Sailer, auf seinem
privaten Facebook-Account ein „Fahndungsfoto?!“ veröffentlichte und die darauf abgebildete
Person denunzierte.
Dieses Foto war aber nicht von einem Gewaltverbrecher sondern von einem Polizeibeamten
(davon ging Uwe Sailer aus), der unter Einsatz seiner Gesundheit (möglicherweise auch
seines Lebens) alle Hände voll zu tun hatte, linke Gewalttäter am 24.01.2014 unter Kontrolle
zu halten um größeren Schaden von Personen und Sachen abzuwenden. Wir haben darüber
im Beitrag „Polizist oder Möchtegern-Sheriff?“ berichtet.
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2014-01-30
Polizeibeamter muss sich vor Schöffensenat verantworten
Foto: VGT

Polizeibeamter hält Tierschützer am Boden fest
Morgen Montag, dem 9. Dezember 2013 (Beginn 08:30 bis voraussichtlich 17:00 Uhr), findet
am Landesgericht für Strafsachen Graz, Conrad-von-Hötzendorf Straße 41, Saal 44 die Ver-
handlung statt. Anklagepunkte sind: Missbrauchs der Amtsgewalt, Körperverletzung unter
Ausnützung einer Amtsstellung und Verleumdung.
Anfang Dezember vor fast genau 2 Jahren dokumentierten 2 Tierschützer, darunter der stellver-
tretende Obmann des VGT David Richter, eine Treibjagd auf Zuchtfasane nahe Graz. Da im
Bereich von Wohnhäusern geschossen wurde, riefen die Aktivisten die Polizei. Diese kam, doch
sprach sie zunächst freundlich mit den Jäger(innen), um dann David Richter den Kameradeckel
zuzuschlagen und ihn forsch aufzufordern, sich auszuweisen.
Der stellvertretende VGT-Obmann verweigerte aufgrund dieser unfreundlichen Behandlung die
Herausgabe seiner Identität und wurde daraufhin von einem der beiden Beamten von hinten
niedergeschlagen und fast 30 Minuten auf dem eiskalten Boden fixiert. Anschließend behauptete
der Polizist, der Tierschützer hätte ihn zuerst geschlagen und ließ ihn festnehmen.
Doch glücklicherweise war der gesamte Vorfall gefilmt worden. Der Polizist steht nun nicht nur
wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Körperverletzung, sondern auch wegen Verleumdung
vor Gericht. Das Verfahren vor der Einzelrichterin war von dieser wegen der Schwere der Tat zu
einem Gericht mit Schöffensenat verlegt worden, die Berufung des Täters gegen diesen Schritt
hatte das Oberlandesgericht Graz im September 2013 abgelehnt.
Dazu der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: ,,Es ist sehr erfreulich, dass dieses Verfahren nun
endlich vor das zuständige Gericht kommt. Der Polizei ist das Gewaltmonopol nur mit der Auf-
lage übertragen worden, damit sehr sorgsam umzugehen. Ein Polizist, der friedliche Tier-
schützer niederschlägt, muss aus dem Verkehr gezogen werden. Erschüttert hat allerdings die
reflexartige Reaktion der Polizei, sofort nach der Tat in der Öffentlichkeit den Tierschützer zu
beschuldigen.“
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2013-12-08
Interessante Frage im TS-Forum
Der folgende Beitrag wird so einigen Polizeibeamten nicht gefallen, aber diese Webseite
existiert nicht zum Zwecke des Gefallens von Personen oder Berufsgruppen. Es hat je-
doch jeder die Gelegenheit, sich zum jeweiligen Thema in der Kommentarfunktion zu
äußern und auch Kritik zu üben.
Im TS-Forum, welches auch vom Herausgeber dieser Webseite mäßig bis regelmäßig
besucht wird, stellte ein User sinngemäß die Frage, warum sich die Polizei bei politischen
Umstürzen immer auf die Seite der Machthaber stellt und sich nicht mit dem Volk solidari-
siert.
Jede Medaille hat zwei Seiten
Wir möchten vorauschicken, dass wir keineswegs Feinde der Polizei sind und vor der
normalen Arbeit der Beamten(innen) grossen Respekt haben. Wir sind auch der Mein-
ung, dass jeder Staat dieser Welt einen Polizeiapparat zur Aufrechterhaltung der öffent-
lichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, sowie zur Verbrechensaufklärung benötigt.
Allerdings hat jede Medaille zwei Seiten und wir wollen in diesem Beitrag, die nicht so
Glänzende aufzeigen. Die Polizei vollzieht als Exekutive, Gesetze und Anordnungen der
Legislative und ist zusätzlich mit dem staatlichen Gewaltmonopol ausgestattet.
Dieses staatliche Gewaltmonopol machen sich Machthaber von Staaten, gelegentlich bis
öfters zu Nutzen, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Wenn sie dabei auf Wider-
stand im Volk treffen, benützen sie ganz einfach die Polizei, um diesen zu brechen.
Egal ob Dritte Welt oder westeuropäisches Land
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Drittes Weltland oder ein zivilisiertes Staats-
gefüge handelt. Typisches Beispiel ist unser Nachbarland Deutschland. Während Merkel
und Co sich über die Vorgangsweise der tunesischen Polizei mokieren, vergessen sie
die jüngst vergangenen, äußerst brutalen Polizeieinsätze im eigenen Land.
Ohne Unterschied wurden dabei Umweltaktivisten, welche gegen einen Castor-Transport
demonstrierten oder Pensionisten und Kinder in Stuttgart (Stuttgart 21), Opfer exzessiver
Polizeigewalt. Die Beamten haben ganz offensichtlich auf Befehl gehandelt.
Um einen solchen Befehl auszuführen, darf ein Mensch nicht über die Eigenschaft des selb-
ständigen Denkens verfügen, sondern muss ein bedingungloser Befehlsempfänger sein.
Dies dürfte auch ein besonderes Aufnahmekriterium sein, um in den Polizeidienst aufge-
nommen zu werden. Personen mit ausgeprägter Willensstärke und der Tendenz ihre Mein-
ung auch öffentlich zu vertreten, werden bei der Polizei mit Sicherheit nicht alt.
Eine Dienstzeit, drei Diensteide
Ein gutes Beispiel für bedingungsloses Nichtdenken ist, dass es in Österreich vorkam,
dass ein und dieselben Beamten auf drei völlig verschiedene Staatsformen ihren Eid
leisteten.
Da gab es die Generation von Polizisten die ihren Eid auf die 1. Republik, dann auf das
Tausendjährige Reich und zu guter Letzt auf die 2. Republik leisteten. Diese Beamten sind
mittlerweile schon verstorben oder es existieren noch einige als Pensionisten.
Wer nun einwirft, dies sei schon lange her und wird sich nicht wiederholen, der befindet sich
im Irrtum. Es ist nicht die Schlechtigkeit, sondern ausgeprägte Existenzangst, die willens-
schwache und zum bedingungslosen Dienen geborene Personen derartige Manöver durch-
führen lassen. Bei der Polizei fällt es halt besonders auf, da die Bevölkerung unmittelbar
betroffen sein kann.
Wie bereits eingangs erwähnt, besteht die Notwendigkeit der Polizei um nicht in anarchische
Zustände zu versinken. Allerdings diese als Freund und Helfer zu bezeichnen, ist schon
etwas vermessen. Denn Freunde verprügeln keine Freunde, auch wenn es ihnen befohlen
wird.
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2011-01-30
Gewalt ist Staatsmonopol
Der gestrige Vorfall mit dem wehrhaften Trafikanten der einen Räuber in Notwehr erschoss,
hat heftige Diskussionen ausgelöst. Das Sprecher der Polizei verlauten, dass Gewalt ein
Staatsmonopol ist und man sich bei Überfällen passiv verhalten und keinen Widerstand leis-
ten soll, können wir noch verstehen.
Eine gegenteilige Aussage wäre doch eine Bankrotterklärung der Polizei, die ganz einfach
nicht überall sein kann, um Verbrechen zu verhindern. Ob diese Leute auch das denken was
sie verlautbaren oder insgeheim eine ganz andere Meinung haben, kann allerdings niemand
wissen.
Trafikant ist nun der Böse
Was allerdings zum Nachdenken anregen sollte, sind Aussagen diverser Gutmenschen. Diese
meinen warum der Trafikant dem Räuber nicht das Geld übergeben habe, anstatt ihn zu er-
schiessen.
Er wäre ohnehin versichert gewesen, dass wird auch andere Personen dazu anregen sich zu
wehren, der arme Räuber hatte sicher Hunger udgl. mehr an unsinnigen Aussagen, sind in
zahlreichen Blogs und Foren zu lesen.
Was soll der Schwachsinn mit dem „schlägt man Dich auf die rechte Backe, dann halte
auch die Linke hin“ eigentlich. Welche Gedankengänge haben diese Leute, die einem
Menschen seinen angeborenen Selbsterhaltungstrieb und seine Verteidigungsbereitschaft
absprechen wollen.
Verweichlichung vorprogrammiert
Seit einiger Zeit ist es offensichtlich „in“ aus Knaben keine Männer mehr machen zu wollen.
Verfechter der Geschlechtsneutralität erklären ernsthaft, dass Buben auch mit Puppen spie-
len sollen, um die weibliche Seite in ihnen zu fördern.
Durch diese Gehirnwäsche die an den Menschen versucht wird, wurde auch die Industrie
inspiriert. Statt in Kampfsportschulen oder anderen Sportstätten zu trainieren und sich mit
Gleichaltrigen zu messen, sitzen immer mehr Jugendliche lieber vor dem Computer und
kämpfen virtuell mit der Software die ihnen von der Computerindustrie vorgesetzt wird.
Auch versuchen diese Gutmenschen an jahrtausenden alten Traditionen zu rütteln. Wer es
nicht „hipp“ findet, dass Männer gegenseitig an ihren Geschlechtsteilen lutschen und wagt
daran Kritik zu üben, wird sofort in die Kategorie der Diskriminierer eingereiht.
Gehirnwäsche kam nicht an
Die Gehirnwäsche dürfte bei dem Trafikanten nichts genützt haben und dieser tat, was ein
jeder Mann in seiner Situation eigentlich zu tun hat. Er hat sein Leben, seine Familie und sein
Vermögen verteidigt.
Dafür wird er jetzt von den Gutmenschen als schiesswütiger Cowboy hergestellt. Wir hoffen
aber, dass dieser mit diesem Vorwurf leben kann. Jedenfalls ist es besser, als in die Statistik
der ungeklärten Verbrechen aufgenommen zu werden.
Weicheier
Werte Gutmenschen, es ist Eure Sache wenn Ihr Euch überfallen, ausrauben oder vergewalt-
igen lassen wollt, ohne Euch Eurer Haut zu wehren. Wenn Ihr, egal aus welcher Überlegung
heraus lieber als Weicheier durchs Leben gehen wollt, ist das Euer Problem.
Nur versucht Menschen, die sich kein Unrecht gefallen lassen und an alt hergebrachten Tradi-
tionen festhalten, nicht als Kriminelle und Diskriminierer herzustellen.
*****
2010-01-06
Polizeiübergriff
Die Meldungen über Polizeiübergriffe reissen nicht ab. Wie in der Krone und dem Kurier
von heute (13.12.08) zu lesen ist, hat sich am 1.Mai 2008 wieder ein brutaler Polizeieinsatz
ereignet.
An diesem Tage fand in Wien die sogenannte Euro-Mayday Parade statt, wo auch gegen
soziale Konflkte demonstriert wurde. Ein 31jähriger Mann der dort das Geschehnis be-
obachtete und absolut nichts gesetzwidriges machte, wurde aus heiterem Himmel von
fünf (5) Polizisten der Wega von hinten auf den Boden gerissen um ihn festzunehmen.
Bei der Festnahme wurde der Wiener noch dazu verletzt, was auch durch einen Arzt be-
stätigt wurde.
Dem nicht genug, wurde der unbeteiligte Passant auch noch wegen Widerstand gegen die
Staatsgewalt und versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung (gegen die Beamten)
angezeigt. Vermutlich wäre die Sache für ihn auch schlimm ausgegangen, wäre da nicht
noch eine 48 jährige unbeteiligte Zeugin mit Tochter gewesen, die den Vorfall beobachtet
hatten. Diese schilderten den Vorfall vor Gericht so, daß sich die Polizisten ganz willkürlich
jemanden „rausgepickt“ und „weggeschliffen“ haben. Die Richterin Setz-Hummel be-
wertete die Aussage der beiden Zeuginnen, wesentlich glaubhafter als die der Polizisten.
Sie sprach den Angeklagten frei und die Staatanwältin überlegt eine Wiederaufnahme der
mittlerweile zurückgelegte Strafanzeige gegen die Polizisten.
Kein Respekt vor Polizei
Immer wieder hört man aus polizeiinternen Kreisen, daß Polizisten nicht der notwendige
Respekt entgegen gebracht wird. Das kommt auch nicht von ungefähr, den die meisten
Menschen neigen zum globalisieren. Wenn jemand ein Problem mit einem Mitarbeiter
einer bestimmten Berufsgruppe gehabt hat, wird meist diese ganze Berufsgruppe in
Frage gestellt und nicht der Herr/Frau XY aus dieser. Das ist zwar nicht gerecht, aber
es ist die Realität.
Die meisten Polizisten erledigen ihren Job sicherlich korrekt und zur Zufriedenheit der
Bevölkerung. Aber es gibt einige „schwarze Schafe“ die offensichtlich charakterlich
nicht für diesen Beruf geeignet sind und glauben aus ihrer Stellung heraus, das staat-
liche Gewaltmonopol grundlos für sich beanspruchen zu können, weil ihnen gerade
danach ist. Dazu kommt noch das Gefühl, daß ihnen ohnehin nichts passieren kann,
was ja auch mit lauwarmen Gerichturteilen bestätigt wird, die in letzter Zeit gegen solche
Polizisten gefällt wurden. Diese strafrechtlich verurteilten Polizisten bleiben dann weiter-
hin im Dienst und werden nach wie vor auf die Menschheit losgelassen. Das dies einen
Respektverlust gegenüber dem ganzen Berufsstand zur Folge hat , ist unvermeidlich.
Nachwuchsprobleme
Auch hört man aus polizeiinternen Kreisen, daß es massive Nachwuchsprobleme gibt.
Auch das ist eine Folge der einigen „schwarzen Schafe“, denn durch diese gerät ein gan-
zer Berufsstand in Misskredit. Es wird sicherlich genug geeignete Bewerber geben, die
aber wegen dem zur Zeit nicht optimalen Ruf der Polizei, lieber doch nicht diesen Beruf
ergreifen wollen.
Man sollte sich in den verantwortlichen Kreisen der Polizei langsam überlegen, ob es
nicht besser wäre solche Beamte aus der Polizei zu entfernen, statt diese noch zu be-
lohnen indem man sie weiterhin im Dienst lässt.
Signalwirkung
Würde man Polizisten, die strafrechtlich wegen vorsätzlicher Körperverletzungs- oder
anderen Gewaltdelikten verurteilt worden sind, aus dem Polizeidienst entlassen, hätte
dies mit Sicherheit eine Signalwirkung in mehreren Richtungen.
1) Den Polizisten würde wieder mehr Respekt entgegen gebracht werden, da die Bevölk
-erung wieder mehr Sicherheitsgefühl empfinden würde.
2) Das Nachwuchsproblem mit geeigneten Bewerber würde sich ebenfalls erledigen.
3) Einige noch verbliebene „schwarze Schafe“ , die man bis jetzt noch nicht erwischt hat
würden sich überlegen in Zukunft ungesetzliche Handlungen zu setzen, da dieser den
Jobverlust zur Folge hat.
Stauni