Schlägerpolizist gegen Tierschützer


Heute Schuldspruch am LG Graz

Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte
Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft.
Der Polizist fixierte den Tierschützer
20 Minuten am Boden.
Im  Dezember 2011  rief  der  stellvertretende  VGT-Obmann  die  Polizei zu Hilfe,  weil er eine
illegale Treibjagd entdeckt hatte. Als 2 Beamten kamen, verlangten sie aber vom Tierschützer
eine Ausweisleistung und kamen seiner Forderung nach Herausgabe der Dienstnummer nicht
nach.
Stattdessen  schlug  einer  der  Polizisten den Tierschützer von hinten mehrmals mit der Faust
auf  den Hinterkopf,  riss  ihn  zu Boden und  setzte sich mehr als 20 Minuten auf ihn,  wobei er
auch  noch  dessen  Kopf  zu  Boden drückte und ihm die Kamera zu entreißen versuchte.  Die
Festnahme des Tierschützers begründete er sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staats-
anwaltschaft mit einem tätlichen Angriff, den der Aktivist gegen ihn ausgeführt hätte.
Diesen Sachverhalt bestätigte heute der Schöffensenat am Landesgericht Graz und sprach den
Polizisten  wegen Amtsmissbrauchs,  vorsätzlicher  Körperverletzung,  versuchter Nötigung das
Filmen  durch Entreißen der Kamera zu beenden und Verleumdung schuldig. Die Verteidigung
des  Angeklagten,  er  habe  sich  provoziert  gefühlt,  wiesen die  3 Richter  zurück:  ,,[Der  Tier-
schützer] hat nicht provoziert, er hat nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht“.
Das  Urteil:  eine Geldstrafe von  EUR 2400  und eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten Haft.
Strafmildernd  sei  gewesen,  so  die  Richter,  dass  das  Verfahren  über 2 Jahre gedauert hatte –
was  hauptsächlich darauf  zurückzuführen ist,  dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht wegen
Amtsmissbrauch  anklagen  wollte  und  dazu  zuerst  von  einer Einzelrichterin quasi gezwungen
werden musste – und dass die Republik Österreich dem verletzten Tierschützer bereits Schadens-
ersatz und Schmerzensgeld erstattet hat.
Die  Richter  machten  auch  deutlich,  dass  sie sowohl den Polizeikollegen des Angeklagten als
Verantwortlichen  für  die  Amtshandlung,  als  auch  einen der  Jäger  wegen  Verleumdung  und
falscher  Zeugenaussage  zur  Rechenschaft  ziehen  würden.   Aber diese beiden Strafverfahren
wurden  auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt.   Der Rechtsanwalt des VGT nannte
diesen Umstand bei seinem Schlussplädoyer einen Skandal.
VGT-Obmann  Martin  Balluch war  heute beim Prozess als Beobachter anwesend:  ,,Bei Staats-
anwaltschaft  und  Polizei  gelten  TierschützerInnen  in aller Regel als Personen zweiter Klasse.
Deshalb  ist es dieser Staatsanwältin und den beteiligten RichterInnen hoch anzurechnen, dass
dieser Prozess diesen Ausgang genommen hat.  Erschreckend ist der Umstand, dass das Opfer,
mein  Stellvertreter  als  Obmann  im VGT,  statt dem Täter auf der Anklagebank gesessen wäre,
hätte  er  nicht  die  gesamte   Amtshandlung  mitgefilmt  und  mit  aller   Kraft  ein  Entreißen der
Kamera verhindert.   So bestätigte ja auch das Gericht, dass die Filmaufnahmen mit dem Handy
des  Polizeikollegen  des  Angeklagten  vorsätzlich  gelöscht  worden  sind,  um  die Schuld des
Täters zu vertuschen.“
„Ja,  die  Polizei versuchte sogar noch 2 Tage nach dem Vorfall die Kamera des Tierschützers zu
beschlagnahmen!   Trotz  des  viel  zu  geringen Strafausmaßes sendet das Urteil eine klare Bot-
schaft  an  alle PolizeibeamtInnen,  dass das Filmen ihrer Amtshandlungen rechtmäßig ist,  dass
sie  ihre  Dienstnummer  zu zeigen haben und dass es Konsequenzen hat,  zuzuschlagen, auch
wenn  es  ’nur‘  gegen TierschützerInnen  geht,   die  den  ‚guten  Freunden‘  aus der  Jägerschaft
lästig fallen!“ (Quelle: VGT)
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2014-02-10