Heute Schuldspruch am LG Graz
Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft.
Der Polizist fixierte den Tierschützer
20 Minuten am Boden.
Im Dezember 2011 rief der stellvertretende VGT-Obmann die Polizei zu Hilfe, weil er eine
illegale Treibjagd entdeckt hatte. Als 2 Beamten kamen, verlangten sie aber vom Tierschützer
eine Ausweisleistung und kamen seiner Forderung nach Herausgabe der Dienstnummer nicht
nach.
Stattdessen schlug einer der Polizisten den Tierschützer von hinten mehrmals mit der Faust
auf den Hinterkopf, riss ihn zu Boden und setzte sich mehr als 20 Minuten auf ihn, wobei er
auch noch dessen Kopf zu Boden drückte und ihm die Kamera zu entreißen versuchte. Die
Festnahme des Tierschützers begründete er sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staats-
anwaltschaft mit einem tätlichen Angriff, den der Aktivist gegen ihn ausgeführt hätte.
Diesen Sachverhalt bestätigte heute der Schöffensenat am Landesgericht Graz und sprach den
Polizisten wegen Amtsmissbrauchs, vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung das
Filmen durch Entreißen der Kamera zu beenden und Verleumdung schuldig. Die Verteidigung
des Angeklagten, er habe sich provoziert gefühlt, wiesen die 3 Richter zurück: ,,[Der Tier-
schützer] hat nicht provoziert, er hat nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht“.
Das Urteil: eine Geldstrafe von EUR 2400 und eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten Haft.
Strafmildernd sei gewesen, so die Richter, dass das Verfahren über 2 Jahre gedauert hatte –
was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht wegen
Amtsmissbrauch anklagen wollte und dazu zuerst von einer Einzelrichterin quasi gezwungen
werden musste – und dass die Republik Österreich dem verletzten Tierschützer bereits Schadens-
ersatz und Schmerzensgeld erstattet hat.
Die Richter machten auch deutlich, dass sie sowohl den Polizeikollegen des Angeklagten als
Verantwortlichen für die Amtshandlung, als auch einen der Jäger wegen Verleumdung und
falscher Zeugenaussage zur Rechenschaft ziehen würden. Aber diese beiden Strafverfahren
wurden auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt. Der Rechtsanwalt des VGT nannte
diesen Umstand bei seinem Schlussplädoyer einen Skandal.
VGT-Obmann Martin Balluch war heute beim Prozess als Beobachter anwesend: ,,Bei Staats-
anwaltschaft und Polizei gelten TierschützerInnen in aller Regel als Personen zweiter Klasse.
Deshalb ist es dieser Staatsanwältin und den beteiligten RichterInnen hoch anzurechnen, dass
dieser Prozess diesen Ausgang genommen hat. Erschreckend ist der Umstand, dass das Opfer,
mein Stellvertreter als Obmann im VGT, statt dem Täter auf der Anklagebank gesessen wäre,
hätte er nicht die gesamte Amtshandlung mitgefilmt und mit aller Kraft ein Entreißen der
Kamera verhindert. So bestätigte ja auch das Gericht, dass die Filmaufnahmen mit dem Handy
des Polizeikollegen des Angeklagten vorsätzlich gelöscht worden sind, um die Schuld des
Täters zu vertuschen.“
„Ja, die Polizei versuchte sogar noch 2 Tage nach dem Vorfall die Kamera des Tierschützers zu
beschlagnahmen! Trotz des viel zu geringen Strafausmaßes sendet das Urteil eine klare Bot-
schaft an alle PolizeibeamtInnen, dass das Filmen ihrer Amtshandlungen rechtmäßig ist, dass
sie ihre Dienstnummer zu zeigen haben und dass es Konsequenzen hat, zuzuschlagen, auch
wenn es ’nur‘ gegen TierschützerInnen geht, die den ‚guten Freunden‘ aus der Jägerschaft
lästig fallen!“ (Quelle: VGT)
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2014-02-10