Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber: Viele Menschen fallen aktuell krankheitsbedingt aus. Und damit tauchen einige arbeitsrechtliche Fragen auf. Die Arbeiterkammer OÖ geht auf die wichtigsten Regelungen ein, damit Arbeitnehmer gut informiert sind.
Wer krank im Bett liegt, denkt oft nicht nur an die Genesung, sondern auch an arbeitsrechtliche Fragen: Wann muss der Arbeitgeber informiert werden? Welche Pflichten gibt es bei der Krankmeldung? Und darf man im Krankenstand eigentlich gekündigt werden? Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat Antworten auf diese und viele weitere Fragen.
Im Krankheitsfall, sofort den Arbeitgeber informieren
Bei einer Erkrankung besteht die Verpflichtung, den Arbeitgeber sofort über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Diese Meldung muss spätestens zu Arbeitsbeginn (oder noch davor) erfolgen, idealerweise schriftlich. Ein Versäumnis dieser Pflicht kann dazu führen, dass für die versäumte Zeit kein Entgelt gezahlt wird. Daher ist es entscheidend, diese Meldepflicht ernst zu nehmen.
Krankenstands-Bestätigung: Was darf der Arbeitgeber verlangen?
Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit zu verlangen, auch für einen einzelnen Tag. Daher ist es ratsam, schnellstmöglich eine ärztliche Bestätigung einzuholen. Diese muss den Beginn der Krankheit, die voraussichtliche Dauer oder den nächsten Kontrolltermin und die Ursache (ob Unfall oder Krankheit) der Arbeitsunfähigkeit enthalten. Eine genaue Diagnose ist nicht erforderlich. Bei Versäumnissen der Melde- oder Nachweispflicht kann der Arbeitgeber das Gehalt für diesen Zeitraum verweigern. Der Anspruch auf Entgelt entfällt für die Dauer der Verspätung. Eine fristlose Entlassung aufgrund dieser Pflichtverletzung ist jedoch nicht zulässig. Achtung: Eine Kündigung während des Krankenstands ist möglich, es müssen aber die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Wenn eine Kündigung im aufrechten Krankenstand ausgesprochen wird und der Krankenstand über das Ende der Kündigungsfrist hinaus (durchgehend) weiter besteht, so ist die Entgeltfortzahlung trotz des arbeitsrechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses hinaus im gesetzlichen Ausmaß weiter zu bezahlen. Gleiches würde auch für eine einvernehmliche Auflösung während eines aufrechten Krankenstandes gelten.
Verhalten im Krankenstand
Der Arbeitgeber darf weder verlangen, dass während des Krankenstands gearbeitet wird, noch dass andere dienstliche Aufgaben erfüllt werden. Im Krankenstand dürfen Sie nichts tun, was die Genesung verzögert. Bei Grippe bedeutet das, Aufenthalte im Freien auf das Notwendigste zu beschränken, während Spaziergänge bei Depressionen Teil der Therapie sein können. Im Zweifel entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Wichtig: Während eines Krankenstandes muss man sich an der gemeldeten Wohnadresse aufhalten. Eine Änderung des Wohnsitzes bzw. ein vorübergehender Aufenthalt an einer anderen Adresse ist dem Krankenversicherungsträger umgehend mitzuteilen.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall besteht in der Regel weiterhin ein Anspruch auf jenes Entgelt, welches der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn die Erkrankung nicht eingetreten wäre (= Ausfallsprinzip). Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden darf. Der Anspruch richtet sich nach dem jeweils für das Arbeitsverhältnis gültigen gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Regelungen. Anfangs wird das volle Entgelt gezahlt, später reduziert sich das Entgelt. Während dieser Phase der reduzierten Entgeltfortzahlung wird zusätzlich Krankengeld vom jeweiligen Krankenversicherungsträger bezahlt. Nach Ende dieser Phase steigt das Krankengeld auf den vollen Satz. Grundsätzlich ist das Krankengeld beim jeweiligen Krankenversicherungsträger zu beantragen, wofür ein ärztliches Zeugnis sowie eine Arbeits- und Entgeltbestätigung des Arbeitgebers erforderlich sind. Bei längerem Krankenstand oder Wiedererkrankung ist immer eine individuelle Beratung durch die AK ratsam.
Krankheit während des Urlaubs
Bei einer Erkrankung im Urlaub bleiben die Urlaubstage unter bestimmten Bedingungen erhalten. Der Urlaub wird unterbrochen, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde und dem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt wird. Eine krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub jedoch nicht. Bei einer Erkrankung im Ausland ist zusätzlich eine behördliche Bestätigung erforderlich, es sei denn, die Behandlung erfolgte in einem Krankenhaus.
„Falls Sie Fragen zum Thema Krankenstand haben, wenden sie sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich“, rät AK-Präsident Andreas Stangl. Für telefonische Beratung steht die AK-Rechtsschutz-Hotline von Montag bis Donnerstag zwischen 07:30 und 16:00 Uhr sowie am Freitag von 07:30 bis 13:30 Uhr unter der Nummer +43 50 6906 1 zur Verfügung.
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Sozialversicherungsträger: „Privilegiensumpf
muss endlich trocken gelegt werden“
Während in Wien Patienten auf MRT- und CT-Untersuchungen unhaltbar lange warten
müssen, weil die Wiener Gebietskrankenkasse bei diesen mitunter lebensnotwendigen
Untersuchungen den Sparstift angesetzt habe, würden Mitarbeiter der Sozialversicher-
ungsträger mit Privilegien bedacht, von denen normalsterbliche ASVG-Versicherungs-
nehmer nur träumen können, kritisiert der freiheitliche Wissenschaftssprecher, Vor-
sitzende des Wissenschaftsausschusses, Gesundheitspolitiker und Arzt, NAbg. Dr.
Andreas F. Karlsböck.
„Diese großzügig gewährten Sozialleistungen wie Krankengeld, Kinderzulagen und
Zulagen u Dienstjubiläen sind nicht nur angesichts der Tatsache, dass die Sozialver-
sicherungsträger keine Unternehmen sind, die in einem Wettbewerb mit anderen
Unternehmungen stehen, sondern sozialpartnerschaftlich und damit parteipolitisch
besetzt werden, höchst fragwürdig“, so Karlsböck, „sie stellen auch im Lichte der
Kürzungen bzw. – Deckelungen bei medizinischen Leistungen eine Verhöhnung
aller Sozialversicherten dar“.
Überall dort, wo der politische Einfluss von Rot und Schwarz dazu missbraucht
werde, sich sozialpartnerschaftlich über die Gesetze von Wettbewerb und freiem
Markt hinwegzusetzen, komme es zu solch unerhörten Verzerrungen, kritisiert der
freiheitliche Gesundheitspolitiker. Sei es nun bei den Sozialleistungen in der Öster-
reichischen Nationalbank, die der Rechnungshof mittlerweile bestätigt habe, oder
eben bei den Sozialversicherungsträgern und deren Hauptverband.
„Die Packelei unter Parteigünstlingen ist unerträglich geworden“, so Karlsböck.
Während man lebenswichtige Untersuchungen wie CT oder MRT immer weiter
kontingentiere, würden die Beitragszahlungen der Sozialversicherungsnehmer
für die Gewährung ungerechtfertigter Sozialleistungen missbraucht. „Dieser Privi-
legiensumpf muss endlich trocken gelegt werden“, fordert Karlsböck. Das sei nur
durch mehr Transparenz, eine radikale Durchforstung aller Sozialleistungen und
eine Verschlankung der Bürokratie, nicht zuletzt durch die von den Freiheitlichen
seit Jahren geforderte Zusammenlegung der Sozialversicherungen möglich.
(Quelle: APA/OTS)
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2016-07-25
Leiharbeit macht krank und ist moderner Sklavenhandel
Die Arbeiterkammer lässt an der Leiharbeit kein gutes Haar und stellt klar, dass es in keiner
anderen Berufssparte so viele Krankengeldfälle wie in der Leasingbranche gibt. Die beiden
Hauptgründe: Leiharbeitnehmer(innen) leiden verstärkt unter krank machenden Arbeitsbe-
dingungen – und ihre Arbeitgeber(innen) drängen sie im Krankenstand häufig zur einvernehm-
lichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder zur Selbstkündigung. Dadurch drücken sich
die Leasingfirmen vor der Entgeltfortzahlungspflicht und wälzen die Kosten für arbeitsunfähige
Beschäftigte auf die Allgemeinheit ab.
Abgesehen davon, dass diese Leasingfirmen offenbar aus Profitgier die Allgemeinheit finanziell
belasten, ist für uns Leiharbeit nichts anderes als moderner Sklavenhandel. Und just jene
Partei – nämlich die SPÖ – die sich als Partei der Arbeit präsentiert, ließ ihre Funktionäre beim
offiziellen Wahlkampfauftakt im Wiener Museumsquartier von Leiharbeiter(innen) bedienen.
Die Tageszeitung „Die Presse“ berichtete gestern online darüber.
Screen: diepresse.com
Im Beitrag der PRESSE ist die Verlinkung „Partei der Arbeit“ angeführt. Und hier schlägt die
Ironie des Schicksals unbarmherzig zu. Klickt man nämlich diesen LINK an, der zur Webseite
„www.parteiderarbeit.spoe.at“ führt, dann erscheint folgendes Bild.
Screen: erstaunlich.at
Ob die eindringliche Warnung „Dieser Verbindung wird nicht vertraut“ ein schlechtes Omen
ist? Jedenfalls sollte sich jede(r) Wahlberechtigte so seine Gedanken darüber machen. Denn
einer angeblichen Arbeiterpartei, welche die Dienste von Leiharbeiter(innen) in Anspruch
nimmt, sollte man nicht unbedingt blindlings vertrauen.
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2013-09-01
Wirtschaftskrise bei den Krankenkassen
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger verhandelt seit voriger Woche wieder
mit der Ärztekammer, für eine einigermaßen umfassende Gesundheitsreform.
Die Wirtschaftskrise ist auch für die ohnehin finanziell angeschlagenen Krankenkassen
deutlich spürbar.
Durch das Sinken des Lohnniveaus, sinken auch die Beitragseinnahmen im selben Ausmaß.
Immer mehr Versicherte haben ein geringeres Einkommen und kommen daher früher in den
Genuss der Rezeptgebührenbefreiung.
Kranke Österreicher ?
Die Österreicher werden immer kränker, das lässt sich zumindest aus einer Statistik
über die „Krankenstandstage“ herauslesen.
Erstaunlich ist auch, das Arbeitslose häufiger im Krankenstand sind als arbeitende
Menschen.
Allerdings sanken im gleichen Zeitraum die Krankenstände der arbeitenden Bevölkerung,
während die der Arbeitslosen stiegen.
Krankenstand unterbricht Arbeitslose
Während bei den Beschäftigten, je nach Kollektivvertrag, zwischen vier und sechs Wochen
lang der Arbeitgeber für die Lohnentgeltfortzahlung aufkommt, übernimmt bei Arbeits-
losen die Krankenkasse bereits nach drei Tagen die Kosten.
Im Krankenstand erhöht sich das „Einkommen“ des Arbeitslosen, weil das Krankengeld
anders berechnet wird als die Arbeitslosenunterstützung.
Auch wird der Bezugszeitraum erweitert, da der Krankenstand den Anspruch auf Arbeits-
losengeld unterbricht.
Blauäugiges AMS
Würde man jetzt schlecht denken, könnte der Schluss gezogen werden, dass dies von
etlichen Leuten absichtlich betrieben wird.
Beim AMS will man freilich davon nichts wissen. Ein Arbeitsloser könne sich schliesslich
nicht so mir nichts, dir nichts „krank“ schreiben lassen. Dazu benötige er ärztliche
Befunde.
Wie naiv ist bei beim Arbeits Markt Service eigentlich ? Ein ganz normaler Arztbesuch
beim Allgemeinmediziner genügt, um zu einer Krankmeldung zu gelangen.
Es wundert uns eigentlich nicht, wenn das AMS von bösen Zungen als „Arbeits-Meidungs
-Service“ bezeichnet wird.
Alles nur Zufall
Da wir aber nicht schlecht denken, glauben wir an pure Zufälle, wenn Arbeitslose vor
Antritt eines vorgeschriebenen Kurses plötzlich erkranken und daher zu diesen Kurs
nicht antreten können.
Es ist zwar medizinisch noch nicht bewiesen, aber die gängige Praxis scheint es zu
bestätigen, dass Arbeitslose wirklich mehr gesundheitlich gefährdet sind, als ihre
arbeitenden Mitbürger.
Gesundheitliche Schäden
Wirbelsäulenschäden durch langes Liegen auf der Bettbank vor dem Fernseher.
Lungenschäden durch Passivrauchen in Kneipen, in denen man sich zwangsläufig
länger aufhalten muss.
Auch die Verkühlungsgefahr ist um diese Jahreszeit extrem gross, wenn man auf der
Donauinsel noch zu leicht bekleidet in der Sonne liegt.
Augenschäden stehen ebenfalls an der Tagesordnung, die durch permanentes Lesen
der Stellenangebote entstehen.
Die Unfallgefahr ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Bei der „Nachbarschaftshilfe“
am anderen Ende von Wien, ist permanent die Gefahr gegeben von der Leiter zu fallen,
während man eine Wohnung ausmalt.
Über die robusteste Gesundheit verfügen in Österreich die Selbständigen.
Erstaunlicher Weise ist diese Bevölkerungsschicht kaum krank und wir stellen uns
die Frage, an was das wohl liegen könnte ?
Stauni
2009-04-20