Betrugsversuche im Namen von FinanzOnline

Mail nicht anklicken, sondern sofort löschen

Seit rund einer Woche werden – vermutlich nicht nur – wir, täglich mit oben gezeigtem Mail (Screenshot) bombardiert. Morgen, am 18.09.2025, läuft ja die Frist ab und laut Mail wird bei Nichtbezahlung begonnen unseren Hausrat zu pfänden. Als Nichtzahler lehnen wir uns mal ganz entspannt mit Cola und Popcorn in der ersten Reihe fußfrei zurück, um zu sehen, wer – wenn überhaupt – auftauchen wird (sark. off). Aber nun mal ernst. Klar wissen wir, dass obiges Mail nicht vom Finanzamt kommt, sondern von Betrügern, die nichtsahnende und gutgläubige Menschen abzocken wollen.

Hinweis für unsere Leser(innen): Phishing-Mails im Namen von FinanzOnline sind ein Betrugsversuch, der darauf abzielt, an Ihre Daten zu gelangen oder Geld zu erbeuten. Achten Sie auf bedrohliche Sprache, Drohungen mit Pfändung oder Rückerstattungen, Aufforderungen zur Eingabe persönlicher Daten und unseriöse Links oder Absenderadressen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sendet niemals solche E-Mails und empfiehlt, verdächtige Nachrichten sofort zu löschen und keine persönlichen Daten oder Anweisungen zu befolgen.

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Noch Betrugsversuch oder schon Blödheit?


Die Betrüger von „maps-24-routenplaner.com“ scheinen uns liebgewonnen zu haben

 

Wir haben schon zwei Beiträge über die zurzeit agierenden Internetbetrüger verfasst, die mit einer angeblich abgeschlossenen Mitgliedschaft bei „maps-24-routenplaner.com“ ahnungslose Computernutzer abzuzocken versuchen. LINK1 und LINK2.

 

Nun haben wir neuerliche Post dieser Betrügerbande erhalten, welche wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten wollen. Vor drei Tagen erhielten wir nachfolgendes Mail:

 


 

Da staunten wir aber, dass die Betrüger einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen uns erwirkt haben wollen.  Vor allem deshalb, weil es auf Grund der kurzen Zeitspanne gar nicht möglich gewesen wäre und uns außerdem das Gericht verständigt hätte.  Zudem wäre ein vorherige Mahnklage von Nöten gewesen.  Aber sei wie es sei, wir hatten uns schon auf den 21.04.2017 eingerichtet und für die Herrschaften vom Inkasso-Team Kaffee und Kuchen bereitgestellt.  Außerdem hätten wir auch für die Anwesenheit der Polizei gesorgt, um diese Mühe den Betrügern zu ersparen.

 

Aber es kommt meist anders als man denkt.  Der angekündigte Termin scheint leider geplatzt zu sein, denn heute erhielten wir nachfolgendes Mail:

 


 

Und wieder staunten wir.  Was ist aus dem gerichtlichen Vollstreckungstitel geworden?  Denn nun wurde angekündigt, dass man bei Nichtbezahlung den offenen Betrag durch einen Pfändungsantrag bei Gericht einfordern werde.  Nun ja, da wir weiterhin keine Lust und Laune verspüren den Betrügern nur einen einzigen Cent zu überweisen, werden wir weiterhin den Dingen harren.  Allerdings fragen wir uns, ob es sich noch um einen Betrugsversuch oder schon um Blödheit handelt?

 

Wir haben unseren Beitrag mit etwas Sarkasmus gespickt, möchten jedoch die Gelegenheit nicht auslassen anzuraten, derartige Betrugsversuche bei der Polizei anzuzeigen und sich keinesfalls einschüchtern zu lassen oder gar Geld an solche Betrüger zu überweisen.

 

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2017-04-14


„Heimat ohne Hass“ – Inhaber der Seite kann nicht zahlen


Keine Solidarität mit Ute Bock-Preisträger Sailer im linken Lager?

Hetze im Internet ist neuerdings auch ein Thema im ORF, zu dem Herbert Walter, der Sprecher
der  oben  genannten  Netzseite,  kürzlich im Report als  „objektive“  Auskunftsperson  zu Wort
kam.
„Verleumdungen,  Beleidigungen,  Aufrufe  zur Gewalt:  Immer mehr Menschen machen ihrem
Hass im Internet Luft und überschreiten dabei oft die Grenze zum Strafrecht“.   Uwe Sailer, der
diese Zeilen kürzlich auf Facebook unter der Überschrift „Hetze im Netz“ aussandte,  hält sich
aber selbst nicht an diesen Grundsatz.
„Wegen rufschädigender unwahrer  Behauptungen von mir verklagt,  verlegte er sich aufs  Bitten
und   bot  einen   Vergleich an,  bestehend  aus  einer   Entschädigungszahlung  und  einer,  auf
seinen  Facebook-Seiten  über  einen  angemessenen  Zeitraum zu veröffentlichenden, Ehren-
erklärung  bzw.   einem  Widerruf.    Offenbar  in  finanziellen  Schwierigkeiten,  ersuchte  er um
Ratenzahlung.  Diese  wurde  ihm von mir,  gutmütiger  Weise, zugestanden.   Nach Ablauf der
gestellten  Frist,  bat er aber über seinen  Anwalt neuerlich um Verlängerung für die erste Rate,
welche  ich  ihm  in  der  Hoffnung gewährte,  dass die Solidaritätsaufrufe seiner Freunde, etwa
des  Ex -Abgeordneten Öllinger,  Geld  in die klamme Kasse spülen würden.   Aber auch diese
Frist  ist  verstrichen  und  auch  die  zugesagte  Publizierung  der Ehrenerklärung erfolgte ver-
spätet,  unvollständig  und  wurde  mit  technischen  Spielereien  immer  wieder  gelöscht oder
versteckt“, erklärt Wiens FPÖ-Gemeinderat Mag. Wolfgang Jung.
„Es  wird  jetzt Zeit,  andere Saiten aufzuziehen – zivilrechtliche Klage, Pfändung…  Billig wird
das  für  den  Herrn  nicht  werden,  nicht  zuletzt  weil  sein  Schuldeingeständnis und daraus
folgernd, die Akzeptanz der Forderungen aus dem Vergleich ja bereits vorliegen. Außerdem
prüfe  ich  jetzt weitere Klagen,  aufgrund von gesicherten Facebook-Screeshots,  die ich bis-
her  zurückgestellt  habe.   Gegen  Leute  dieses  Schlages,  und  damit  meine  ich auch die
Betreiber  anderer  linker  Gruppen  im  Netz,  die  uns  Freiheitliche  als  Freiwild  behandeln
möchten,  kann  man  nur  so  vorgehen“,  schließt  Jung  und  gibt zu bedenken,  dass man,
auch  unter  Berücksichtigung der von ihm noch nicht geklagten Kommentare,  die mit  „sehr
spezieller  Wortwahl“   und  einer  seltsamen  Diktion  erfolgten,   die  Rückschlüsse  auf  die
psychische  Situation des Verfassers nahelegen,  überlegen müsste,  ob Sailer unter diesen
Umständen  überhaupt  noch  über  die  nötige Objektivität verfügt,  als Sachverständiger in
manchen Causen zu fungieren. (Quelle: APA/OTS)
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2014-10-22

Erstaunliches Rechtsverständnis bei der SPÖ


Pfändungsversuch bei Hochzeitsfeier

 
Diese Beitrags-Überschrift ist in der heutigen  Kronen Zeitung zu lesen.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
 
Bekannter Weise hatte es ein Exekutor gewagt, in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes
auf einer türkischen Hochzeitsfeier zu erscheinen,  um Pfändungen beim säumigen Bräuti-
gam vorzunehmen.   Laut Kronen Zeitung wurden dem Gläubiger,  Riza Demir, bisher vier
Exekutionstitel über 127.000 Euro zuerkannt.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
 
Der  Grund für diese  Amtshandlung bei der Hochzeitsfeier war nicht etwas Rassismus oder
Ausländerfeindlichkeit, sondern einfach die Tatsache, dass bisherige Exekutionen ins Leere
liefen.   Der Exekutor  rechnete  offenbar mit der Tatsache,  dass er bei den Hochzeitsge-
schenken eine erfolgreiche Pfändung durchführen könne.
 

Eigentor mit Video auf Youtube

Angesichts der Anzahl von  2.000 Gästen bei der Feier,  hatte der Exekutor offensichtlich
Bedenken  bezüglich  seiner  Sicherheit  und ließ sich von 30 Polizisten unterstützend be-
gleiten.  Wie recht er hatte beweist nachfolgendes Video, dass von einem Hochzeitsgast
dummerweise ins Internet gestellt wurde.
HIER ZUM VIDEO ANKLICKEN

Im Video ist einwandfrei ersichtlich,  wie mindestens ein Polizist mit Fäusten attackiert und

die gesamte Polizeimannschaft von den Hochzeitsgästen aus dem Saal gedrängt wird. Hier
liegt der sehr Verdacht nahe,  dass eine Exekutionsvereitelung und Widerstand gegen die
Staatsgewalt vorliegt. Das zu klären wird Aufgabe eines Gerichtes sein.
 
So weit, so nicht gut. Man möge unter Berücksichtigung aller Tatsachen die Aufgebracht-
heit  der  Hochzeitsgäste verstehen,  jedoch rechtfertigt dies nicht Polizeibeamte bei der
Ausübung ihrer Pflicht anzugreifen.
 

Rechtmäßige Exekution als Übergriff bezeichnet

Den Vogel zu dem Vorfall schoss jedoch der   SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ab.  Ab-
gesehen davon, dass es sich um eine rechtmäßige Amtshandlung handelte und Polizisten
während  dieser  angegriffen wurden,  dürfte der SPÖ-Politiker der falsche Mann für den
Job eines Justizsprechers sein.
 
In einer Presseaussendung forderte er mehr Sensibilität bei Gerichts-Exekutionen und be-
zeichnete  die betreffende Exekution als  „Stürmen einer kurdisch-alevitischen Hochzeit.“ 
Offenbar hat  H. Jarolim  das Video nicht gesehen,  denn sonst würde er nicht einen der-
artigen Unsinn verzapfen. Die Gewalt ging nämlich ausschließlich von den Hochzeitsgästen
aus.
 
Aber  der  SPÖ-Politiker übt sich weiter in geistigen Ergüssen und bezweifelt, ob man bei
österreichischen Staatsbürgern auch so vorgegangen wäre.   Nein Herr Jarolim,  bei einer
österreichischen  Hochzeitsfeier  hätten  Exekutor und Polizei selbstverständlich noch Ge-
schenke mitgebracht.
 
Interessant ist auch,  dass der SPÖ-Justizsprecher die Durchführung einer rechtmäßigen
Exekution als Übergriff wertet.   Weiters  fordert er spezifische Schulungen für Gerichts-
Exekutoren, um  solche  „Übergriffe“  zukünftig zu vermeiden.  Es ist erstaunlich welche
Einstellung  H. Jarolim zu Recht und Gesetz hat und das  als Justizsprecher der SPÖ,  die
doch so für Recht und Ordnung eintritt.
 
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2012-03-28
 

Wo ist Rokker Mur


In eigener Sache

Können Sie sich noch an einen gewissen Wolfgang Kirchleitner, alias Rokker Mur erinnern?
Dieser  Mann  war Herausgeber  des Linkslinken Blog Warteschlange.  Aus unerfindlichen
Gründen  hatte er es sich vor  einiger Zeit  zur  Aufgabe gemacht,  den Herausgeber von
ERSTAUNLICH  mit unqualifizierten Äußerungen zu beleidigen.
Im Prinzip ist man bei ERSTAUNLICH nicht sehr klagefreudig und versucht Differenzen, egal
welcher Ursache, in amikalen Gesprächen zu klären. Dies war mit Kirchleitner nicht möglich.
Auch reagierte er nicht auf Zuschriften, sein beleidigendes Verhalten einzustellen. Erst als
ihm nach  Intervention eines Anwaltes, Twoday.net seinen Blog abdrehte,  entfernte er
die kompromentierenden Beiträge.
Durch das erstaunliche  Verhalten von  Wolfgang Kirchleitner entstanden  natürlich  Kosten,
welcher  dieser  trotz Aufforderung  nicht bezahlte.  Und so kam es wie es kommen mußte
und der Warteschlange-Betreiber wurde geklagt.
Er wurde auch vom Bezirksgericht Favoriten verurteilt und schuldet seitdem dem ERSTAUN-
LICH-Herausgeber einen gewissen Geldbetrag.  Nicht dass  diese Summe  nun jemanden in
unermesslichen  Reichtum stürzen würde,  wurde der  Betrag  trotzdem eingefordert,  um
Kirchleitner  zu zeigen  dass beleidigendes Verhalten  nicht toleriert wird.  Auf gut Deutsch,
Rokker Mur sollte erfahren „Wo der Bartl den Most herholt.“
Erwartungsgemäß bezahlte Wolfgang Kirchleitner nicht, so dass man gezwungen war gegen
ihn Exekution zu führen.  Vom  Bezirksgericht Favoriten wurde auch die  beantragte  „Exe-
kution mit Intervention“ genehmigt. Dass bedeutet, dass der Anwalt bei der Pfändung
anwesend ist und bestimmt, welche Gegenstände gepfändet werden sollen.
Als die Pfändung nun über die Bühne gehen sollte, teilte der zuständige Gerichtsvollzieher
dem Anwalt mit, dass Wolfgang Kirchleitner aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (be-
kannte Wohnadresse) delogiert wurde. Also scheint sich der gute Mann nicht nur mit dem
ERSTAUNLICH-Herausgeber angelegt zu haben,  sondern erhielt  auch von seiner Lebens-
gefährtin den Laufpass.
Die Mitteilung der „Delogierung“ lässt den Schluss zu, dass sogar seine damalige Lebens-
gefährtin, das Gericht bemühen musste um den Mann aus der Wohnung zu bekommen.
Interessant ist auch, dass auf dem Blog  „Warteschlange“  seit zirka einem Monat keine
Beiträge mehr geschrieben werden.  Es werden lediglich  Überschriften mit entsprechen-
den Links zu  den Medien gesetzt,  welche über die aktuellen  Ereignisse berichten.  Viel-
leicht ist es auch besser so, dass Kirchleitner keine Beiträge mehr schreibt.
(Screen: am 13.09.2010/ Warteschlange)
Auch hier scheinen Veränderungen stattgefunden zu haben.
Auch in der Geschäftsleitung der „Warteschlange“  dürfte sich einiges geändert haben. Als
Herausgeber scheint nun eine gewisse Inge K. auf.  Wolfgang Kirchleitner wurde nun offen-
bar zum Chefredakteur  „degradiert“. Ganz nebenbei erwähnt, sollte sich Frau Inge K. um
Rechtsauskunft  bemühen,  wie ein ordentliches Impressum auszusehen hat,  welches auch
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Aber das ist nicht unser Problem, sondern uns würde vielmehr der Aufenthaltsort, bzw. die
Wohnadresse von Wolfgang Kirchleitner interessieren, um dem  Gerichtsvollzieher den neu-
en Ort seiner Amtshandlung mitteilen zu  können. Zweckdienliche  Hinweise werden unter
office@erstaunlich.at erbeten. Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
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2010-09-13
 

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