Österreichisches Gericht und der EU-Gerichtshof
sehen Zahlscheingebühren als gesetzwidrig an
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Konsumentenschutz-
ministeriums Unternehmen, die Zahlscheinentgelte verrechneten. Dieses Entgelt ist seit dem
neuen Zahlungsdienstegesetz verboten (in Kraft seit 1.11.2009). Weiterlesen unter ……
Der Funkanbieter T-Mobile wandte sich daraufhin an den EU-Gerichtshof, da er die Urteile
so nicht hinnehmen wollte. Dort holte man sich nun eine Abfuhr. Gleichzeitig wurde die
Causa an den Obersten Gerichtshof zur Prüfung zurückverwiesen. Der EuGH verwies in
seinem Urteil darauf, dass EU-Staaten die Möglichkeit haben, Zahlungsempfängern – also in
dem Fall dem Mobilfunkbetreiber – unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell
zu untersagen, vom Zahler ein Entgelt zu verlangen. Im Klartext bedeutet das, dass beispiels-
weise einem Kunden der mit Erlagschein bezahlt, dafür keine Gebühr extra verrechnet werden
darf.
Zur Ehrenrettung von T-Mobile muss man aber allerdings sagen, dass dieses Unternehmen seit
August 2010 keine Zahlscheingebühren mehr verrechnet, da das nunmehrige EuGH-Urteil
bereits absehbar schien. Nicht so scheint das der Funkanbieter DREI zu sehen, der bei uns
schon einige Male in die Schlagzeilen geraten ist. Völlig unbeeindruckt von den bisherigen
Urteilen, verrechnet dieser weiterhin die Erlagscheingebühr.
Wir tätigten gestern einige Testanrufe im Callcenter von DREI. Das Ergebnis war erschreckend.
Keiner der Mitarbeiter(innen) war vom Verbot der Zahlscheingebühr informiert – oder taten
zumindest so – und ein Callcenter-Mitarbeiter wusste nicht einmal von der Existenz des EU-
Gerichtshofes.
Am frühen Nachmittag gelang es uns dann endlich, den Pressesprecher von DREI ans Telefon
zu bekommen. Dieser erklärte uns, dass man die Entscheidung des OGH abwarten will und
bis dahin weiter die Erlagscheingebühr verrechnen werde.
Das könnte allerdings teuer werden, denn wenn nun der OGH in Österreich genauso wie die
EU entscheidet, dann könnten laut dem VKI, die Kunden die bisher gezahlten Gebühren
zurückfordern. Der Pressesprecher von DREI schickte uns auch noch ein Mail, in dem ein
sehr interessanter Satz steht: „Zu Information: wir haben uns bei A1 erkundigt. Das Unter-
nehmen teilt unsere Rechtsansicht.“
Möglicherweise hat Herr Tesch diese Information im Callcenter von A1 erhalten. Denn in der
Geschäftsführung von A1, sah und sieht man dies offenbar anders. Als wir seinerzeit A1 auf
das erstinstanzliche Urteil des Verbots der Erlagscheingebühr aufmerksam machten, stellten
diese unverzüglich (zumindest uns gegenüber) diese Forderung ein. Da wir neben DREI
auch A1 Anschlüsse haben, können wir dieses Faktum mit zahlreichen Rechnungen belegen.
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2014-04-11
Das Wien Energie-Team dankt für Ihr Vertrauen
Wir haben schon einige Male über die erstaunlichen Verrechnungsmethoden von Wien
Energie berichtet. Aber augenscheinlich hat beim städtischen Energieversorger der
Wahnsinn Methode bekommen, wie dies nachfolgende Rechnung unter Beweis stellt.
Die Rechnung wurde am 11. März 2014 erstellt und die Fälligkeit mit 10. März 2014
festgelegt. Dass in diesem Fall eine termingerechte Einzahlung nicht stattfinden kann,
wird wohl jedermann einleuchten. Tja, auch eine Methode um eventuell Mahnspesen
verrechnen zu können. Da bekommt der Slogan „Das Wien Energie-Team dankt für Ihr
Vertrauen“ eine völlig neue Bedeutung.
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2014-03-23
Betrug mit ungerechtfertigten Rechnungen
Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd“ verschickt derzeit massenweise
ungerechtfertigte Rechnungen und Mahnungen für den Download von Smartphone-Apps.
Dutzende Österreicher haben bereits solche Rechnungen erhalten und sich in den letzten
Tagen verunsichert an den Internet Ombudsmann gewandt. Der Internet Ombudsmann
( www.ombudsmann.at ) hat umgehend die zuständigen Behörden informiert und emp-
fiehlt allen Konsumenten, sich nicht einschüchtern zu lassen: Rechnungen für Leistungen,
die nicht bezogen oder bestellt wurden, muss man auch nicht bezahlen. Generell wird vor
der Nutzung von Angeboten der „Apps World Ltd.“ gewarnt.
App-Downloads
Mobiltelefone, auf denen zusätzliche Software-Anwendungen (so genannte „Apps“) in-
stalliert werden können, liegen derzeit voll im Trend. Das Kaufen und der Download
dieser kleinen Software-Programme erfolgt dabei meist mit einem einfachen „Klick!“ am
Handy oder via App-Plattform im Internet. Viele dieser „Apps“ sind gratis oder sehr billig
erhältlich. Der Erfolg beschert den Programmierern und Betreibern der Vertriebsplatt-
formen dennoch weltweit Milliardenumsätze. Bezahlt werden die Apps meist via Kredit-
karte, deren Daten oft in den „App-Stores“ hinterlegt werden müssen.
Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd.“, geht jedoch einen anderen
Weg, um arglose Konsumenten, um ihr Geld zu erleichtern. „Apps World Ltd.“ verschickt
derzeit im gesamten deutschsprachigen Raum wahllos Rechnungen bzw. Mahnungen
per Post oder E-Mail und fordert Geld für den Download von „Apps“ ein.
Das Adress-Material inkl. weiterführender Informationen zu den Empfängern, die un-
aufgefordert als „Beweis“ der tatsächlichen Bestellung angeführt werden, dürfte dabei
einfach von klassischen Adress-Vermarktern eingekauft worden sein.
Webseiten gar nicht existent
„Apps World Ltd.“ fordert von bis zu 96 Euro von den überraschten und verunsicherten
Rechnungs-Empfängern. Angebliche Leistung: Nutzung von Websites wie zum Beispiel
myappsland.com, my-appsland.de oder www.top-apps24.com für den Download von nicht
näher bezeichneten „Apps“. Die Seiten sind teilweise nicht vorhanden. Wenn auf diesen
überhaupt eine Registrierung möglich ist, können keine Apps heruntergeladen werden.
Alle Rechnungsempfänger, die sich mit der Bitte um Hilfe an den Internet Ombudsmann
gewandt haben, geben außerdem unisono und absolut glaubwürdig an, keine dieser
Webseiten jemals genutzt zu haben. Viele Rechnungsempfänger verfügen nicht einmal
über ein Smartphone, das die Nutzung von „Apps“ erlauben würde.
Beratung und weitere Informationen für Betroffene bietet der Internet Ombudsmann unter
www.ombudsmann.at. Download einer „Beispiel-Rechnung“ von „Apps World Ltd.“ hier…..
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2011-02-10
Keine nachvollziehbaren Rechnungen
Dass Rechnungen von Wien-Energie nur schwer bis gar nicht nachvollziehbar sind, ist ein
offenes Geheimnis. Zahlreiche Konsumentenschutz- Organisationen haben dieses Faktum
bereits unzählige Male kritisiert.
Leser wandten sich mit Jahresabrechnungen an uns
Im August erstellte Wien-Energie die Jahresabrechnung für den 10. Wiener Gemeinde-
bezirk. Zwei Wohnungsmieter und ERSTAUNLICH-Stammleser im Haus, in dem auch die
ERSTAUNLICH-Redaktion untergebracht ist, wandten sich mit ihren Jahresabrechnungen
an uns, da ihnen diese zu hoch erschien und vor allem nicht nachvollziehbar war.
Die beiden Wohnungsmieter und Wien-Energie-Kunden( Namen der Redaktion bekannt)
ersuchten uns einen Beitrag über diese Abrechnungen zu verfassen, da ihnen beim Ener-
gielieferanten kein Gehör geschenkt wurde.
Keine Stellungsnahme aber dafür erstaunliche Reaktion
Da wir aber im Sinne einer objektiven Berichterstattung, der Firma Wien-Energie die Ge-
legenheit einer Stellungsnahme ermöglichen wollten, schrieben wir den städtischen Ener-
gieversorger an.
Wien-Energie nahm zwar zu unserem Schreiben keine Stellung, dennoch geschah etwas
Erstaunliches. Ohne dass ein Mitarbeiter des Roten Energieversorgers in die Wohnungen
der Mieter kam um einen eventuellen Zählerstand zu überprüfen, erhielten diese je das
folgende Schreiben, sowie eine korrigierte Jahresabrechnung .
Gutschriften statt Nachzahlungen
Dass bedeutet im Klartext, dass in der Verrechnung ein Fehler passiert sein muss. Hätten
wir nicht im Namen unserer Leser reklamiert, wäre der Fehler niemanden aufgefallen.
Stattdessen erhält der Kunde mit der Abrechnung(5135669487) 587,82 Euro zurück,
anstatt 623,28 Euro bezahlen zu müssen.
Auch der Kunde mit der Abrechnung (5135669490) braucht nicht 141,60 Euro nach-
zuzahlen, sondern erhält 199,99 Euro retourniert.
Wie rechnet Wien-Energie eigentlich ab?
Dass berechtigt natürlich zur Frage, mit welcher Sorgfalt Wien-Energie, Rechnungen für Ihre
Kunden erstellt. Wer weiß, wie viele Energiebezieher zu viel bezahlen, weil sie ihre Abrech-
nungen nicht reklamieren.
Wie bereits eingangs erwähnt, sind Abrechnungen von Wien-Energie nur schwer bis gar
nicht nachvollziehbar. Dies dürfte auch ein Grund sein, dass die meisten Kunden ihre Rech-
nungen nicht reklamieren. Man muss schon fast ein gelernter Buchhalter sein, um bei diesen
Fakturen einen Durchblick zu gewinnen.
Bauchgefühl und gesunder Menschenverstand
Unsere beiden Leser haben rein aus einem Bauchgefühl heraus gehandelt. Sicherlich hat un-
ser Schreiben, in dem die Überprüfung durch einen geeigneten Sachverständigen in Aussicht
gestellt wurde dazu beigetragen, dass Wien-Energie die beanstandeten Abrechnungen
nochmals überprüfte.
Man kann daher nur allen Kunden von Wien-Energie anraten, ihre Rechnungen zu reklamieren,
wenn sich das Bauchgefühl meldet. Dabei sollte man sich vom eventuell nicht vorhanden
Durchblick, keineswegs abschrecken lassen.
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2010-09-17