EuGH verbietet Zahlscheingebühr


Österreichisches Gericht und der EU-Gerichtshof

sehen Zahlscheingebühren als gesetzwidrig an

Der  Verein  für  Konsumenteninformation  (VKI)  klagte im Auftrag des Konsumentenschutz-
ministeriums Unternehmen, die Zahlscheinentgelte verrechneten. Dieses Entgelt ist seit dem
neuen Zahlungsdienstegesetz verboten (in Kraft seit 1.11.2009). Weiterlesen unter ……
Der  Funkanbieter  T-Mobile  wandte  sich  daraufhin  an  den EU-Gerichtshof,  da er die Urteile
so  nicht  hinnehmen  wollte.   Dort  holte  man  sich  nun  eine  Abfuhr.   Gleichzeitig  wurde die
Causa  an  den  Obersten  Gerichtshof  zur  Prüfung  zurückverwiesen.   Der  EuGH  verwies  in
seinem  Urteil  darauf,  dass EU-Staaten die Möglichkeit haben,  Zahlungsempfängern – also in
dem  Fall  dem  Mobilfunkbetreiber – unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell
zu untersagen, vom Zahler ein Entgelt zu verlangen.  Im Klartext bedeutet das, dass beispiels-
weise einem Kunden der mit Erlagschein bezahlt, dafür keine Gebühr extra verrechnet werden
darf.
Zur Ehrenrettung von T-Mobile muss man aber allerdings sagen, dass dieses Unternehmen seit
August  2010  keine  Zahlscheingebühren  mehr verrechnet,  da  das  nunmehrige  EuGH-Urteil
bereits  absehbar schien.   Nicht  so  scheint das der Funkanbieter DREI zu sehen,  der bei uns
schon einige Male  in  die  Schlagzeilen  geraten  ist.   Völlig unbeeindruckt von den bisherigen
Urteilen,  verrechnet dieser weiterhin die Erlagscheingebühr.
Wir tätigten gestern einige Testanrufe im Callcenter von DREI. Das Ergebnis war erschreckend.
Keiner  der  Mitarbeiter(innen)  war  vom  Verbot  der  Zahlscheingebühr informiert – oder taten
zumindest so – und  ein  Callcenter-Mitarbeiter  wusste  nicht  einmal  von der Existenz des EU-
Gerichtshofes.
Am frühen Nachmittag gelang es uns dann endlich, den Pressesprecher von DREI ans Telefon
zu  bekommen.   Dieser erklärte uns,  dass man die Entscheidung des OGH abwarten will und
bis dahin weiter die Erlagscheingebühr verrechnen werde.
Das könnte allerdings teuer werden,  denn wenn nun der OGH in Österreich genauso wie die
EU  entscheidet,  dann  könnten  laut  dem VKI,  die Kunden die bisher gezahlten Gebühren
zurückfordern.   Der Pressesprecher  von  DREI schickte uns auch noch ein Mail,  in dem ein
sehr  interessanter  Satz steht:  „Zu Information: wir haben uns bei A1 erkundigt.  Das Unter-
nehmen teilt unsere Rechtsansicht.“
Möglicherweise  hat  Herr  Tesch  diese Information im Callcenter von A1 erhalten.  Denn in der
Geschäftsführung  von  A1,  sah und sieht man dies offenbar anders.   Als wir seinerzeit A1 auf
das  erstinstanzliche Urteil des Verbots der Erlagscheingebühr aufmerksam machten,  stellten
diese  unverzüglich  (zumindest  uns  gegenüber)  diese  Forderung  ein.   Da wir neben DREI
auch A1 Anschlüsse haben, können wir dieses Faktum mit zahlreichen Rechnungen belegen.
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2014-04-11

Skurrile Rechnung von Wien Energie


Das Wien Energie-Team dankt für Ihr Vertrauen

Wir haben schon einige Male über die erstaunlichen Verrechnungsmethoden von Wien
Energie  berichtet.   Aber  augenscheinlich  hat  beim städtischen Energieversorger der
Wahnsinn Methode bekommen,  wie dies nachfolgende Rechnung unter Beweis stellt.
Die  Rechnung  wurde  am  11. März 2014  erstellt  und  die  Fälligkeit mit 10. März 2014
festgelegt.   Dass  in  diesem Fall eine termingerechte Einzahlung nicht stattfinden kann,
wird  wohl  jedermann  einleuchten.  Tja,  auch  eine Methode um eventuell Mahnspesen
verrechnen zu können.  Da bekommt der Slogan „Das Wien Energie-Team dankt für Ihr
Vertrauen“ eine völlig neue Bedeutung.
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2014-03-23

Internet-Betrug


Betrug mit ungerechtfertigten Rechnungen

Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd“ verschickt derzeit massenweise
ungerechtfertigte Rechnungen und Mahnungen für den Download von Smartphone-Apps.
Dutzende Österreicher haben bereits solche Rechnungen erhalten und sich in den letzten
Tagen  verunsichert  an  den  Internet Ombudsmann gewandt.  Der  Internet Ombudsmann
( www.ombudsmann.at )  hat umgehend  die zuständigen  Behörden  informiert  und  emp-
fiehlt allen Konsumenten, sich nicht einschüchtern zu lassen: Rechnungen für Leistungen,
die nicht bezogen oder bestellt wurden, muss man auch nicht bezahlen. Generell wird vor
der Nutzung von Angeboten der „Apps World Ltd.“ gewarnt.

App-Downloads

Mobiltelefone, auf denen zusätzliche Software-Anwendungen  (so genannte „Apps“)  in-
stalliert  werden können,  liegen derzeit  voll im Trend.  Das Kaufen  und der  Download
dieser kleinen Software-Programme erfolgt dabei meist mit einem einfachen „Klick!“ am
Handy oder via App-Plattform im Internet. Viele dieser „Apps“ sind gratis oder sehr billig
erhältlich.  Der Erfolg beschert den  Programmierern und  Betreibern der  Vertriebsplatt-
formen dennoch weltweit Milliardenumsätze. Bezahlt werden die Apps meist via Kredit-
karte, deren Daten oft in den „App-Stores“ hinterlegt werden müssen.

Das in  London ansässige Unternehmen  „Apps World Ltd.“,  geht jedoch einen anderen

Weg, um arglose Konsumenten, um ihr Geld zu erleichtern. „Apps World Ltd.“ verschickt
derzeit  im gesamten  deutschsprachigen Raum wahllos Rechnungen bzw. Mahnungen
per Post oder E-Mail und fordert Geld für den Download von „Apps“ ein.

Das Adress-Material  inkl. weiterführender Informationen  zu den Empfängern,  die un-
aufgefordert als „Beweis“ der tatsächlichen Bestellung angeführt werden, dürfte dabei
einfach von klassischen Adress-Vermarktern eingekauft worden sein.

Webseiten gar nicht existent

„Apps World Ltd.“  fordert von  bis zu 96 Euro  von  den  überraschten  und  verunsicherten
Rechnungs-Empfängern.  Angebliche Leistung:  Nutzung von Websites  wie zum  Beispiel
myappsland.com, my-appsland.de oder www.top-apps24.com für den Download von nicht
näher  bezeichneten „Apps“.  Die Seiten sind  teilweise nicht vorhanden.  Wenn auf diesen
überhaupt eine Registrierung möglich ist, können keine Apps heruntergeladen werden.

Alle Rechnungsempfänger, die sich mit der Bitte um Hilfe an den Internet Ombudsmann

gewandt haben,  geben außerdem  unisono  und absolut  glaubwürdig an,  keine dieser
Webseiten jemals genutzt zu haben. Viele Rechnungsempfänger verfügen nicht einmal
über ein Smartphone, das die Nutzung von „Apps“ erlauben würde.

Beratung und weitere Informationen für Betroffene bietet der Internet Ombudsmann unter
www.ombudsmann.at. Download einer „Beispiel-Rechnung“ von „Apps World Ltd.“ hier…..

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2011-02-10

 

Wien-Energie-Rechnungen unbedingt überprüfen


Keine nachvollziehbaren Rechnungen

Dass Rechnungen von Wien-Energie nur schwer bis gar nicht nachvollziehbar sind, ist ein
offenes Geheimnis. Zahlreiche Konsumentenschutz- Organisationen haben dieses Faktum
bereits unzählige Male kritisiert.

Leser wandten sich mit Jahresabrechnungen an uns

Im August erstellte Wien-Energie die Jahresabrechnung für den  10. Wiener Gemeinde-
bezirk. Zwei Wohnungsmieter und ERSTAUNLICH-Stammleser im Haus, in dem auch die
ERSTAUNLICH-Redaktion untergebracht ist, wandten sich mit ihren Jahresabrechnungen
an uns, da ihnen diese zu hoch erschien und vor allem nicht nachvollziehbar war.
Die beiden Wohnungsmieter und Wien-Energie-Kunden( Namen der Redaktion bekannt)
ersuchten uns einen Beitrag über diese Abrechnungen zu verfassen, da ihnen beim Ener-
gielieferanten kein Gehör geschenkt wurde.

Keine Stellungsnahme aber dafür erstaunliche Reaktion

Da wir aber im Sinne einer objektiven Berichterstattung, der Firma Wien-Energie die Ge-
legenheit einer Stellungsnahme ermöglichen wollten, schrieben wir den städtischen Ener-
gieversorger an.
Wien-Energie nahm zwar zu unserem Schreiben keine Stellung, dennoch geschah etwas
Erstaunliches. Ohne dass ein Mitarbeiter des Roten Energieversorgers in die Wohnungen
der Mieter kam um einen eventuellen Zählerstand zu überprüfen, erhielten diese je das
folgende Schreiben, sowie eine korrigierte Jahresabrechnung .

Gutschriften statt Nachzahlungen

Dass bedeutet im Klartext, dass in der Verrechnung ein Fehler passiert sein muss. Hätten
wir  nicht im  Namen unserer Leser reklamiert,  wäre der  Fehler niemanden  aufgefallen.
Stattdessen erhält der Kunde mit der Abrechnung(5135669487) 587,82 Euro zurück,
anstatt 623,28  Euro bezahlen zu müssen.
Auch der Kunde mit der Abrechnung (5135669490)  braucht nicht  141,60 Euro nach-
zuzahlen, sondern erhält  199,99  Euro retourniert.

Wie rechnet Wien-Energie eigentlich ab?

Dass berechtigt natürlich zur Frage, mit welcher Sorgfalt Wien-Energie, Rechnungen für Ihre
Kunden erstellt. Wer weiß, wie viele Energiebezieher zu viel bezahlen,  weil sie ihre Abrech-
nungen  nicht reklamieren.
Wie bereits  eingangs erwähnt,  sind Abrechnungen von Wien-Energie nur schwer bis gar
nicht nachvollziehbar. Dies dürfte auch ein Grund sein,  dass die meisten Kunden ihre Rech-
nungen nicht reklamieren. Man muss schon fast ein gelernter Buchhalter sein, um bei diesen
Fakturen einen Durchblick zu gewinnen.

Bauchgefühl und gesunder Menschenverstand

Unsere beiden Leser haben rein aus einem Bauchgefühl heraus gehandelt. Sicherlich hat un-
ser Schreiben, in dem die Überprüfung durch einen geeigneten Sachverständigen in Aussicht
gestellt  wurde  dazu beigetragen,  dass  Wien-Energie die  beanstandeten  Abrechnungen
nochmals überprüfte.
Man kann daher nur allen Kunden von Wien-Energie anraten, ihre Rechnungen zu reklamieren,
wenn  sich das  Bauchgefühl meldet.  Dabei sollte man sich vom  eventuell  nicht vorhanden
Durchblick, keineswegs abschrecken lassen.
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2010-09-17
 

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