In Linz beginnt’s
Nachwehen
War der Polizeieinsatz bei einer 1.Mai-Demonstration in Linz ohnehin umstritten, so hatte
die ganze Angelegenheit jetzt bei Gericht ein unwürdiges Nachspiel.Ein 18-jähriger, bisher unbescholtener Steirer wurde in einem Prozess vom LG Linz, wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 360,- Euro bedingt verurteilt.
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration Polizistenkörperlich attackiert und sich auch gegen die zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Er wurde von zwei Polizisten in der Verhandlung schwerstens belastet.
Alles auf Video
Ein Passant hatte die ganze Szene gefilmt. Dies brachte auch der Verteidiger als Beweis vor.
In der ganzen Videopassage waren keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklag-
ten zu erkennen und dadurch bestanden Widersprüche zu den Aussagen der Polizisten.
Wahrheitspflicht
Jeder „normale“ Staatsbürger wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt, vom Richter auf die
Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht worden. Jedoch nicht in Linz, denn dort kam man
zur Auffassung, dass auf dem Video zwar keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar
seien, aber nicht der gesamte Ablauf der Geschehnisse zu erkennen ist.
Da muss der Richter aber ein eigenes Video gesehen haben, denn auf nachfolgendem
ist vom Beginn des „Einsatzes“ bis zur Festnahme alles zu sehen.
http://www.youtube.com/watch?v=q94XHQc77qw&feature=channel
Polizisten lügen doch nicht
Erstaunlich ist auch folgende Begründung des Gerichtes, warum den Aussagen der Poli-
zisten mehr Glaube geschenkt wurde, als der des Angeklagten.
Bei den Aussagen der Polizisten sei keine Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Men-
schen verleumden wollten. Man gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte grund- und wahllos aus der Menge gezogen wurde.Anwalt berief
Mag sein dass es verbale Provokationen gegeben hat, ein gewalttätiges Verhalten hatte
der Steirer jedoch nicht an den Tag gelegt. Dies ist im Video auch einwandfrei zu erkennen.
Der Anwalt hat gegen das Urteil berufen und man darf auf die Berufungsverhandlung
gespannt sein. Für uns sieht das Urteil eher danach aus, den umstrittenen Polizeieinsatz
Zu weit links
Ausserdem dürfte der 18-jährige Steirer auf der falschen Seite der Demonstranten gestan-
den haben. Wäre er ein wenig weiter „rechts“ gestanden, hätte er vermutlich seine Ruhe
gehabt.
Stauni
2009-08-20