Steuerfahndung sicherte im 1. Halbjahr 17,7 Millionen Euro

83 Fälle abgeschlossen, 78 Konten geöffnet, 50 TB Daten beschlagnahmt

Im ersten Halbjahr 2024 schlossen die 12 Fahndungsteams der Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung 83 Fälle erfolgreich ab und erzielten damit Steuernachzahlungen von 17,7 Mio. Euro. Den Steuerhinterziehern drohen zusätzlich Strafen bis zum doppelten Betrag, der hinterzogen wurde. Dies ergibt ein Gesamtvolumen von mehr als 35 Mio. Euro und mitunter auch Haftstrafen. Durch das Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC) erfolgten in 135 Fällen Risikoanalysen und Bewertungen zu Umsatzsteuerkarussell-Betrugsszenarien.

Von Jänner bis Juni 2024 führten die 159 Fahnderinnen und Fahnder 56 Hausdurchsuchungen mit insgesamt 329 Einsatzkräften sowie 78 Kontoöffnungen durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden mehr als 50 TB an IT-Daten sichergestellt, was eine Verdoppelung im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres darstellt.


Schwarzerlöse im Rotlichtmilieu

Nach einer Verdachtsmeldung der Polizei, die bei Kontrollen im Rotlichtmilieu eine sechsstellige Bargeldsumme sicherstellte, leitete die Steuerfahndung entsprechende Prüfungs- und Ermittlungsschritte ein. Die Ermittlungen ergaben einerseits, dass laut den Steuerakten seit über zwanzig Jahren größtenteils weder Einkünfte offen gelegt
noch Umsätze erklärt wurden. Andererseits wurde ermittelt, dass der Großteil dieses Geldes vermutlich aus der Betreibung von nicht gemeldeter Prostitution sowie aus der Vermietung von Zimmern stammt. Die Anbahnung und Abwicklung lief sowohl in einem Nachtlokal als auch in den untervermieteten Zimmern ab.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachtlokals waren zudem über eine Online-Plattform buchbar. Da die Beschuldigten unglaubwürdige Angaben machten und verpflichtende Aufzeichnungen zurückhielten, waren Hausdurchsuchungen erforderlich, um die wahren Umsätze zu ermitteln. Diese Durchsuchungen führten zur Sicherstellung zahlreicher Beweismittel, die derzeit ausgewertet werden.

Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug

In einem spezifischen Fall mithilfe eines grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugssystems nutzte ein Netzwerk, das hauptsächlich mit Mobiltelefonen handelte, die Nichtabführung von Umsatzsteuer, um die Kosten der Waren künstlich zu senken. Um die Herkunft der dadurch erzielten Gelder zu verschleiern, verabredete der Hauptbeschuldigte mit mehreren Komplizen, ihm seinen Anteil in bar über mehrere Tranchen mittels Paketsendungen zuzustellen.

Im Jahr 2023 wurden gemäß dieser Absprache mindestens 28 Pakete mit jeweils über 230.000 Euro bar an den Beschuldigten versendet. Die Komplizen waren sich dabei bewusst, dass das Geld aus illegalen Aktivitäten stammte, und zielten darauf ab, dessen Herkunft zu verbergen und sich eine dauerhafte und lukrative Einnahmequelle zu sichern. Die Pakete wurden im Osten Österreichs aufgegeben, wobei eines im Sommer 2023 von den österreichischen Finanzbehörden beschlagnahmt wurde. In die EU-weiten Ermittlungen sind 19 Mitgliedsstaaten involviert, und der ermittelte Gesamtschaden beläuft
sich auf über 50 Mio. Euro.

Schwarzrechnungen und Kickbackzahlungen im Immobilienbereich

Im Immobiliensektor Ostösterreichs deckte die Steuerfahndung ein System auf, bei dem alte Wohnhäuser umgebaut und als einzelne Wohnungen verkauft wurden. Für jedes einzelne Objekt wurde eine eigene Errichtungsgesellschaft in Form einer GmbH gegründet. Nach jedem Verkauf wurden die zugehörigen GmbHs liquidiert und aus dem Firmenbuch gelöscht. Bei Prüfungen dieser Gesellschaften entdeckten die Ermittler Eingangsrechnungen von bescheidmäßig festgestellten Scheinunternehmen in Höhe von insgesamt mehr als 6 Mio. Euro.

Kontrollmitteilungen bezüglich Kapitalabflüssen auf den Konten der Hauptverdächtigen deuteten darauf hin, dass nach Überweisungen von Rechnungsbeträgen, die von Scheinfirmen an die Errichtungsgesellschaften gestellt wurden, sogenannte „Kickback“-Zahlungen erfolgten, die anschließend bar abgehoben wurden. Für einen der Beschuldigten wurden in diesem Zusammenhang von 2015 bis 2022 Überweisungen in Höhe von 1.225.344 Euro sowie Barabhebungen von 461.000 Euro registriert.

Steuerhinterziehung im Baugewerbe

Ein auf Bauprojekte spezialisiertes Unternehmen steht im Verdacht, in Verbindung mit Auftraggebern erhebliche „Schwarzerlöse“ aus der Errichtung verschiedener Bauprojekte generiert zu haben. Das festgestellte Steuerhinterziehungsschema umfasste mehrere Aspekte: Zahlungen für geleistete Bauarbeiten wurden teilweise nicht fakturiert und die eingegangenen Gelder nicht vollständig in der Buchhaltung erfasst. Zudem wurden Teile der Lohnzahlungen nicht in den Lohnkonten der Beschäftigten oder in der Unternehmensbuchhaltung verbucht, was zu falschen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen und dementsprechend fehlenden Abführungen der Sozialversicherungsbeiträge führte.

Der daraus resultierende Gesamtschaden beläuft sich auf nahezu 3,5 Mio. Euro. Im Rahmen der Ermittlungen führte die Steuerfahndung acht Hausdurchsuchungen und sieben Kontoeröffnungen bei vier verschiedenen Banken durch und nahm insgesamt 109 Befragungen vor, davon etwa 100 an aufeinanderfolgenden Tagen. Die Fahndungsmaßnahmen wurden durch
Prüfungen gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG ergänzt, wobei die Ermittler Unterstützung vom Finanzamt für Großbetriebe sowie vom Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge erhielten. Die Beschuldigten erwarten Gerichtsverfahren.

*****

Der gefallene Gürtelkönig


Ex-Gürtelkönig im NEWS-Interview

Wie  die Boulevardpresse vorige Woche berichtete,  musste der von dem beliebten Fami-
lienblatt zum Gürtelkönig gekrönte, Richard Steiner, aus der U-Haft entlassen werden, da
die  Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war innerhalb von 2 Jahren eine Anklage auf die
Beine zu stellen.   Diesen Umstand darf Steiner vermutlich ausschließlich dem geschickten
Taktieren seines erfahrenen Anwalts Christan Werner verdanken.
 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen „Gürtelchef“, Delikte wie Erpressung, Nötig-
ung,  schwere Körperverletzung,  Bildung einer kriminellen Organisation und Steuerhinter-
ziehung vor. Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt.
 
An und für sich wäre die U-Haft und die Entlassung aus dieser, keinen Beitrag in diesem
Online-Magazin  wert.   Allerdings  haben  wir auf  Grund eines  heutigen  Interviews  in
„NEWS“  (Printausgabe) unsere Meinung geändert.  Denn in diesem sind einige interes-
sante Zeilen zu lesen.
 
Steiner bestreitet im Interview, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vor-
würfe.   Bis auf eine kleine Sachbeschädigung, die auf seine Kappe geht, sei alles unwahr.
Worauf  der NEWS-Reporter folgende Frage stellt: „Sie sind also quasi das Unschuldslamm?“
 
Steiner antwortet darauf:   „Wollen wir es mal nicht übertreiben.   Natürlich habe ich man-
chen Mitbewerbern oft deutlich gesagt, wo es langgeht,  solange ich etwas zu sagen hat-
te. Aber ohne Gewalt.
 
In  dieser  Antwort liegt eindeutig ein Widerspruch.   Dass es im Rotlichtmilieu nicht wie in
einem Mädchenpensionat zugeht, dürfte auch jedem Unbedarften klar sein.  Was machte
Steiner also,  wenn es einem Mitbewerber nicht interessierte was der Gürtelkönig deutlich
zu sagen hatte? Verlieh er dann seiner Forderung keinen dementsprechenden Nachdruck?
Wenn nicht,  dann hatte Steiner ohnehin nie etwas zu sagen.  Dass dem so gewesen sein
könnte untermauert auch seine kurze (acht Jahre)  Wiener Rotlicht- und Gürtelkarriere.
 

Polizeiinformant bezeichnet Österreich als Polizeistaat

Interessant ist auch,  dass Steiner Österreich als Polizeistaat wie unter Metternich bezeich-
net,  in dem absolut  jeder Bürger  kontrolliert wird.   Diese Aussage ist aus dem Grund er-
staunlich, ist es doch mittlerweile amts- und milieubekannt, dass der Gürtelkönig die Polizei
mit Informationen über seine Mitbewerber versorgte.
 
Möglicherweise glaubte Steiner, dass er sich durch seine Informationstätigkeit einen unbe-
grenzten  Spielraum  im Rotlichtmilieu gesichert hatte.   Und hier war er schwer im Irrtum.
Er übersah,  was ein routinierter Rotlichtplayer nie übersehen hätte.  Die Polizei lässt Infor-
manten nur solange gewähren, als diese für sie nützlich sind.
 
Offenbar  waren  die Informationen von  Steiner für die Polizei nicht mehr von besonderem
Interesse und zusätzlich begann das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) gegen eigene
Kollegen,  die  sich  zum Steiner-Clan ein zu enges Naheverhältnis aufgebaut hatten,  zu er-
mitteln.   Prominentestes Opfer ist der suspendierte  Chefinspektor Franz Pripfl, der mittler-
weile zu acht Monate unbedingter Haft verurteilt wurde.  Also war es für die Polizei höchst
an der Zeit, Richard Steiner von der Straße zu holen.
 

Österreichische  Lösung und Tränen bei Petrovic?

Interessant ist auch die Aussage von Steiner, dass es nur einigen unabhängigen Richtern
zu  verdanken  ist,  dass  Österreich  noch nicht zur Bananenrepublik verkommen ist.  Ein
etwas gewagtes Statement finden wir, wo er doch seinen Prozess noch vor sich hat.
 
Wie  wird  dieser Prozess  wohl  ausgehen?   Da  wollen wir uns etwas in „oswaldischer“
Zukunftsdeuterei üben. Wir vermuten, dass es hier eine typisch österreichische Lösung
geben  wird.   Steiner  wird  mindestens zwei Jahre Haft ausfassen,  die mit der U-Haft
abgetan sind.   Sollte das Strafmaß höher ausfallen, wird dieses vermutlich auf Bewähr-
ung ausgesetzt werden.
 
Steiner  kündigte auch an,  dass er nach seiner  Verhandlung Österreich verlassen wird.
Wir glauben  kaum,  dass ihm jemand eine Träne nachweint.   Einzig die Grünpolitikerin
Madeleine Petrovic  wird  möglicherweise  die  eine oder andere Träne vergießen.  Denn
wenn  Steiner sich aus dem Rotlichtgeschäft zurückzieht und die Alpenrepublik verlässt,
in welchem Bordell wird sie dann ihr nächstes Buch vorstellen?
 
*****

2012-04-12
 

Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2


Die Vorgeschichte

Wie bereits angekündigt,  bringen wir nachfolgend einen  Bericht über die Verhandlung gegen
den  ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald,  die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat.  Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
 
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis,  W. Höllriegl (HEUTE) ,  Spanienblogger F. Rabak
 
Dazu  eine kurze Vorgeschichte um den  Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an  und für sich ein begabter Schreiber ist,  legte sich in den letzten  zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten  „anzupirschen“  und  ihnen  eine gute  Presse via seiner  Webseite schmackhaft zu
machen.
 
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben.  Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek  zitierte  einmal  treffend:  „Was kümmert´s  den Mond,  wenn ihn ein  Köter ankläfft.
Mir  ist die Zeit zu schade,  als dass ich  mich mit diesem Mann auseinandersetze.   Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
 
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“   Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte.  Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
 

Der Richter Dr. Winge

Es  kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV),  an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb.   Daraufhin verhängte der zuständige Richter,  Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald.   Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
 
Nach  einigen verhängte Geldstrafen   –  die von Oswald alle negiert wurden –   entschloss sich
Dr. Winge  eine Beugehaft  zu verhängen.   Bevor diese in  Kraft teten kann,  muss der  Betrof-
fene aber zuerst angehört werden.  Also schickte der Richter eine Ladung.
 
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am  3.März 2010  einen mehrseitigen Brief,  in dem er um  Vertagung er-
suchte.  Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
 
„Es   kann ein Gericht doch nur eine korrekte  Verhandlungsführung wollen  und kein  zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert,  weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
 
Dr. Winge  leitete den Brief von Oswald an die  Staatsanwaltschaft Wien weiter.   Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer,  da noch zwei andere Verfahren anhängig waren.   Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
 
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an:  „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei.   Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde  im Verlauf unseres  Gespräches immer aggressiver.   Es war,  als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
 

Der Angeklagte Marcus J. Oswald

Auf  Befragung der Richterin wie er den Satz mit  „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht.  Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn  sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“   Auch den im Brief  vorkommen-
den  Satz:  „Es werde zum Showdown kommen“,  versuchte der  Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“  abzutun.  
 
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat.   Am 16.Dezember 2009  stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
 
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
 
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe  gekauft hätte.   Da staunen wir aber,  denn der  Mann scheint die  Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
 
Der  beigezogene Gerichtspsychiater erklärte,  dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings  räumte er ein,  dass seine  Beurteilung formeller Natur sei,  da sich  Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
 
Die  verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an,  dass Oswald mit der  Drohung in seinem
Brief,  den Richter  Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in  Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm  §§ 105 und 106 StGB  zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf.  Als erschwerend wertete die Richterin, die  vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

*****

2012-02-15
 

Meinungs-Terroristen


GASTAUTOREN-BEITRAG

 
Mein gestrig emotionaler Ausbruch in der Kommentarfunktion zum Beitrag „Perverses
Kinderschnitzel TEIL2“ 
hat mich zu meinem heutigen Gastautoren-Beitrag veranlasst.
Mag sein dass  diese Emotionsäußerungen  unprofessionell waren, aber ich hoffe dass
diese unter dem menschlichen Aspekt verstanden wurden.

Den Erfolg  eines investigativen  Webmagazines kann man einerseits daran ablesen ob
und wie oft  einzelne Artikel von den  herkömmlichen Medien (Print+TV) übernommen
werden! Dies geschah in der jüngsten Vergangenheit beinahe wöchentlich! Bestes Bei-
spiel dafür  war der vom Herausgeber  veröffentlichte Artikel über die „geplante biolog-
ische Heiztechnik  des  Wiener Zentralfriedhofes“,  der von  allen Tageszeitungen  und
Fernsehstationen des Landes übernommen und zur Megaschlagzeile wurde!

Andererseits  messt  sich der  Erfolg  auch  an der  Anzahl und  Qualität  der  politischen
Kritiker, insbesondere der der Regierenden! Und hier hat sich ERSTAUNLICH als heimat-
liebendes,  nationales Magazin natürlich die linke und linkslinke  JAGDGESELLSCHAFT
zum Feind gemacht!
 
Nach  entlarvenden  Berichten,  die die  wahre Einstellung  dieser Community  zum Thema
Meinungsfreiheit und  Wahrheitsliebe für  den aufgeklärten  Leser unseres  Magazines sicht-
und  greifbar  machten,  schwangen  diese  vermeintlichen  „Gutmenschen“  weidlich  die
NAZIKEULE !!!  Zu diesem  ultimativen „Totschlagargument“  jeder Diskussion  mussten Sie
ja zwangsläufig greifen da unsere Artikel immer seriös und wahrheitsgemäß ausrecherchiert
sind !!!
 
Um aber nun diesem  degutanten  Nonsens  entgegen zu treten,  möchte ich  Ihnen einen
kleinen Einblick  in die Vita  des Herausgebers,  zu einem Kommentator  und meiner Person
geben:
 
Der Herausgeber dieses Online-Magazins, Erich Reder, war einst einige Jahre im Staatsdienst
und kennt daher  die Gepflogenheiten und  Denkweisen der Behördenvertreter ziemlich gut.
Diese Kenntnisse  erweisen sich  bei der Berichterstattung über Behörden und deren Vertre-
ter als Vorteil.

Anschließend war  er über 20 Jahre   lang Wiens größter Peepshow-Betreiber. Diese  Karriere
beendete er im vorigen Jahr, da ihm die Doppelmoral der Gesellschaft zum Halse heraushing.
Die größten Moralaposteln und Kritiker des Rotlichtmilieus waren meist die besten Kunden.

Als Privatier hatte er nun die Zeit und Gelegenheit den Traumberuf seiner Jugend, den eines
investigativen Journalisten zu verwirklichen!
 
Ihn jetzt  als Nazi oder  Rechtsextremisten zu  verunglimpfen ist  lächerlich vor allem wenn
man  weiß,  dass er  seine  jüdischen Wurzeln  zwar nicht  in der  Synagoge  auslebt diese
aber tief in seinem Herzen pflegt!!!
 
Hier allein zeigt sich schon wie perfide diese MEINUNGSTERRORISTEN gegen Menschen vor-
gehen die sich erlauben unangenehme Wahrheiten aus zu sprechen und zu veröffentlichen!
 
Kommentator  Freddy  Rabak  (Unautorisiertes Amt)  war einst ein schillerndes schlagzeilen-
trächtiges Mitglied der Wiener Rotlichtszene.

Nach seinem  Ausstieg Anfang der  1990er Jahre  machte er es  sich zur Lebensaufgabe die
Bevölkerung vor der Drogengefahr und des massiven Impacts der Ostöffnung auf die freie
westeuropäische Kultur aufzuklären und zu warnen!!!
 
Ich kenne Ihn seit 1986 und habe Ihn immer als glühenden, lautstarken Antifaschisten erlebt
und geschätzt, der als Hardcore Hetero eine vorbildliche Toleranz gegenüber der Homosex-
uellen Gemeinde lebt!!!
 
Zu meiner  Person möchte ich  erwähnen,  dass ich einer  der erfolgreichsten  Nachrichten-
dienstler der 2. Republik war!
 
Durch meine Fernsehauftritte  (ZIB, Tatsachen, Am Schauplatz) und Printrecherchen- und
veröffentlichungen (vormals Österreich,  jetzt Krone und Spiegel) kann  ich ruhigen Gewis-
sens behaupten, dass ich ein linksliberal denkender Mensch und Antifaschist bin!
 
Wie Sie lieber Leser nun erkennen können ist es mehr als nur lächerlich uns Nazis zu schim-
pfen nur weil wir die Wahrheit ergründen und kommunizieren  😉
 
Den Meinungsterroristen innerhalb der tiefroten Sozialisten, der „kommunistischen“ Grünen
und der moslemischen Zuwanderern sei folgendes ins Stammbuch geschrieben:
 
Das was uns bei ERSTAUNLICH verbindet ist unsere Heimat- und Wahrheitsliebe!!!
 
Nobody living can ever Stop us
as we go walking our Freedom Highway
Nobody living can make us turn back
 
This Land was made for you and me
 
This Land is your Land
This Land is my Land
 
from California to the Danube Island
from the Redwood Forrest to the Black Sea Waters
 
mit herzlichen Grüßen

Chris Lorre

2011-03-30

 

Der Pornojäger

 

Schlechtwetterprogramm

Eigentlich wollte dieses Magazin nicht mehr über die Person des Marcus J. Oswald be-
richten. Da aber heute ein Sauwetter herrscht welches zu keinerlei Freizeitaktivitäten
einlädt, im Web nichts los ist und Oswald eine neue Berufung gefunden hat, wollen wir
dem Mann einen Beitrag widmen.

Oswald der Anwaltjäger

Oswalds Spezialität war es, ihm nicht angenehme Anwälte via Internet zu jagen. Rechts-
vertreter die ihn nicht mitleben ließen, erhielten auf seinem Blog eine schlechte Presse.
Einen Beitrag dazu können Sie unter diesem „Link“ nachlesen.

Weil dies aber nicht so funktionierte wie er sich es vorstellte, änderte er seine Methode der

„Honorarverrechnung“,  indem er versuchte sich am  Klientenhonorar zu beteiligen. Der
Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ gibt Ihnen Einblick in die oswaldische Honorar-
verrechnung.

Ein Anwalt stoppte Oswalds Treiben

Etliche Anwälte standen auf Oswalds Abschussliste.  Darunter auch Werner Tomanek und
Ralph Kilches. Während Tomanek von der Person Oswald nicht einmal Notiz nahm, sah
dies Kilches zu Recht anders. Er ließ den Gratisblog von Oswald mittels rechtlichen Mitteln
sperren.

Wie schnell so etwas geht, musste auch schon der Favoritner Bloger Wolfgang Kirchleitner
alias „Rokker Mur“ am eigenen Körper erfahren. Allerdings war Kirchleitner schlussendlich
einsichtig und entfernte die kompromentierenden Beiträge aus seinem Blog. Daraufhin akti-
vierte Twoday.net die Webseite wieder.

Virtuelle Zwillinge?

Was hat nun aber Oswald mit Kirchleitner zu tun? Sehr viel, denn nach dem der selbster-
nannte Machtfaktor des Internet bereits zum zweiten Mal von verschiedenen Webblogan-
bietern gesperrt wurde, kopierte er Kirchleitner.
 
Er legte sich eine ganze Reihe von Gratisblogs zu und nennt das Ganze „Konzern-Prinzip“.
Oswald wörtlich: „Sollte es Einstweilige Verfügungen geben, fällt das auch nicht auf,
wenn es 12 – irgendwann einmal – gleichwertige Seiten gibt. Ob irgendwo ein Bericht „her-
ausfällt“ ist zu verkraften. Man verteilt die Last auf 12 Pfeiler. Bricht im Extremfall
ein ganzer Pfeiler weg, bleibt elf weitere, wo etwas geschieht. Es wird für Außenstehende
so gut wie unkontrollierbar. Anders gesagt: Fällt im Krieg ein Flugzeugträger, ist die
Schlacht verloren. Wird nur ein Kreuzer oder Beiboot abgeschossen, geht es weiter.“

Oswald beschimpft Rechtsanwaltskammer

Da sich Oswald nun vermeintlich in virtueller Sicherheit glaubt, schimpft er ganz nach Manier
des zur Zeit  inhaftierten Genderwahn-User Mag. Herwig Baumgartner, gegen den Berufs-
stand der Rechtsanwälte.

Offensichtlich kennt Oswald das Unschuldsprinzip nicht und ist schwerstens enttäuscht, dass
sein Lieblingsfeind Werner Tomanek nicht suspendiert wurde. Dieser steht bekanntlich zur Zeit
in Graz als Beschuldigter vor Gericht.


(Screen:http://anwaltwien.wordpress.com)

Nachdem Oswald jedoch bemerkt haben dürfte, dass er in Sachen Rechtsanwälte permanent

mit dem Kopf gegen eine Wand läuft, hat er sein Betätigungsfeld verlagert. War er früher dem
Rotlichtmilieu zugetan und wollte dieses sogar reformieren, hat er nun seine (doppel)moral-
ische Seite entdeckt.

Rotlichtmilieu warf Oswald raus

Vor gar nicht so langer Zeit verweilte er noch in diversen Peepshows, Laufhäuser udgl., für
dessen Betreiber er gegen Entgelt PR-Artikel verfasste und ihm die einen oder anderen
Gratisvorführung zu Gute kam.

Dann verscherzte es sich Oswald mit dem Rotlichtmilieu, indem er glaubte diesen Leuten

Vorschriften machen zu können. Man lies den Machtfaktor einfach fallen und strafte ihn mit
Ignoranz. Das dürfte einen Sinneswandel bei ihm ausgelöst haben.

Vom Freier zum Pornojäger

Man kann zum ältesten Gewerbe der Welt stehen wie man will, aber Oswalds Wandlung ist
schon erstaunlich. Vom Freier zum Moralapostel bedarf es schon eines gewaltigen Sprunges.
Möglicherweise will er den in die Jahre gekommenen Pornojäger Martin Humer ablösen. Ob
sich Oswald auch schon eine Pornosammlung zugelegt hat?

Jedenfalls schritt er zur seiner ersten „Moralhandlung“ und vernaderte ein angeblich illegales
Massagestudio an den Hauseigentümer, die israelitische Kultusgemeinde.


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)

Pornojäger Light

Dass die Vernaderung auch wirklich Wirkung zeigt, unterstrich Oswald dass die Israelitsche
Kultusgemeinde am Rotlicht verdient und dass es ihnen egal ist, solange der Bakschisch rollt.
Man darf gespannt sein, wie lange Oswald brauchen wird alle Häuser der RK-Kirche ausfindig
zu machen, indem sich Rotlichtbetriebe befinden. Jedenfalls reagierte die Kultusgemeinde
auf die Vernaderung von Oswald und schrieb nachfolgenden Brief.


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)

Was hat Oswald damit erreicht? Gar nichts, denn der Massage-Club wird einfach eine neue

Wohnung anmieten und die Adresse in der Kronenzeitung korrigieren. Da war Martin Humer
schon ein anderes Kaliber.

Mit Humer gabs mehr Action

Dieser bemühte sich wenigtens mit einer Scheibtruhe voll Jauche vor eine Linzer Peepshow.
Das Medienecho war gewaltig. Der seinerzeitige Besitzer Peter Stolz meinte damals, dass er
sich so eine Werbung gar nicht leisten hätte können. Jedenfalls boomte das Geschäft besser
als zuvor.  

Während Oswald sich früher vom Rotlicht mit Speis und Trank, sowie Zigaretten versorgen ließ
und für eine Handvoll Euros in seinem Blog Lobeshymnen übers Milieu schrieb, meint er heute
wörtlich: „Ihr seid im Schmutzgeschäft tätig. Ich habe keinen Respekt davor. Ich sage immer
meine ehrliche Meinung. Wem es passt oder nicht.“

Oswald erklärt Hauke den Krieg

Allerdings äussert er seine Meinung nicht von Mann zu Mann, sondern nur telefonisch oder per
E-Mail. Jedenfalls dürfte er durch seinen Vernaderungserfolg in Sachen Massage-Studio derart
beflügelt worden sein, sodass ihm nach grösseren Taten durstet.

In einem möglichen Anfall von Größenwahn meint er wörtlich: „Ich habe jetzt ein Asienbordell
vertrieben. Als nächstes knöpfe ich mir einmal das Hauke-Laufhaus vor…“


Wiens modernstes Laufhaus

Der Besitzer des Laufhauses „Rachel“ nimmt es gelassen. „Der Mann ist nicht ernst zu neh-

men. Vermutlich ist er verwirrt“meint Harald Hauke. Und mit dieser Meinung ist Hauke nicht
allein. Auch wir vermuten dass mit Oswald irgend etwas nicht stimmen kann und er ärztliche
Hilfe in Anspruch nehmen sollte.

*****

2010-05-15
  

Nicht alle Richter sind gleich

 

Standesansehen

Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.

Gleichheitsgrundsatz egal

Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest,  der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.

No Fun for Judges

Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit  „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten  nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.

Aidstest nicht so wichtig

Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.

Wahrung der Menschenrechte

Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.

OGH vs. EMGR

Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen  „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.

Das Urteil das EMGR

Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
——————————————————————————————————
Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.

Die Kleinen hängt man

Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
  
2009-10-01
  

Inhalts-Ende

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