395 Euro wegen angeblicher Besitzstörung: Beschwerden werden immer häufiger

Arbeiterkammer unterstützt betroffene Mitglieder

Täglich melden sich Menschen bei der AK Oberösterreich, weil sie Post von der Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS aus Wien erhalten haben. Deren Inhalt: Angebliche Besitzstörung und eine Forderung über 395 Euro, um eine Klage zu vermeiden. Die AK rät den Betroffenen, einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich und die Übernahme der angemessenen Kosten anzubieten.

Herr K. aus Wels brachte im September 2024 seinen Sohn zum Fußballtraining nach Linz. Auf einem der angrenzenden Parkplätze drehte er um und fuhr wieder weg. Einige Wochen später bekam er Post von der Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS aus Wien. In zwei Schreiben verlangte die Kanzlei zweimal den Pauschalbetrag von je 395 Euro, da der Parkplatz angeblich zum Wenden befahren und für ein einminütiges Abstellen genutzt wurde. Werde der geforderte Betrag nicht innerhalb weniger Tage bezahlt, würde Klage eingebracht werden.

Herr K. wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Auf deren Anraten hat Herr K. der Rechtsanwaltskanzlei ein Schreiben mit einer Unterlassungserklärung übermittelt und 20 Euro für die Halterabfrage bezahlt. Im Schreiben wurde dem Rechtsanwalt außerdem die Vereinbarung eines gerichtlichen Vergleichstermins zur Erlangung eines vollstreckbaren Exekutionstitels und die Bezahlung angemessener Kosten angeboten, wenn diese aufgeschlüsselt werden. Damit fällt laut Ansicht der AK die Wiederholungsgefahr einer künftigen Störung weg, sodass eine Klage auf Besitzstörung erfolglos wäre.

In einer weiteren Mail und zwei Einschreibebriefen beharrte der Rechtsanwalt aber auf der Bezahlung der insgesamt 790 Euro und überwies auch die 20 Euro mit dem Vermerk „Klagseinbringung erfolgt“ zurück. Seither sind drei Monate vergangen, ohne dass Familie K. eine Klage zugestellt worden wäre.

Familie K. ist bei weitem kein Einzelfall. Täglich melden sich Betroffene bei der AK. Diese rät, sich unter 050/6906-2, konsumentenschutz@akooe.at oder über das Anfrage-Formular auf der Website an die AK zu wenden, und fordert gesetzliche Maßnahmen, um dem Geschäftsmodell Einhalt zu gebieten.

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Tiroler SPÖ-Chef twittert über angeblichen Spendenskandal bei ÖVP-Politikerin


Barbara Thaler (ÖVP) klagt Georg Dornauer (SPÖ)

 

Nachfolgenden Tweet veröffentlichte der Frauenversteher Georg Dornauer, seines Zeichens Chef der SPÖ Tirol, gestern auf seinem Twitter-Account:

 


 

Heute legte der Tiroler SPÖ-Chef mit nachfolgendem Tweet nach:

 


 

Dazu die betroffene ÖVP-Politikerin Barbara Thaler: „Ich habe meinen Anwalt beauftragt Unterlassungsklage gegen Herrn Dornauer einzubringen.  Seit 25. Juli verbreitet Herr Dornauer über seinen Twitter Account ein ihm angeblich anonym zugespieltes eMail.  Bei diesem eMail handelt es sich um eine plumpe Fälschung. Herr Dornauer verbreitet unwahre Behauptungen über meine Person. Ich ersuche auch in Wahlkampfzeiten um ein Mindestmaß an Respekt vor geltenden Rechtsnormen.  Dies gilt auch für soziale Netzwerke. Ich lasse mich nicht zum Ziel von Dirty-Campaigning machen und werde mich gegen jene wehren, die mich versuchen zu diffamieren.“

 

Der ÖVP-Generalsekretär, Karl Nehammer, sieht darin einen unfassbaren Skandal und fordert den Rücktritt von Dornauer.  „Dass der Tiroler SPÖ-Chef Dornauer eigenhändig zum Schmutzkübel greift und Fake-E-Mails in Umlauf bringt ist völlig inakzeptabel.  Offensichtlich hatte diese Aktion nur das Ziel, der Volkspartei zu schaden. Frei nach dem Motto: Irgendwas wird schon hängen bleiben.  Hier wurden nicht nur wir als Partei, sondern auch unbescholtene Mitarbeiter, namhafte Unternehmen und der Jägerverband in Misskredit gebracht.  Und das völlig bewusst. Seine Chefin Rendi-Wagner muss dieses Treiben unterbinden“, so Nehammer.

 

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2019-07-26


Uwe Sailer muss unwahre Behauptung widerrufen


Testen der Toleranzgrenze kostet mehrere tausend Euro


Der Kriminalbeamte und Datenforensiker aus Linz, Uwe Sailer,  war schon öfters medialer
Gast auf diesem Online-Magazin.   Grund dafür waren unwahre Beiträge von ihm,  die hier
regelrecht  in  ihre  Bestandteile zerlegt wurden.   Als Reaktion erfolgten zumeist Beleidig-
ungen seinerseits gegen meine Person.
Da  diese Beleidigungen durchaus klagfähig gewesen wären,  wurde ich schon des öfteren
gefragt,  warum  ich  Sailer nicht vor den Kadi zitiere.   Nun,  ich sah in dem Mann eher ein
medizinisches als ein rechtliches Problem. Daher ließ ihn gewähren und räumte ihm einen
gewissen  Spielraum  ein.  Außerdem bin ich nicht der Typ,  der ständig irgendwelche Per-
sonen klagt oder anzeigt oder das Bedürfnis verspürt dies zu tun.
Allerdings übertrieb es Sailer im Sommer dieses Jahres. Scheinbar verwechselte er meine
Gutmütigkeit mit Schwäche.   Nachdem auf diesem Online-Magazin wieder einmal ein un-
wahrer Beitrag von  ihm  zerpflückt  wurde,  sah  er sich offenbar dazu veranlasst mich als
Zuhälter zu bezeichnen.
Damit hatte Sailer meine Toleranzgrenze überschritten.   Folge war eine Unterlassungsklage,
sowie eine Privatanklage gemäß § 111 Strafgesetzbuch (Verhandlung wäre am 27.11.2014
im LG Linz gewesen). Da knickte der – sonst immer im Internet große Reden schwingende –
Mann plötzlich ein.  Vertreten durch die Kanzlei Zanger, bot er plötzlich einen Vergleich an
und bat darum,  die Privatanklage zurückzuziehen.
Wie brisant es Sailer damit war die Anklage vom Tisch zu bekommen,  beweist schon allein
die Tatsache,  dass er sogar wiederholt bei meinem Anwalt anrief.  Dieser verwies ihn jedoch
stets auf seinen Rechtsvertreter.
Da  ich  kein Unmensch bin und Uwe Sailer auch nicht seine restlich Dienstzeit (altersmäßig
dürfte  er  nicht mehr lange bis zur Pensionierung haben) durch ein Verurteilung nach § 111
StGB erschweren wollte,  zog ich meine Privatanklage zurück und stimmte einem Vergleich
zu.

Ich habe nichts gegen  konstruktive Kritik an meiner Person oder an Beiträgen in meinem
Online-Magazin.   Allerdings  lasse  ich  mich  nicht als Krimineller (und das sind Zuhälter)
hinstellen. Diese Erfahrung musste nun Uwe Sailer machen. Diese Erkenntnis schlägt sich
mit mehreren tausend Euro zu Buche.  Bleibt nur zu hoffen, dass der Mann daraus gelernt
hat und in Zukunft davon Abstand nimmt meine Toleranzgrenze zu testen.
Erich Reder
Herausgeber
2014-11-08

Grüner Ex-Nationalratsabgeordneter Öllinger verurteilt


Großes Mundwerk und keine Verantwortung übernehmen wollen

Screen: © erstaunlich.at
Es  ist  immer  wieder  interessant  zu beobachten,  wie politisch links orientierte Gruppierungen
und/oder  Politiker(innen) der selben Fraktion,  andere Personen via ihrer Webseiten oder ihrer
Accounts  in  diversen sozialen Netzwerken beleidigen und dann entrüstet jede Verantwortung
von sich weisen.
Da gibt es Ausreden wie „Ich bin ja nur der Domaininhaber und habe keinen Einfluss auf die
Beiträge“ oder „Was kann ich dafür, dass haben ja User(innen) kommentiert“.    Es  ist immer
wieder das gleiche Verhaltensmuster zu beobachten. Großes Mundwerk, nichts dahinter und
ja keine Verantwortung dafür übernehmen wollen.
Der ehemalige grüne Nationalratsabgeordnete, Karl Öllinger, wurde nun eines Besseren belehrt
und  erstinstanzlich  vom  Bezirksgericht  Innere  Stadt  Wien,  zur  Bezahlung  der Prozess- und
Anwaltskosten verurteilt.
Zur Sache selbst:  Voriges Jahr haben sich zwei User bemüßigt gefühlt,  den Herausgeber dieses
Online-Magazins  mit  ihren  Kommentaren  auf  Öllingers  Facebook-Seite  zu beleidigen und zu
diskreditieren.   Öllinger wurde daraufhin abgemahnt und aufgefordert,  die betreffenden Postings
umgehend zu löschen.
Der  Grünpolitiker  kam  der  Aufforderung  vorerst  nicht  nach und wurde erst aktiv,  als ihm ein
Anwaltsschreiben  ins Haus flatterte.   Er löschte zwar dann die betreffenden Postings,  sah sich
aber  dazu veranlasst auf seiner Facebook-Seite zu kommentieren,  dass man die Wahrheit ja
schreiben  dürfe.    Mit  dieser  erstaunlichen  Rechtfertigung  unterstützte  er  sogar  die  rechts-
widrigen Postings seiner Hardcore-User.
Öllingers Verteidigung beruhte darauf,  dass für den Herausgeber dieses Online-Magazins, auf-
grund  seiner  publizistischen Aktivitäten,  wodurch er die politische Bühne betreten habe, nicht
mehr  die  Maßstäbe  für  Privatpersonen,  sondern  jene für Politiker gelten.   Die inkriminierten
Äußerungen  seien  somit  vom  Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.   Das Gericht
sah dies jedoch anders – dazu später im Beitrag.
Auf  eine  Klage  wegen  „Übler Nachrede“  und  „Beleidigung“  verzichtete der Herausgeber
dieses Online-Magazins, da er mit Öllinger Mitleid hatte,  weil sich dieser ohnehin schon auf
dem  politisch  absteigenden Ast befand,  wie dies auch durch den Verlust seinen Abgeord-
neten-Mandates im Spätherbst 2013 bestätigt wurde.
Auf  die  Bezahlung  der entstanden Anwaltskosten wurde jedoch nicht verzichtet und Öllinger
zu deren Bezahlung aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der nunmehrige Ex- Nationalrats-
abgeordnete  nicht  nach  und wurde daher geklagt  (Vertretung RA-Kanzlei Suppan&Spiegl).
Nachfolgend einige Passagen aus dem 18seitigen Urteil:
Im  gegenständlichen  Fall  sind  die inkriminierten Postings auf der Facebook-Seite des Be-
klagten ehrenbeleidigend, da sie keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind. Es konnte nicht
nachgewiesen werden, dass der Kläger je ein „*******“ oder „******“ war.
Das Posting hat sich im Kern als falsch herausgestellt, da der Kläger nie ein ******* betrieben
hat.  Aufgrund der objektiven Nachprüfbarkeit der Äußerung handelt es sich hierbei um eine
Tatsachenbehauptung.   Die  Verbreitung  unwahrer Tatsachen schädigt den wirtschaftlichen
Ruf des Klägers.   Das Zusammentreffen von Ehrenbeleidigung und Rufschädigung wird als
rufschädigende Ehrenbeleidigung verstanden.
Dem  Beklagten sind die Postings bekannt gewesen,  er hat unzweifelhaft davon Kenntnis gehabt,
da  er sogar noch eine eigene Stellungnahme zu den Postings abgegeben hat.   Dass es sich bei
den erstellten Postings möglicherweise um beleidigende und herabsetzende Äußerungen gegen-
über dem Kläger handelt, hätte auch ein juristischer Laie erkannt.
Durch  die  Veröffentlichung  der  „Rechtfertigung“  jemanden,  der unter anderem eine **********
geführt  habe,  als *********** bezeichnen  zu  dürfen,  habe  der  Beklagte nicht nur die unmittel-
baren Poster unterstützt, sondern auch eindeutig bekanntgegeben, dass er von der Abmahnung
des  Klägers  gewusst  habe und dennoch die Beseitigung der rechtswidrigen Veröffentlichungen
unterlassen habe.
Durch  dieses  Verhalten  treffe  den  Beklagten jedenfalls die Haftung für die von ihm verbreiteten
kreditschädigenden und unwahren Beiträge und sei dadurch der Anspruch des Klägers auf Unter-
lassung  sowie  Schadenersatz gegen den Beklagten begründet.   Da sich der Beklagte geweigert
habe,  die  in  seine  Haftung  fallenden  Postings zu entfernen,  treffe ihn das Verschulden für das
notwendige  Einschreiten  des  Klagevertreters und somit an den entstandenen Kosten der Vertret-
ung.
Gegen  das  Urteil  kann  Karl Öllinger berufen.   Wir werden unsere Leser(innen) in dieser Causa
am Laufenden halten.  Pikantes Detail am Rande, das leider Insiderwissen voraussetzt. Öllingers
Verteidiger (RA-Kanzlei Windhaber)  legte  doch tatsächlich einen Beitrag eines gewissen Marcus
J. Oswald vor und wollte diesen dem Gericht als seriöse und zuverlässige Quelle präsentieren.
Eine  kurze  Erklärung  für  Leser(innen)  die  diesbezüglich  über  kein Insiderwissen verfügen:
Beiträge  von  Marcus J. Oswald  brachten  diesem selbst des öfteren Unterlassungsklagen bzw.
einstweilige  Verfügungen  (darunter  auch  eines renommierten Wiener Rechtsanwaltes), sowie
jede  Menge  Ärger  und  Probleme  ein.   Daher  entbehrt  es  nicht  einer gewissen Tragikomik,
Artikeln  von  diesem  Mann  als  seriöse  und  zuverlässige  Quelle zu präsentieren.   Auch das
Gericht  schien das so zu sehen und hielt im Urteil fest:   „Auch der Inhalt der Beilage ./1 konnte
die  glaubwürdige  Aussage  des  Klägers  nicht  entkräften.“ (Anmerkung  der  Redaktion:  Bei-
lage ./1 ist der bei Gericht vorgelegte Beitrag von Marcus J. Oswald).
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2014-02-01

Stronach verstößt gegen Grundregeln der Pressefreiheit


ÖJC-Aufruf an alle Journalisten, keine Interviews mehr mit Stronach

In die Zeiten des metternichschen Überwachungsapparats fühlt sich der Präsident des Öster-
reichischen  Journalisten Clubs – ÖJC,  Fred Turnheim,  versetzt.   Der zahlungskräftige Neo-
Politiker  Frank Stronach  will künftig,  alle Interviews, die mit ihm geführt werden,  vor der
Veröffentlichung  autorisieren.  Dazu  hat  er sogar ein eigenes Autorisierungsformular auf-
gelegt.
 
„Dies  verstößt  eindeutig  gegen  die  Grundregeln  der Pressefreiheit,  die blutig erkämpft
wurden“,  ist  ÖJC-Präsident Turnheim empört.   „Die Antwort auf den Maulkorb des Herrn
Stronach  ist  sehr einfach.   Der  ÖJC ersucht alle Kolleginnen und Kollegen solange keine
Interviews mit Herrn Stronach und seinen Parteigranden zu führen,  bis dieser sein demo-
kratiefeindliches Formular zurückzieht, das im Alltagsgeschäft in Österreich völlig unüblich
ist.“
 
Der  ÖJC  weist  alle  Kolleginnen und Kollegen darauf hin,  dass die Unterzeichnung einer
solchen  Erklärung  eine  Unterlassungsklage  zur Folge haben kann und rechtsverbindlich
ist.  „Da ist es doch gleich besser,  kein Interview mit dem Herrn Stronach zu führen“, so
ÖJC-Präsident Fred Turnheim. (Quelle: APA/OTS)
 
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2012-11-17
 

1:0 für Styriagra-Mandl

 

Pfizer klagte Mandl

 
Wie wir bereits im November des Vorjahres berichtet haben, klagte der Pharma-Riese
Pfizer den steirischen Kleinunternehmer R.Mandl, weil der sich erlaubt hatte seine
Kürbiskerne blau einzufärben und unter dem Namen „Styriagra“ zu vertreiben.
(Bericht: Styriagra vs. Viagra im Archiv 11/2008)
 
Wurde vom Pharmakonzern Pfizer verklagt
      Richard Mandl

 

„Kürbiskern“- R. Mandl gewinnt die 1.Runde

 
Der steirische Hersteller von blau gefärbten Kürbiskernen mit dem Namen „Styriagra“
hat die erste Runde eines gerichtlichen Streits gegen den Pharmariesen Pfizer gewonnen.
Dieser hatte eine zu große Ähnlichkeit zu seiner Potenzpille Viagra gesehen.

 

Handelsgericht wies Unterlassungsklage ab

 
Dem Multinationalen Konzern, der unter anderem auch die Potenzpille Viagra herstellt,
war die optische und namensmäßige Ähnlichkeit mit der Potenzpille offenbar zu groß,
weshalb er gegen „Styriagra“-Erzeuger Richard Mandl rechtliche Schritte einleitete.
Der Vorwurf lautete, der R. Mandl wolle die Berühmtheit der Marke „Viagra“ für
eigene Zwecke ausnützen.

 

Laut Gericht keine Verwechslungsgefahr

Nach Angaben von Mandls Wiener Anwältin wies das Handelsgericht das Unterlassungs
-begehren mit der Begründung ab, daß aufgrund der unterschiedlichen Abnehmerkreise
eine Verwechslungsgefahr auszuschließen sei, zumal es sich bei Viagra um ein rezept-
pflichtiges Medikament, bei den dragierten Kürbiskernen aber um ein Lebens- bzw.
Genussmittel handle.
 
  Kürbiskerne sehen doch anders aus
       Die Original Potenzpille Viagra
Wie die Anwältin allerdings anmerkte, handelt es sich nur um eine vorläufige Entscheid-
ung, die sich auf das Begehren einer einstweiligen Verfügung zur Einstellung von Her-
stellung und Vertriebes der blauen Kürbiskerne bezog.
Das Hauptverfahren stehe noch aus.
 

„Styrigra“-Hersteller bestreitet absichtliche Ähnlichkeit

Hersteller Mandl hatte den Namen beim Patentamt schützen lassen und bestreitet eine
bewusst genutzte Ähnlichkeit zur Potenzpille: Der Name „Styriagra“ setze sich aus
„Styria“ und „Agra“ wie „Agrar“ zusammen, und Blau sei die einzige Farbe gewesen,
die er noch für keine seiner Kürbiskernkreationen verwendet habe.
 

Nächste Runde ist noch offen

Man darf gespannt sein wie die 2.Runde ausgeht. Hoffentlich findet sich wieder so
ein weises Gericht, daß den Multikonzern in seine Schranken weist und damit klar-
legt, daß man nicht jeden in Grund und Boden prozessieren kann, auch wenn man
über die notwendigen Geldmitteln verfügt.
Wir bleiben an der Sache dran und werden wieder berichten.
Stauni

  

Inhalts-Ende

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