Grüner Ex-Nationalratsabgeordneter Öllinger verurteilt


Großes Mundwerk und keine Verantwortung übernehmen wollen

Screen: © erstaunlich.at
Es  ist  immer  wieder  interessant  zu beobachten,  wie politisch links orientierte Gruppierungen
und/oder  Politiker(innen) der selben Fraktion,  andere Personen via ihrer Webseiten oder ihrer
Accounts  in  diversen sozialen Netzwerken beleidigen und dann entrüstet jede Verantwortung
von sich weisen.
Da gibt es Ausreden wie „Ich bin ja nur der Domaininhaber und habe keinen Einfluss auf die
Beiträge“ oder „Was kann ich dafür, dass haben ja User(innen) kommentiert“.    Es  ist immer
wieder das gleiche Verhaltensmuster zu beobachten. Großes Mundwerk, nichts dahinter und
ja keine Verantwortung dafür übernehmen wollen.
Der ehemalige grüne Nationalratsabgeordnete, Karl Öllinger, wurde nun eines Besseren belehrt
und  erstinstanzlich  vom  Bezirksgericht  Innere  Stadt  Wien,  zur  Bezahlung  der Prozess- und
Anwaltskosten verurteilt.
Zur Sache selbst:  Voriges Jahr haben sich zwei User bemüßigt gefühlt,  den Herausgeber dieses
Online-Magazins  mit  ihren  Kommentaren  auf  Öllingers  Facebook-Seite  zu beleidigen und zu
diskreditieren.   Öllinger wurde daraufhin abgemahnt und aufgefordert,  die betreffenden Postings
umgehend zu löschen.
Der  Grünpolitiker  kam  der  Aufforderung  vorerst  nicht  nach und wurde erst aktiv,  als ihm ein
Anwaltsschreiben  ins Haus flatterte.   Er löschte zwar dann die betreffenden Postings,  sah sich
aber  dazu veranlasst auf seiner Facebook-Seite zu kommentieren,  dass man die Wahrheit ja
schreiben  dürfe.    Mit  dieser  erstaunlichen  Rechtfertigung  unterstützte  er  sogar  die  rechts-
widrigen Postings seiner Hardcore-User.
Öllingers Verteidigung beruhte darauf,  dass für den Herausgeber dieses Online-Magazins, auf-
grund  seiner  publizistischen Aktivitäten,  wodurch er die politische Bühne betreten habe, nicht
mehr  die  Maßstäbe  für  Privatpersonen,  sondern  jene für Politiker gelten.   Die inkriminierten
Äußerungen  seien  somit  vom  Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.   Das Gericht
sah dies jedoch anders – dazu später im Beitrag.
Auf  eine  Klage  wegen  „Übler Nachrede“  und  „Beleidigung“  verzichtete der Herausgeber
dieses Online-Magazins, da er mit Öllinger Mitleid hatte,  weil sich dieser ohnehin schon auf
dem  politisch  absteigenden Ast befand,  wie dies auch durch den Verlust seinen Abgeord-
neten-Mandates im Spätherbst 2013 bestätigt wurde.
Auf  die  Bezahlung  der entstanden Anwaltskosten wurde jedoch nicht verzichtet und Öllinger
zu deren Bezahlung aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der nunmehrige Ex- Nationalrats-
abgeordnete  nicht  nach  und wurde daher geklagt  (Vertretung RA-Kanzlei Suppan&Spiegl).
Nachfolgend einige Passagen aus dem 18seitigen Urteil:
Im  gegenständlichen  Fall  sind  die inkriminierten Postings auf der Facebook-Seite des Be-
klagten ehrenbeleidigend, da sie keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind. Es konnte nicht
nachgewiesen werden, dass der Kläger je ein „*******“ oder „******“ war.
Das Posting hat sich im Kern als falsch herausgestellt, da der Kläger nie ein ******* betrieben
hat.  Aufgrund der objektiven Nachprüfbarkeit der Äußerung handelt es sich hierbei um eine
Tatsachenbehauptung.   Die  Verbreitung  unwahrer Tatsachen schädigt den wirtschaftlichen
Ruf des Klägers.   Das Zusammentreffen von Ehrenbeleidigung und Rufschädigung wird als
rufschädigende Ehrenbeleidigung verstanden.
Dem  Beklagten sind die Postings bekannt gewesen,  er hat unzweifelhaft davon Kenntnis gehabt,
da  er sogar noch eine eigene Stellungnahme zu den Postings abgegeben hat.   Dass es sich bei
den erstellten Postings möglicherweise um beleidigende und herabsetzende Äußerungen gegen-
über dem Kläger handelt, hätte auch ein juristischer Laie erkannt.
Durch  die  Veröffentlichung  der  „Rechtfertigung“  jemanden,  der unter anderem eine **********
geführt  habe,  als *********** bezeichnen  zu  dürfen,  habe  der  Beklagte nicht nur die unmittel-
baren Poster unterstützt, sondern auch eindeutig bekanntgegeben, dass er von der Abmahnung
des  Klägers  gewusst  habe und dennoch die Beseitigung der rechtswidrigen Veröffentlichungen
unterlassen habe.
Durch  dieses  Verhalten  treffe  den  Beklagten jedenfalls die Haftung für die von ihm verbreiteten
kreditschädigenden und unwahren Beiträge und sei dadurch der Anspruch des Klägers auf Unter-
lassung  sowie  Schadenersatz gegen den Beklagten begründet.   Da sich der Beklagte geweigert
habe,  die  in  seine  Haftung  fallenden  Postings zu entfernen,  treffe ihn das Verschulden für das
notwendige  Einschreiten  des  Klagevertreters und somit an den entstandenen Kosten der Vertret-
ung.
Gegen  das  Urteil  kann  Karl Öllinger berufen.   Wir werden unsere Leser(innen) in dieser Causa
am Laufenden halten.  Pikantes Detail am Rande, das leider Insiderwissen voraussetzt. Öllingers
Verteidiger (RA-Kanzlei Windhaber)  legte  doch tatsächlich einen Beitrag eines gewissen Marcus
J. Oswald vor und wollte diesen dem Gericht als seriöse und zuverlässige Quelle präsentieren.
Eine  kurze  Erklärung  für  Leser(innen)  die  diesbezüglich  über  kein Insiderwissen verfügen:
Beiträge  von  Marcus J. Oswald  brachten  diesem selbst des öfteren Unterlassungsklagen bzw.
einstweilige  Verfügungen  (darunter  auch  eines renommierten Wiener Rechtsanwaltes), sowie
jede  Menge  Ärger  und  Probleme  ein.   Daher  entbehrt  es  nicht  einer gewissen Tragikomik,
Artikeln  von  diesem  Mann  als  seriöse  und  zuverlässige  Quelle zu präsentieren.   Auch das
Gericht  schien das so zu sehen und hielt im Urteil fest:   „Auch der Inhalt der Beilage ./1 konnte
die  glaubwürdige  Aussage  des  Klägers  nicht  entkräften.“ (Anmerkung  der  Redaktion:  Bei-
lage ./1 ist der bei Gericht vorgelegte Beitrag von Marcus J. Oswald).
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2014-02-01