Leserreaktion
Auf Grund eines heutigen Leserkommentars bezüglich der Beiträge „Cyberstalking“ und
„Erstaunliches in der Anwaltsszene“, haben wir neue Recherchen angestellt. Dabei kamen
einige Neuigkeiten ans Tageslicht.
In Rechtskraft
Die gegen den selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald angestrebte
„Einstweilige Verfügung“ hat seit 22.09.2009 Rechtskraft. Ob und wieweit der Betreiber
des Blogs „Blaulicht und Graulicht“ der „EV“ Folge leisten wird, bzw. Folge geleistet hat,
entzieht sich unserer Kenntnis.
Dem Marcus J. Oswald werden nun gerichtlich seine Grenzen aufgezeigt
Anwalt distanziert sich
Im Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ haben wir berichtet, wie Oswald in einem
E-Mail ganz unverblümt über seine Geschäftspraktiken mit einem Wiener Anwalt schreibt.
Wir haben den betroffen Rechtsanwalt damals um eine Stellungsnahme gebeten und dieser
sendete uns nachfolgendes Mail.
Das Anwaltschreiben im Originaltext
Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.
Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung
über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.
Mit freundlichen Grüßen
Bild wird unklar
Aus diesem Schreiben entnehmen wir, dass dieser Anwalt keinen Wert darauf legt mit
einem Herrn Oswald in einer geschäftlichen Beziehung stehen zu wollen, oder gar
eine derartige Geschäftverbindung hat.
Da ist es doch erstaunlich, dass dieser Anwalt per „Google“ auf der Webseite des selbst-
ernannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald, ein Inserat schaltet. Jetzt stehen wir
vor einem Dilemma, denn wir wissen jetzt nicht, was wir von der Stellungnahme des Herrn
Mag. Friis halten sollen.
Bringt es wirklich 100% Erfolgschancen in der Halle der Wahrheit zu inserieren ?
Oswalds Zukunft ?
Man darf gespannt sein, wie es mit Marcus J. Oswald weitergehen wird. Wir vermuten, dass
auch der Rechtsanwalt Mag. Friis darüber nachdenken wird, auf einer Webseite Inserate zu
schalten, gegen dessen Betreiber es eine rechtskräftige „Einstweilige Verfügung“ bezüg
-lich einer Berichterstattung auf dessen Blog gibt.
Stauni
2009-09-28
Jobvermittlung war ein Flop
Nachdem die virtuelle „Jobvermittlung“ von Marcus Oswald nicht so recht in die Gänge kam,
genauer gesagt eine riesige Pleite war, hat sich der selbsternannte Machtfaktor des Internet
eine neue Strategie einfallen lassen, um an Geld zu kommen.
Auch eine einstweilige „Verfügung“ kann den Tatendrang von Marcus Oswald nicht bremsen.
Neue Wege
Der Wiener Rechtsanwalt Mag. Werner „Tomanek“ ließ sich auch nicht dazu „überreden“
Oswald mitleben zu lassen und daher gibt es bei diesem eine neue Verrechnungsmethode.
Mail – Originalausschnitt:
Lange Rede kurzer Sinn: Ich mache *Vermittlungen zu F**** nur mehr dann, wenn die
Abrechnung im Fall über mich läuft.* Das sage ich offen.
Ich sage auch meine Provision offen: Immer 20 %. Diese 20 % behalte ich ein und 80 &
leite ich auf das Konto F**** weiter. Aus diesen 20 % finanziert sich dann die Berichter-
stattung zum entsprechenden Fall. Da kaum ein F****-Fall sonst wirklich Berichterstatt-
ung hat (er ist selten in Medien), ist das das Finanzierungsmodell. Da der Herr Anwalt
offiziell keine Provision zahlen darf, zahlt sie der Klient. Und indirekt der Anwalt, weil er
Abstriche hinnehmen muss.
Das heißt, Herr Oswald kassiert laut eigenen Angaben, für diesen Anwalt das gesamte
Honorar. Nach Abzug seiner Provision, leite er den Restbetrag an seinen „Geschäfts-
partner“ weiter.
Zuerst kassieren, dann Klient
Wie ist Oswald überhaupt auf so ein „gefinkeltes“ Zahlungssystem gekommen. Wir
denken das Not erfinderisch macht und nachdem der nicht gerade begüterte Online-
Magazin Herausgeber wahrscheinlich nicht wirklich ernst genommen wird, hat er den
Spies einfach umgedreht.
Wer findet zu Oswald?
Wie kommt Oswald zu seinen Klienten? Ab und zu verirrt sich eine naive und nach Hilfe
suchende Person auf seinen Blog und fragt den Machtfaktor ob er nicht einen Anwalt
wüsste. Da schlägt er sofort mit seiner „beinharten“ Werbestrategie zu.
Mail – Originalausschnitt:
Das was ich sagen kann: Ich habe mit F**** gesprochen, wir treffen uns ja öfter zum
Mittagessen im Gericht.
Ich sage Dir dazu: Ich halte F**** für den besten Verteidiger am LG Wien. Er weiß milli-
metergenau, was zu tun ist, macht nie blöde Nebenbemerkungen wie Rast, grinst nicht
wie Tomanek oder der alte Philipp vor sich hin, sondern breitet den Anwaltstisch als Ar-
beitstisch aus. Ich halte ihn für jeden Fall (außer Betrug als den besten, Wirtschaft macht
er nicht). Seine Erfolge in den letzten drei Jahren sind teilweise sensatinell und er sagt auch,
dass er spürt, dass er täglich besser wird.
Andere schlecht reden
Um seinen „Schützling“ hochzujubeln scheut er nicht davor zurück, andere renommierte
Anwälte in den Dreck zu ziehen. Auch gibt er ganz offen zu, von anderen Rechtsanwälten
Klienten „abzuziehen“, wie nachfolgendes Zitat beweist.
Mail – Originalausschnitt:
Einen Mann aus Tulln warb ich direkt von Anwalt R. Mayer _ab_ (Jänner), brachte ihn zu
R. F****. Ich bereitete in vielen Gesprächen mit dem dickleibigen Tullner Gerhard E****
in meiner Freizeit den Fall vor, das hatte ihn emotional und sachlich beruhigt. Ich wandte
fünf Treffen zwischen 2 und 5 Stunden auf. Mein Honorar in Summe: 200 Euro!
Wie der obige Mailausschnitt beweist, plaudert er ganz offen über sein Honorar. Der Leser
der sich an uns wandte, wurde mehr oder weniger aufgefordert, seine Rechtsvertretung
zu wechseln, indem Oswald diese diskriminierte.
Mail – Originalausschnitt:
Du bist nun bei Astrid Wagner und dazu sage ich folgendes: Du hast Ihr 1.000 Euro
anbezahlt, die kannst Du abschreiben.
Den Rest zu gegebener Zeit
Das E-Mail erstreckt sich über 1 ½ A4 Seiten. Darin verliert sich Oswald in die Details
seiner Geschäftspraktiken, die wir aber vorerst nicht wiedergeben wollen. Der vom
selbsternannten Machtfaktor angeschwärzte Rechtsanwalt, ließ uns wie zugesagt nach-
folgende Stellungsnahme zukommen.
Das Anwaltschreiben im Originaltext
Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.
Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung
über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.
Mit freundlichen Grüßen
Wir haben dem Rechtsanwalt zugesagt, von seinem Namen nur den ersten Buchstaben
zu schreiben und den Rest „auszusterndeln“, da dieser um seinen guten Ruf besorgt ist.
Rechtsanwaltskammer sollte handeln
Im telefonischen Gespräch mit Dr. F****, verweist dieser die Angaben ausdrücklich ins
Reich der Fantasie. Vielleicht sollten sich demnächst einige Juristen in der Anwaltskammer
zusammensetzen, um rechtliche Schritte gegen den nicht unbekannten Marcus Oswald
einzuleiten. Im Sinne des Standesansehens wäre das sicherlich von Vorteil.
Stauni
2009-09-18
Brisantes E-Mail
Heute wurde uns von einem Leser ein brisantes E-Mail zugesandt. In diesem behauptet
der Herausgeber eines Online-Magazins, dass er einem renommierten Wiener Rechts-
anwalt Klienten vermittelt.
Erstaunliche Verrechnungsmethoden
Um zu seiner Vermittlungsprovision zu kommen, ist folgender Abrechnungsmodus
einzuhalten:
Gesamtes Honorar ist auf sein Konto zu überweisen, von dem er sich 20 Prozent ein-
behaltet. Die restlichen 80 Prozent werden dann von ihm, an den Rechtsanwalt weiter-
geleitet.
Warten auf Stellungsnahme
Wir haben den betroffenen Anwalt angerufen und dieser hat uns eine schriftliche
Stellungsnahme zu diesem „Vorwurf“ versprochen. Wir sollten dieses Mail bis spätes-
tens 18 Uhr erhalten.
Wir wurden gebeten unseren Beitrag erst nach Erhalt dieser Stellungsnahme zu ver-
öffentlichen, da wir diese unserem Bericht anschließen mögen. Dieser Bitte kommen
wir selbstverständlich gerne nach und ersuchen unsere Leser(innen) um ein wenig
Geduld.
Stauni
2009-09-18
AMS ermuntert zur Notstandshilfe
Sind wir in zwei vorangegangenen Beiträge mit den Arbeitslosen hart ins Gericht gegangen,
so haben wir nun festgestellt, daß diese vom AMS offensichtlich ermuntert werden, der
Öffenlichkeit im Geldsack zu liegen.
Es ist kaum vorstellbar welche Desorientierung des AMS im folgenden Fall vorliegt.
Frau Susanne war eine Langzeitarbeitslose und jobte nebenbei mal hier und da in einem
geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.
Eines Tages hatte sie genug davon, dem Heer der Berufsarbeitslosen anzugehören und
bemühte sich um eine feste Anstellung.
Sie fand eine Firma die mit ihrer Qualifaktion zufrieden war und diese gaben ihr auch
eine schriftliche Stellungszusage mit Arbeitsbeginn 07.01.2009.
Das Ganze hat sich Mitte November 2008 abgespielt. Frau Susanne eilte mit dieser
Zusage sofort zu ihrer AMS-Betreuerin um teilte diese Neuigkeit dort mit.
Eingliederungshilfe „Come Back“
Das AMS reagierte prompt und da Frau Susanne wie bereits erwähnt eine Langzeit-
arbeitslose und auch über 40 Jahre alt war, fiel sie unter ein Förderungsprogramm.
Das AMS teilte am 18.11.2008 auch schriftlich mit, daß sie unter die Eingliederungs-
hilfe „Come Back“ fällt und der aufnehmende Betrieb für maximal 7 Monate eine
Förderung erhält.
Ordnungsgemäßer Arbeitsantritt und Anmeldung
Frau Susanne trat am 07.01.2009 pünktlich ihre Arbeit an und teilte dies auch am
selben Tag dem AMS telefonisch mit.
Auch seitens des Arbeitgebers verlief alles korrekt, sie wurde ordnungsgemäß und
zeitgerecht bei der Wiener Gebietskrankenkassa angemeldet.
Umso mehr verwundert war Frau Susanne als sie am 19.01.2009, ein mit 13.01.09
datiertes Schreibens des AMS erhielt. Darin wurde ihr mitgeteilt, daß den Leistungs-
anspruch auf Notstandshilfe von täglich 12,83 Euro (monatlich rund 385,- Euro) hat.
Erstaunliche Anspruchsbegründung
Der Anspruch begründe sich auf vorgelegte Unterlagen, ihren Angaben und den
gesetzlichen Bestimmungen, so im Schreiben des AMS.
Die einzige Unterlage und einzige Angabe die Frau Susanne dem AMS zwischen
Mitte November 2008 und dem 07.01.2009 vorgelegt bzw. gemacht hat, war die
Stellungszusage der Firma und telefonische Meldung über den Arbeitsantritt.
Welche gesetzlichen Bestimmungen zur Auszahlung der Notstandshilfe an einen
ordentlich Beschäftigten zutreffen, wird im Schreiben nicht erläutert.
Planlosigkeit im AMS
Der vorliegende Fall ist bereits mehr als erstaunlich, wo doch hier völlig gegen-
sätzliche Schreiben aus ein und dem selben Haus und der gleichen Adresse des
AMS kommen. Hier weiß offensichtlich die Linke nicht was die Rechte tut und das
im Computerzeitalter, wo jeder Schritt EDV-mäßig erfasst wird.
Es kann doch nicht zuviel verlangt sein, im Computer nachzuschauen wenn
öffentliche Gelder vergeben werden.
Mit Gedanken gespielt
Auf Grund des Schreibens vom AMS hat Frau Susanne nachgerechnet. Die Not-
standshilfe beträgt monatlich 385,- Euro und eine geringfügige Beschäftigung mit
10 Stunden in der Woche bringt monatlich auch 330,- Euro, daß sind zusammen
715,- Euro im Monat.
Da hat sie kurzfristig mit dem Gedanken gespielt diesen Weg zu gehen, denn der
ist nämlich weitaus ökonomischer als ein richtiger Job.
Nach Rücksprache mit ihrem Chef hat sie diesen Gedanken wieder aufgegeben
und beide haben gemeinsam beschlossen, daß AMS nochmals auf den beruflichen
Status von Frau Susanne aufmerksam zu machen.
Ist das AMS im Vermittlungsnotstand ?
Man hört öfter die Meinung der Leute, daß das AMS nicht wirklich an der Vermitt-
lung von Arbeitslosen interessiert sei, weil sie sonst selbst beschäftigungslos wären,
wenn der letzte Arbeitslose vermittelt wurde.
Was sich hier wie ein schlechter Witz anhört, wird zur Realität wenn man den Fall
der Frau Susanne betrachtet.
Nun ist es vielleicht doch an der Zeit, daß die verantwortlichen Politiker dem AMS
mitteilen, daß deren Existenz eigentlich zur Vermittlung von Arbeitsplätzen dient
und nicht Notstandshilfen an arbeitende Leute zu verteilen, um diese vielleicht auf
dumme Gedanken zu bringen.
Stauni