Leserreaktion
Auf Grund eines heutigen Leserkommentars bezüglich der Beiträge „Cyberstalking“ und
„Erstaunliches in der Anwaltsszene“, haben wir neue Recherchen angestellt. Dabei kamen
einige Neuigkeiten ans Tageslicht.
In Rechtskraft
Die gegen den selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald angestrebte
„Einstweilige Verfügung“ hat seit 22.09.2009 Rechtskraft. Ob und wieweit der Betreiber
des Blogs „Blaulicht und Graulicht“ der „EV“ Folge leisten wird, bzw. Folge geleistet hat,
entzieht sich unserer Kenntnis.

Anwalt distanziert sich
Im Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ haben wir berichtet, wie Oswald in einem
E-Mail ganz unverblümt über seine Geschäftspraktiken mit einem Wiener Anwalt schreibt.
Wir haben den betroffen Rechtsanwalt damals um eine Stellungsnahme gebeten und dieser
sendete uns nachfolgendes Mail.
Das Anwaltschreiben im Originaltext
Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“. Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell- ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda- mentalen Geschäftsprinzipien.
Mit freundlichen Grüßen
Bild wird unklar
Aus diesem Schreiben entnehmen wir, dass dieser Anwalt keinen Wert darauf legt mit
einem Herrn Oswald in einer geschäftlichen Beziehung stehen zu wollen, oder gar
eine derartige Geschäftverbindung hat.
Da ist es doch erstaunlich, dass dieser Anwalt per „Google“ auf der Webseite des selbst-
ernannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald, ein Inserat schaltet. Jetzt stehen wir
vor einem Dilemma, denn wir wissen jetzt nicht, was wir von der Stellungnahme des Herrn
Mag. Friis halten sollen.
