Verbreitung fremder Krankheiten vorbeugen
In vernünftigen Flüchtlingslagern wären
Betroffene schneller zu behandeln
Meldungen über totbringende Viren oder in unseren Breiten unbekannte Krankheiten sind immer wieder Thema, wie aktuell der Beginn der Ebola-Epidemie in einigen afrikanischen Staaten zeigt. Damit sich diese durch Einschleppung nach Europa nicht ausbreiten, sind zu setzende Maßnahmen dringend notwendig. Es besteht durchaus die Gefahr, dass eingeschleppte Krankheiten hierzulande nicht recht- zeitig erkannt und richtig behandelt werden und es dadurch zu einer raschen Verbreitung durch Ansteckung kommen könnte. Vor allem Flüchtlinge, die sich oft nicht gewahr dar- über sind, gefährliche Erreger in sich zu tragen und sich zudem davor fürchten, einen Arzt aufzusuchen, können ein Risiko bergen – für sich selbst, wie auch die restliche Be- völkerung. Dazu der freiheitliche Bundesparteiobmann Stellvertreter, Mag. Johann Gudenus: „Würde man, wie bereits von mir vorgeschlagen, Flüchtlingslager dort errichten, wo der Zustrom groß ist, sprich in Afrika oder im nahen Osten, könnte man direkt vor Ort auf diverse Krankheiten reagieren. Die Ärzte in diesen Erstaufnahmelagern sind mit den fremden Krankheiten vertraut und dadurch auch schneller in der Lage, die richtige Diagnose sowie eine wirksame Behandlung zu stellen.“ Gudenus hat mit seiner Aussage gar nicht so unrecht, denn dadurch wäre einerseits den Flüchtlingen rasch geholfen und andererseits würde man eine eventuelle Verbreitung von Krankheiten in Europa vermeiden können. ***** 2014-08-05Erstaunliches auf Facebook
Ein Muss bei Facebook zu sein?
Vor einigen Tagen erklärte ein Bekannter dem Herausgeber dieses Online-Magazins, dasses in der heutigen Zeit unerlässlich sei ein Konto bei Facebook zu haben. Also wurde für www.erstaunlich.at ein derartiges Konto auf der weltgrößten Webseite eingerichtet.
Wir haben ein wenig in den Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen von Facebook ge-
schmökert und möchten diese unseren Leser(innen) zur Kenntnis bringen. Folgende Zei- len von Punkt 1. bis Punkt 12. stammen aus den Sicherheitsbestimmungen bei Facebook.Auszug aus den Sicherheitsbestimmungen
1. Du wirst keine nicht genehmigten Werbekommunikationen (beispielsweise Spam) auf
Face book versenden oder auf andere Art auf Facebook posten.2. Du wirst mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper)
keine Inhalte oder Informationen von Nutzern erfassen oder auf andere Art auf Facebook
zugreifen, sofern du nicht unsere Erlaubnis hast.
3. Du wirst keine rechtswidrigen Strukturvertriebe, wie beispielsweise Schneeballsysteme,
auf Facebook betreiben.
4. Du wirst keine Viren oder anderen bösartigen Code hochladen.
5. Du wirst keine Anmeldeinformationen einholen oder auf ein Konto zugreifen, das einer
anderen Person gehört.
6. Du wirst andere Nutzer weder tyrannisieren noch einschüchtern oder schikanieren.
7. Du wirst keine Inhalte posten, die: verabscheuungswürdig, bedrohlich oder pornograf-
isch sind, zu Gewalt auffordern oder Nacktheit sowie Gewalt enthalten.
8. Du wirst keine externen Anwendungen entwickeln oder unterhalten, die alkoholspezif- ische oder andere für Minderjährige ungeeignete Inhalte (einschließlich Werbeanzeigen) enthalten, ohne entsprechende Altersbeschränkungen einzuhalten.
9. Ohne unsere schriftliche Einwilligung wirst du keine Wettbewerbe, Werbegeschenke oder
Preisausschreiben („Werbeaktionen“) auf Facebook anbieten. Wenn wir unsere Einwillig- ung dazu geben, übernimmst du die vollständige Verantwortung für die Werbeaktion und wirst dich an unsere Richtlinien für Promotions und alle geltenden Gesetze halten.
10. Du wirst Facebook nicht verwenden, um rechtswidrige, irreführende, bösartige oder dis-
kriminierende Handlungen durchzuführen.
11. Du wirst keine Handlungen durchführen, welche das einwandfreie Funktionieren von Facebook blockieren, überbelasten oder beeinträchtigen könnten, wie etwa Denial-of- Service Attacken.
12. Du wirst jegliche Verstöße gegen diese Erklärung weder unterstützen noch fördern.
Wird doch lieber Wein getrunken?
Sehr schön dass man bei Facebook um alle möglichen Sicherheitsrisken besorgt ist, dachtenwir zumindest bis wir auf dieses Konto stießen.
Screen: www.facebook.com
Entweder predigt man bei Facebook Wasser und trinkt doch lieber Wein, oder nehmen die
Betreiber der weltgrößten Webseite ihre eigenen Sicherheitsbestimmungen nicht so wirklich
ernst.
*****
2011-03-19Der Ungesundheitsminister
Anstieg der Meningokokken-Erkrankungen
In der Steiermark hat sich ein besonders aggressiver Meningokokken-Stamm etabliert. Dabei
handelt es sich um keine Volksgruppe, sondern um eine heimtückische Krankheit. Die aktu-
ellen Daten 2009 zeigen für die Steiermark einen Anstieg und sogar mehr Krankheitsfälle als
in ganz Großbritannien.
Insgesamt waren 2009 in Österreich 100 Meningokokken-Erkrankungen und 11 Todesfälle zu
verzeichnen. Am meisten davon betroffen waren Kleinkinder. Das Heimtückische an dieser
Erkrankung ist, dass sie plötzlich aus völliger Gesundheit hervortritt und so rasant fort-
schreitet, dass binnen Stunden der Tod eintreten kann.
Überlebt ein Patient die Krankheit hat er mit verheerenden Folgeschäden wie Taubheit,
amputierte Gliedmaßen, geistige Behinderung, Nierenversagen und Anfallsleiden zu
rechnen. Schutz vor Meningokokken-Viren bietet nur eine Impfung.
Jährlich 18.000 Erkrankungen
Ähnlich verhält es sich auch mit den Pneumokokken-Viren. Die berüchtigte Krankheit
Meningitis kann auch als alleinige Ursache einer Pneumokokken-Infektion auftreten.
Durch diese Infektion ist oft ein ganzer Lungenlappen betroffen, schweres Krankheits-
gefühl, Atemnot und hohes Fieber sind die Folge.
Auch das Rippenfell und der Herzbeutel können mitbetroffen sein. Werden die Bakterien in
die Blutbahn eingeschwemmt, kann es zu einer gefährlichen Blutvergiftung (Sepsis) kommen.
Manchmal kann eine Pneumokokken-Infektion so rasch und aggressiv verlaufen, dass selbst
durch intensivmedizinische Maßnahmen der Tod des Patienten nicht zu verhindern ist.
Alte Menschen und Kleinkinder besonders gefährdet
Pneumokokken-Erkrankungen zählen hierzulande zu den häufigeren schwer verlaufenden
Infektionskrankheiten: Durch das Bakterium werden Schätzungen zufolge jährlich 18.000
Pneumonie-Fälle hervorgerufen. Besonders bei älteren Menschen, Kleinkindern sowie Per-
sonen mit Immunschwäche oder chronischen Erkrankungen kann es zu schweren Verlaufs-
formen kommen.
Zwar lässt sich eine derartige Virusinfektion mittels Antibiotika bekämpfen, deren Einsatz
kommt aber manchmal zu spät. Einziger Schutz ist auch hier eine vorbeugende Impfung.
Sämtliche Anträge der Opposition abgelehnt
Nun sollte man glauben, dass der Regierung und speziell dem Gesundheitsminister an der
Gesundheit der heimischen Bevölkerung, vor allem an jener von Kindern gelegen ist und er
alles daran setzt, dass diese vor diesen Virenerkrankungen mittels einer Impfung geschützt
werden.
Das dem nicht so ist, beweist der heutige Gesundheitsausschuss im Parlament. Die Opposi-
tionsparteien hatten insgesamt 21 Anträge zum Gesundheitswesen eingebracht. Sämtliche
Anträge wurden von den Regierungsparteien abgeschmettert.
Unter diesen Anträgen waren unter anderem, die Kostenbefreiung von Kindern bei Spitals-
selbstbehalten, sowie die staatliche Kostenübernahme bei Pneumokokken- und Meningo-
kokken-Impfungen derselben.
Griechenlandhilfe auf Kosten der Gesundheit
Für die Ablehnung dieser Anträge wurde als erstaunliche Begründung angeführt, es seien
dafür keine finanziellen Mittel vorhanden, da man eisern sparen müsse. Da ist es doch er-
freulich, dass Österreich den Griechen über 2 Mrd Euro spendiert.
Und nun kommt das Erstaunlichste an der ganzen Angelegenheit. In Griechenland werden
Kinder seit Jahren gegen diese Virenerkrankungen auf Staatskosten geimpft. Offensichtlich
dürfte dem Gesundheitsminister die Herabspielung des Käseskandals derart viel Energie
gekostet haben, sodass er sich auf seine eigentliche Aufgabe nicht mehr konzentrieren kann.
Diese wäre eigentlich alles zum gesundheitlichen Schutz der heimischen Bevölkerung zu tun.
Da Gesundheitsminister Stöger dieser Aufgabe offenbar nicht nachkommt, verleiht ihm dieses
Magazin den Titel eines „Ungesundheitsministers“.
*****2010-05-11
Kinderporno
Perverse in allen sozialen Schichten
In letzter Zeit konnten immer wieder Kinderporno-Ringe, die über das Internet betrieben
wurden, ausgehoben werden.
Allerdings nicht die Betreiber dieser Webseiten, sondern „nur“ die perversen Konsumenten,
die sich an den Bildern und Filmen ergötzten.
Schlagzeilen machte der deutsche Politiker Jörg Tauss, der erst kürzlich in Verdacht geriet, Kinderpornoseiten im Internet besucht zu haben.
Für Jörg Tauss gilt die Unschuldsvermutung.
Justiz verschärft bestehende Gesetze
Die Justizministerin macht nun Ernst mit ihrem Vorhaben, Kinderpornografie-Paragrafen zu
verschärfen. Claudia Bandion-Ortner fordert, dass schon der Zugriff auf KIPO strafbar sein soll.
Zukünftig soll schon der wissentliche Zugriff auf Kinderporno-Seiten strafbar sein, bisher
stehen nur Speicherung und Weitergabe unter Strafe. Dafür soll der § 207a geändert werden.
Zuletzt wurde der Kinderporno-Paragraf 1994 und 2004 geändert, wie der Wiener Strafverteidiger Roland Friis ist einer Analyse auf der Wiener Webseite „Blaulicht und Graulicht“ schreibt:
„Seit 1994 wird die Kinderpornographie im Strafrecht im § 207a StGB geregelt. Damit sollte vor allem die ungestörte sexuelle und allgemein psychische Entwicklung von Minderjährigen bis 14 Jahre geschützt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2004 wurde auch der § 207a reformiert und an die internationalen Rechtsakte angepasst. Die wesentlichsten Änderungen sind das Heraufsetzen des Schutzalters für Kinderporno- graphie von 14 auf 18 Jahre und die Erhöhung der Strafandrohungen.“ (Zitat Ende) Link: http://diegalerie.wordpress.com/2008/05/13/der-strafexperte-mag-roland-friis-teil-3/
Nun soll die Strafbarkeit 2009 des Kinderpornografieparagrafen erneut aufgebaut werden. Grundsätzlich soll das neue Gewaltschutzpaket Verbesserungen im Opferschutz und härtere Strafen bringen. Man hat Bandion-Ortners Vorschlag im Nachhinein mittels Abänderungs- antrag eingefügt, der im Justizausschuss behandelt wird, erklärte Katharina Swoboda, Sprecherin des Justizministeriums. Beschlossen ist die Sache aber erst am 11. März 2009, wenn das Plenum des Parlaments tagt.
Wann die Änderungen in Kraft treten werden, konnte man im Justizministerium noch nicht sagen. Da es sich beim „Gewaltschutzpaket“ um verschiedene Gesetze handle, die ver- ändert werden, gebe es keinen einheitlichen Zeitpunkt.
Problem anonyme Webseiten
Die Kinderpornografie bleibt Dauerthema. Die Justiz kämpft gegen Windmühlen, denn
was nützt es die Strafandrohungen zu erhöhen und die Gesetze zu verschärfen, wenn
man die Hintermänner nicht fassen kann.
Die Webseiten liegen weit im Ausland und die österreichischen Behörden stehen den
anonymen Betreibern meist hilflos gegenüber.
Grundsätzlich sind Wahrnehmungen bei http://www.stopline.at/ zu melden.
Würde ein anonymer Jemand ein Kinderbordell betreiben, würde dieses mit Garantie sofort behördlich geschlossen werden, auch wenn der Betreiber nicht eruierbar ist. Wir fragen uns, warum dies bei derartig perversen Webseiten nicht möglich ist ? Die technischen Möglichkeiten dazu sind ohnehin vorhanden.
Gesetzloser Raum Internet ?
Wir sind der Meinung, dass man sich auch im Internet an bestehende Gesetze zu halten hat.
Es könnte eine Art „Cyberjustiz“ ein Urteil fällen, eine derartige Seite zu schliessen und einen
Techniker beauftragen, diese mit Viren zu „verseuchen“. Alle Perverse die den Inhalt dieser
Webseite dann „konsumieren“ wollen, könnten sich von ihrer Festplatte verabschieden.
Eine derartige Massnahme, wäre sicherlich ein sinnvoller Beitrag zur Eindämmung der
Kinderpornografie. Mag sein, dass uns „sogenannte Liberale“ jetzt für radikal halten, aber unter dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“, nehmen wir das gerne in Kauf.
Stauni 2009-03-08