E-Mail-Account von Oberösterreichischer Klein-Gemeinde gehackt

Massenhaft dubioses E-Mail versendet

Hand aufs Herz, wer kennt die Oberösterreichische Gemeinde Schalchen? Vermutlich nur jene Personen, die im Ort oder in einer Nachbarortschaft wohnen. Warum wir auf diese Frage kommen? Nun ja, wir haben heute nachfolgendes Mail erhalten:

Nachdem wir aus obig gezeigten Mail nicht schlau wurden, riefen wir kurzerhand den Bürgermeister von Schalchen, Andreas Stuhlberger, an und erkundigten uns nach dem Sinn dieser Nachricht.

Und nun kommen wir zu unserer Eingangsfrage, wer wohl aller Schalchen kennt?  Ganz augenscheinlich Hacker (lt. Aussage von Stuhlberger aus Australien), welche den amtlichen E-Mail-Account der Gemeinde gehackt hatten und das im Screenshot gezeigte Mail massenhaft versendeten.

Der Schalchener Bürgermeister warnte uns davor das Mail zu öffnen, da dieses wahrscheinlich virenverseucht ist. Ferner ersuchte er uns diese Warnung zu verbreiten, was wir hiermit tun. Also an alle Personen die ein solches Mail erhalten haben, dieses bitte ungeöffnet in den Papierkorb zu verschieben.

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Verbreitung fremder Krankheiten vorbeugen


In vernünftigen Flüchtlingslagern wären

Betroffene schneller zu behandeln

Meldungen über totbringende Viren oder in unseren Breiten unbekannte Krankheiten sind
immer wieder Thema, wie aktuell der Beginn der Ebola-Epidemie in einigen afrikanischen
Staaten  zeigt.  Damit sich diese durch Einschleppung nach  Europa nicht ausbreiten, sind
zu setzende Maßnahmen dringend notwendig.
Es besteht durchaus die Gefahr,  dass eingeschleppte Krankheiten hierzulande nicht recht-
zeitig  erkannt  und richtig behandelt werden und es dadurch zu einer raschen Verbreitung
durch  Ansteckung  kommen könnte.   Vor allem Flüchtlinge, die sich oft nicht gewahr dar-
über  sind,  gefährliche  Erreger  in  sich  zu  tragen und sich zudem davor fürchten,  einen
Arzt  aufzusuchen,  können  ein  Risiko bergen – für sich selbst,  wie auch die restliche Be-
völkerung.
Dazu der freiheitliche Bundesparteiobmann Stellvertreter, Mag. Johann Gudenus:  „Würde
man,  wie  bereits von mir vorgeschlagen,  Flüchtlingslager dort errichten,  wo der Zustrom
groß ist,  sprich  in  Afrika  oder  im  nahen  Osten,  könnte  man  direkt  vor Ort auf diverse
Krankheiten  reagieren.   Die  Ärzte  in  diesen  Erstaufnahmelagern sind mit den fremden
Krankheiten vertraut und dadurch auch schneller in der Lage, die richtige Diagnose sowie
eine wirksame Behandlung zu stellen.“
Gudenus  hat mit seiner  Aussage gar nicht so unrecht, denn dadurch wäre  einerseits den
Flüchtlingen rasch geholfen und andererseits würde man eine eventuelle Verbreitung von
Krankheiten in Europa vermeiden können.
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2014-08-05

Erstaunliches auf Facebook


Ein Muss bei Facebook zu sein?

Vor einigen Tagen erklärte ein Bekannter dem Herausgeber dieses Online-Magazins, dass
es in der  heutigen Zeit unerlässlich sei ein Konto  bei Facebook  zu haben.  Also wurde für
www.erstaunlich.at  ein derartiges Konto auf der weltgrößten Webseite eingerichtet.

Wir haben ein wenig in den  Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen von Facebook ge-

schmökert und möchten diese unseren Leser(innen) zur Kenntnis bringen. Folgende Zei-
len von Punkt 1. bis Punkt 12. stammen aus den Sicherheitsbestimmungen bei Facebook.

Auszug aus den Sicherheitsbestimmungen

1.  Du wirst keine nicht genehmigten Werbekommunikationen (beispielsweise Spam) auf
     Face book versenden oder auf andere Art auf Facebook posten.
2.  Du wirst mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper)
     keine Inhalte oder Informationen von Nutzern erfassen oder auf andere Art auf Facebook
     zugreifen, sofern du nicht unsere Erlaubnis hast.
3.  Du wirst keine rechtswidrigen Strukturvertriebe, wie beispielsweise Schneeballsysteme,
     auf Facebook betreiben.
4.  Du wirst keine Viren oder anderen bösartigen Code hochladen.
5.  Du wirst keine Anmeldeinformationen einholen oder auf ein Konto zugreifen, das einer
     anderen Person gehört.
6.  Du wirst andere Nutzer weder tyrannisieren noch einschüchtern oder schikanieren.
7.  Du wirst keine Inhalte posten, die: verabscheuungswürdig, bedrohlich oder pornograf-
     isch sind, zu Gewalt auffordern oder Nacktheit sowie Gewalt enthalten.
8.  Du wirst keine externen Anwendungen entwickeln oder unterhalten, die alkoholspezif-
     ische oder andere für Minderjährige ungeeignete Inhalte (einschließlich Werbeanzeigen)
     enthalten, ohne entsprechende Altersbeschränkungen einzuhalten.
9.  Ohne unsere schriftliche Einwilligung wirst du keine Wettbewerbe, Werbegeschenke oder
     Preisausschreiben („Werbeaktionen“) auf Facebook anbieten. Wenn wir unsere Einwillig-
     ung dazu geben, übernimmst du die vollständige Verantwortung für die Werbeaktion und
     wirst dich an unsere Richtlinien für Promotions und alle geltenden Gesetze halten.
10. Du wirst Facebook nicht verwenden, um rechtswidrige, irreführende, bösartige oder dis-
      kriminierende Handlungen durchzuführen.
11. Du wirst keine Handlungen durchführen, welche das einwandfreie Funktionieren von
      Facebook blockieren, überbelasten oder beeinträchtigen könnten, wie etwa Denial-of-
      Service Attacken.
12. Du wirst jegliche Verstöße gegen diese Erklärung weder unterstützen noch fördern.

Wird doch lieber Wein getrunken?

Sehr schön dass man bei Facebook um alle möglichen Sicherheitsrisken besorgt ist, dachten
wir zumindest bis wir auf dieses Konto stießen.


Screen: www.facebook.com

Entweder predigt man bei Facebook  Wasser und trinkt doch lieber Wein,  oder nehmen die
Betreiber der weltgrößten Webseite ihre eigenen Sicherheitsbestimmungen nicht so wirklich
ernst.

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2011-03-19
 

Der Ungesundheitsminister

 

Anstieg der Meningokokken-Erkrankungen

In der Steiermark hat sich ein besonders aggressiver Meningokokken-Stamm etabliert. Dabei
handelt es sich um keine Volksgruppe, sondern um eine heimtückische Krankheit. Die aktu-
ellen Daten 2009 zeigen für die Steiermark einen Anstieg und sogar mehr Krankheitsfälle als
in ganz Großbritannien.
Insgesamt waren 2009 in Österreich 100 Meningokokken-Erkrankungen und 11 Todesfälle zu
verzeichnen. Am meisten davon betroffen waren Kleinkinder. Das Heimtückische an dieser
Erkrankung ist, dass sie  plötzlich aus völliger Gesundheit hervortritt und so rasant fort-
schreitet,  dass binnen Stunden der Tod eintreten kann.
Überlebt ein Patient die Krankheit hat er mit  verheerenden Folgeschäden wie Taubheit,
amputierte Gliedmaßen, geistige Behinderung, Nierenversagen und Anfallsleiden zu
rechnen.  Schutz vor Meningokokken-Viren bietet nur eine Impfung.

Jährlich 18.000 Erkrankungen

Ähnlich verhält es sich auch mit den Pneumokokken-Viren. Die berüchtigte Krankheit
Meningitis kann auch als alleinige Ursache einer Pneumokokken-Infektion auftreten.
Durch diese Infektion  ist oft ein ganzer Lungenlappen betroffen, schweres Krankheits-
gefühl, Atemnot und hohes Fieber sind die Folge.
Auch das Rippenfell und der Herzbeutel können mitbetroffen sein. Werden die Bakterien in
die Blutbahn eingeschwemmt, kann es zu einer gefährlichen Blutvergiftung (Sepsis) kommen.
Manchmal kann eine Pneumokokken-Infektion so rasch und aggressiv verlaufen, dass selbst
durch intensivmedizinische Maßnahmen der Tod des Patienten nicht zu verhindern ist.

Alte Menschen und Kleinkinder besonders gefährdet

Pneumokokken-Erkrankungen zählen hierzulande zu den häufigeren schwer verlaufenden
Infektionskrankheiten: Durch das Bakterium werden Schätzungen zufolge jährlich 18.000
Pneumonie-Fälle hervorgerufen. Besonders bei älteren Menschen, Kleinkindern sowie Per-
sonen mit Immunschwäche oder chronischen Erkrankungen kann es zu schweren Verlaufs-
formen kommen.
Zwar lässt sich eine derartige Virusinfektion  mittels Antibiotika bekämpfen, deren Einsatz
kommt aber manchmal zu spät. Einziger Schutz ist auch hier eine vorbeugende Impfung.

Sämtliche Anträge der Opposition abgelehnt

Nun sollte man glauben, dass der Regierung und speziell dem Gesundheitsminister an der
Gesundheit der heimischen Bevölkerung, vor allem an jener von Kindern gelegen ist und er
alles daran setzt, dass diese vor diesen Virenerkrankungen mittels einer Impfung geschützt
werden.
Das dem nicht so ist, beweist der heutige Gesundheitsausschuss im Parlament. Die Opposi-
tionsparteien hatten insgesamt 21 Anträge zum Gesundheitswesen eingebracht. Sämtliche
Anträge wurden von den Regierungsparteien abgeschmettert.
Unter diesen Anträgen waren unter anderem, die Kostenbefreiung von Kindern bei Spitals-
selbstbehalten, sowie die staatliche Kostenübernahme bei Pneumokokken- und Meningo-
kokken-Impfungen derselben.

Griechenlandhilfe auf Kosten der Gesundheit

Für die Ablehnung dieser Anträge wurde als erstaunliche Begründung angeführt, es seien
dafür keine finanziellen Mittel vorhanden, da man eisern sparen müsse. Da ist es doch er-
freulich, dass Österreich den  Griechen über 2 Mrd Euro spendiert.
Und nun kommt das Erstaunlichste an der ganzen Angelegenheit. In Griechenland werden
Kinder seit Jahren gegen diese Virenerkrankungen auf Staatskosten geimpft. Offensichtlich
dürfte dem Gesundheitsminister die Herabspielung des Käseskandals derart viel Energie
gekostet haben, sodass er sich auf seine eigentliche Aufgabe nicht mehr konzentrieren kann.
Diese wäre eigentlich alles zum gesundheitlichen Schutz der heimischen Bevölkerung zu tun.
Da Gesundheitsminister Stöger dieser Aufgabe offenbar nicht nachkommt, verleiht ihm dieses
Magazin den Titel eines „Ungesundheitsministers“. 
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2010-05-11
  

Kinderporno

 

Perverse in allen sozialen Schichten   

In letzter Zeit konnten immer wieder Kinderporno-Ringe, die über das Internet betrieben
wurden, ausgehoben werden.
Allerdings nicht die Betreiber dieser Webseiten, sondern „nur“ die perversen Konsumenten,
die sich an den Bildern und Filmen ergötzten.
   
Schlagzeilen machte der deutsche Politiker Jörg Tauss, der erst kürzlich in Verdacht geriet,
Kinderpornoseiten im Internet besucht zu haben.
Für Jörg Tauss gilt die Unschuldsvermutung.
    

Justiz verschärft bestehende Gesetze   

Die Justizministerin macht nun Ernst mit ihrem Vorhaben, Kinderpornografie-Paragrafen zu
verschärfen. Claudia Bandion-Ortner fordert, dass schon der Zugriff auf KIPO strafbar sein soll.
Zukünftig soll schon der wissentliche Zugriff auf Kinderporno-Seiten strafbar sein, bisher
stehen nur Speicherung und Weitergabe unter Strafe. Dafür soll der § 207a geändert werden.
     
Zuletzt wurde der Kinderporno-Paragraf 1994 und 2004 geändert, wie der
Wiener Strafverteidiger Roland Friis ist einer Analyse auf der Wiener Webseite „Blaulicht
und Graulicht“ schreibt:
    
„Seit 1994 wird die Kinderpornographie im Strafrecht im § 207a StGB geregelt.
Damit sollte vor allem die ungestörte sexuelle und allgemein psychische Entwicklung von
Minderjährigen bis 14 Jahre geschützt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2004
wurde auch der § 207a reformiert und an die internationalen Rechtsakte angepasst.
Die wesentlichsten Änderungen sind das Heraufsetzen des Schutzalters für Kinderporno-
graphie von 14 auf 18 Jahre und die Erhöhung der Strafandrohungen.“
(Zitat Ende)
Link: http://diegalerie.wordpress.com/2008/05/13/der-strafexperte-mag-roland-friis-teil-3/
   
Nun soll die Strafbarkeit 2009 des Kinderpornografieparagrafen erneut aufgebaut werden.
Grundsätzlich soll das neue Gewaltschutzpaket Verbesserungen im Opferschutz und härtere
Strafen bringen. Man hat Bandion-Ortners Vorschlag im Nachhinein mittels Abänderungs-
antrag eingefügt, der im Justizausschuss behandelt wird, erklärte Katharina Swoboda,
Sprecherin des Justizministeriums. Beschlossen ist die Sache aber erst am 11. März 2009,
wenn das Plenum des Parlaments tagt.
    
Wann die Änderungen in Kraft treten werden, konnte man im Justizministerium noch nicht
sagen. Da es sich beim „Gewaltschutzpaket“ um verschiedene Gesetze handle, die ver-
ändert werden, gebe es keinen einheitlichen Zeitpunkt.
   

Problem anonyme Webseiten   

Die Kinderpornografie bleibt Dauerthema. Die Justiz kämpft gegen Windmühlen, denn
was nützt es die Strafandrohungen zu erhöhen und die Gesetze zu verschärfen, wenn
man die Hintermänner nicht fassen kann.
Die Webseiten liegen weit im Ausland und die österreichischen Behörden stehen den
anonymen Betreibern meist hilflos gegenüber.
   
Grundsätzlich sind Wahrnehmungen bei http://www.stopline.at/ zu melden.
    
Würde ein anonymer Jemand ein Kinderbordell betreiben, würde dieses mit Garantie
sofort behördlich geschlossen werden, auch wenn der Betreiber nicht eruierbar ist.
Wir fragen uns, warum dies bei derartig perversen Webseiten nicht möglich ist ?
Die technischen  Möglichkeiten dazu sind ohnehin vorhanden.
   

Gesetzloser Raum Internet ?    

Wir sind der Meinung, dass man sich auch im Internet an bestehende Gesetze zu halten hat.
Es könnte eine Art „Cyberjustiz“ ein Urteil fällen, eine derartige Seite zu schliessen und einen
Techniker beauftragen, diese mit Viren zu „verseuchen“. Alle Perverse die den Inhalt dieser
Webseite dann „konsumieren“ wollen, könnten sich von ihrer Festplatte verabschieden.
Eine derartige Massnahme, wäre sicherlich ein sinnvoller Beitrag zur Eindämmung der
Kinderpornografie.
    
Mag sein, dass uns „sogenannte Liberale“ jetzt für radikal halten, aber unter dem Motto
„Der Zweck heiligt die Mittel“, nehmen wir das gerne in Kauf.
    
Stauni
  
2009-03-08 
    

Inhalts-Ende

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