Perverse in allen sozialen Schichten
In letzter Zeit konnten immer wieder Kinderporno-Ringe, die über das Internet betrieben
wurden, ausgehoben werden.
Allerdings nicht die Betreiber dieser Webseiten, sondern „nur“ die perversen Konsumenten,
die sich an den Bildern und Filmen ergötzten.
Schlagzeilen machte der deutsche Politiker Jörg Tauss, der erst kürzlich in Verdacht geriet, Kinderpornoseiten im Internet besucht zu haben.
Für Jörg Tauss gilt die Unschuldsvermutung.
Justiz verschärft bestehende Gesetze
Die Justizministerin macht nun Ernst mit ihrem Vorhaben, Kinderpornografie-Paragrafen zu
verschärfen. Claudia Bandion-Ortner fordert, dass schon der Zugriff auf KIPO strafbar sein soll.
Zukünftig soll schon der wissentliche Zugriff auf Kinderporno-Seiten strafbar sein, bisher
stehen nur Speicherung und Weitergabe unter Strafe. Dafür soll der § 207a geändert werden.
Zuletzt wurde der Kinderporno-Paragraf 1994 und 2004 geändert, wie der Wiener Strafverteidiger Roland Friis ist einer Analyse auf der Wiener Webseite „Blaulicht und Graulicht“ schreibt:
„Seit 1994 wird die Kinderpornographie im Strafrecht im § 207a StGB geregelt. Damit sollte vor allem die ungestörte sexuelle und allgemein psychische Entwicklung von Minderjährigen bis 14 Jahre geschützt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2004 wurde auch der § 207a reformiert und an die internationalen Rechtsakte angepasst. Die wesentlichsten Änderungen sind das Heraufsetzen des Schutzalters für Kinderporno- graphie von 14 auf 18 Jahre und die Erhöhung der Strafandrohungen.“ (Zitat Ende) Link: http://diegalerie.wordpress.com/2008/05/13/der-strafexperte-mag-roland-friis-teil-3/
Nun soll die Strafbarkeit 2009 des Kinderpornografieparagrafen erneut aufgebaut werden. Grundsätzlich soll das neue Gewaltschutzpaket Verbesserungen im Opferschutz und härtere Strafen bringen. Man hat Bandion-Ortners Vorschlag im Nachhinein mittels Abänderungs- antrag eingefügt, der im Justizausschuss behandelt wird, erklärte Katharina Swoboda, Sprecherin des Justizministeriums. Beschlossen ist die Sache aber erst am 11. März 2009, wenn das Plenum des Parlaments tagt.
Wann die Änderungen in Kraft treten werden, konnte man im Justizministerium noch nicht sagen. Da es sich beim „Gewaltschutzpaket“ um verschiedene Gesetze handle, die ver- ändert werden, gebe es keinen einheitlichen Zeitpunkt.
Problem anonyme Webseiten
Die Kinderpornografie bleibt Dauerthema. Die Justiz kämpft gegen Windmühlen, denn
was nützt es die Strafandrohungen zu erhöhen und die Gesetze zu verschärfen, wenn
man die Hintermänner nicht fassen kann.
Die Webseiten liegen weit im Ausland und die österreichischen Behörden stehen den
anonymen Betreibern meist hilflos gegenüber.
Grundsätzlich sind Wahrnehmungen bei http://www.stopline.at/ zu melden.
Würde ein anonymer Jemand ein Kinderbordell betreiben, würde dieses mit Garantie sofort behördlich geschlossen werden, auch wenn der Betreiber nicht eruierbar ist. Wir fragen uns, warum dies bei derartig perversen Webseiten nicht möglich ist ? Die technischen Möglichkeiten dazu sind ohnehin vorhanden.
Gesetzloser Raum Internet ?
Wir sind der Meinung, dass man sich auch im Internet an bestehende Gesetze zu halten hat.
Es könnte eine Art „Cyberjustiz“ ein Urteil fällen, eine derartige Seite zu schliessen und einen
Techniker beauftragen, diese mit Viren zu „verseuchen“. Alle Perverse die den Inhalt dieser
Webseite dann „konsumieren“ wollen, könnten sich von ihrer Festplatte verabschieden.
Eine derartige Massnahme, wäre sicherlich ein sinnvoller Beitrag zur Eindämmung der
Kinderpornografie. Mag sein, dass uns „sogenannte Liberale“ jetzt für radikal halten, aber unter dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“, nehmen wir das gerne in Kauf.
Stauni 2009-03-08