Keine humorvolle Äußerungen oder gar Witze über den Islam in der Öffentlichkeit machen
Man muss die FPÖ und ihre Funktionäre nicht mögen, aber ein heute gefälltes Urteil am Landesgericht Innsbruck gegen Ex-Bezirksobmann des Rings Freiheitlicher Jugend, Benjamin Kranzl, wird vermutlich nicht nur bei uns ungläubiges Kopfschütteln auslösen. Dieser wurde nämlich wegen Verspottung des Fastenmonats des Islams verurteilt.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai diese Jahres, das RFJ-Gartenfest auf Facebook mit diversen Fotos unter dem Titel „Ramadan mit dem RFJ Schwaz“ dokumentiert zu haben und damit den gesetzlich zulässigen Brauch des Ramadans herabgewürdigt zu haben. Was war denn auf den besagten Fotos zu sehen? Man mag es nicht glauben, diese zeigten eine gesellige Runde des RFJ beim Spanferkel essen. Damit handelte er sich eine Anklage wegen Herabwürdigung religiöser Lehren ein.
Kranzl gestand zwar ein, das Posting verfasst zu haben, bekannte sich jedoch im Sinne der Anklage nicht schuldig. Er rechtfertigte sich damit, dass er den Ramadan oder den Islam damit nicht herabwürdigen wollte, sondern lediglich eine amüsante Situation herstellen wollen. Er wollte auf amüsante Weise zwei Dinge in Zusammenhang zu bringen, die von Natur aus nicht zusammen passen.
Die Staatsanwaltschaft sah dies anders und war der Auffassung, dem Angeklagten sei es jedoch genau darum gegangen, diesen Kontext herzustellen und damit einen wesentlichen Brauch des Islam zu verspotten. Als besonders erschwerend wurde gewertet, dass das Facebook-Profil des Beschuldigten ohne Einschränkung aufgerufen werden konnte und damit der Tatbestand der „Öffentlichkeit“ gegeben war.
Die Richterin folgte der Auslegung der Staatsanwaltschaft und sprach Kranzl zwar nicht wegen Herabwürdigung religiöser Lehren, aber wegen der Verspottung schuldig. Sie begründete, dass Angesichts des FPÖ und RFJ-Hintergrunds des Angeklagten davon ausgegangen werden müsse, dass er das Posting mit einem bewussten Hintergedanken veröffentlicht habe. Da stellen wir uns die Frage, ob mit dieser Begründung schon Gedanken strafbar sind?
Dabei hatte Kranzl Glück im Unglück, denn auf Grund seines bisher ordentlichen Lebenswandels, wurde er lediglich zu einer Geldstrafe von 480,- Euro (die Hälfte davon bedingt) verurteilt. Wäre ein derartiges Urteil in Saudi Arabien gefällt worden, könnten wir das verstehen. Jedenfalls wollen wir die autochthone Bevölkerung in Österreich davor warnen, in der Öffentlichkeit humorvolle Äußerungen oder gar Witze über den Islam zu machen. Wie das nämlich ausgehen kann, zeigt das heutige Urteil des Landesgerichtes Innsbruck.
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2017-11-15