Gelten die Gesetze für A1 nicht?


Kein Zuschlag mehr für Papierrechnungen

Welcher Vorzeigebetrieb die  TELEKOM  ist bzw.  war,  kristallisierte sich im Telekom-
U-Ausschuss  so richtig heraus.   Dieser Zustand hat sich  offenbar auch nicht seit der
vorjährigen  Fusionierung mit  A1  geändert.   Allerdings meinen wir mit unserer Kritik
nicht die kleinen Mitarbeiter(innen) des Unternehmens, sondern dessen Management.
 
Nach jahrelangen Rechtsstreitereien steht seit dem  21.Februar 2012 fest, dass Tele-
kommunikationsanbieter  verpflichtet sind ihren  Kund(innen) schriftliche Rechnungen
auszustellen und dafür nichts verrechnen dürfen.
 
Eigentlich  ist dies logisch,  denn jeder ordentliche  Kaufmann ist verpflichtet an seine
Kund(innen)  unentgeltlich Rechnungen in Schriftform auszustellen.   Diese Logik war
bei den Telekommunikationsanbietern offenbar nicht vorhanden,  machten sich doch
diese nebenbei ein beträchtliches Körberlgeld,  indem sie für Rechnungsausstellungen
extra Gebühren kassierten.
 

A1 will weiter abkassieren

Jedenfalls ist mit dieser Unsitte seit dem 21. Februar 2012 Schluss.   Dies wurde auch
unübersehbar  in  fast allen Tageszeitungen und unüberhörbar in  Hör- und Rundfunk
verlautbart.   Aber offenbar  lesen die  Manager(innen) bei  A1  keine Zeitungen und
hielten die Radio- und Fernsehmeldungen für einen verfrühten Aprilscherz.
 
Ganz  abgesehen  davon,  dürfte der  Führungsriege bei  A1  die Gerichtsentscheidung
egal gewesen sein. Dies wollen wir mit diesem Beitrag unter Beweis stellen.  Ein Kunde
erhielt am 27.02.2012 seine Rechnung von A1, die mit 23.02.2012 datiert ist.   Für die
Bearbeitung seiner Zahlung (ist gleich Rechnung – Anm. der Red.)  wurde nach wie vor
ein Betrag von 2,08 Euro (exkl. Mwst) verrechnet.
 
 
Auf ERSTAUNLICH-Nachfrage erklärte man seitens A1, dass es sich um eine Überschneid-
ung gehandelt habe,  da die Rechnung schon vor dem 21.02.2012 fertigstellt war.  Dies
haben wir so gelten lassen,  da sich der Abrechnungszeitraum laut Rechnung vom 18.01.
bis 17.02. erstreckt.  Wir  haben bezüglich dieser Rechnung keinen Beitrag verfasst.
 
Allerdings  trauten  wir  dem  Frieden  nicht  und  werteten  das Argument mit der Über-
schneidung als faule Ausrede. Wie Recht wir hatten beweist nachfolgende A1-Rechnung,
die uns ein Leser zukommen ließ.
 
 
Auf der obigen Rechnung erstreckt der Abrechnungszeitraum vom 24.01. bis zum 23.02.,
also über den Stichtag des 21.02.2012 hinaus.  Das Rechnungsdatum ist der 01.03.2012.
Demnach  war  eine Überschneidung hier nicht möglich.   Auf ERSTAUNLICH-Anfrage war
man  seitens A1 verwundert und konnte sich beim besten Willen nicht erklären,  wie der
Zuschlag für die „Bearbeitung Ihrer Zahlung“  zustande kam.
 
Wir finden es erstaunlich,  dass ein Unternehmen wie  A1  nicht in der Lage ist eine dem
Gesetz entsprechende Rechnung auszustellen.  Oder liegt gar Absicht vor und man hofft
bei  diesem  Telekommunikationsanbieter darauf,  dass die Kunden den ungesetzlich ver-
rechneten Zuschlag übersehen und einzahlen?
 
Wir  vermuten,  dass der Passus:  „Bearbeitung Ihrer Zahlung“  von den  A1-Rechnungen
demnächst verschwindet und möglicherweise durch einen anderen Wortlaut ersetzt wird.
Dabei  sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.   Die Rechtfertigung für z.B. einen „Früh-
lingszuschlag“ wird sich sicher irgendwo im kleingedruckten Text der AGB finden.
 
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2012-03-11