Kein Zuschlag mehr für Papierrechnungen
Welcher Vorzeigebetrieb die TELEKOM ist bzw. war, kristallisierte sich im Telekom-
U-Ausschuss so richtig heraus. Dieser Zustand hat sich offenbar auch nicht seit der
vorjährigen Fusionierung mit A1 geändert. Allerdings meinen wir mit unserer Kritik
nicht die kleinen Mitarbeiter(innen) des Unternehmens, sondern dessen Management.
Nach jahrelangen Rechtsstreitereien steht seit dem 21.Februar 2012 fest, dass Tele-
kommunikationsanbieter verpflichtet sind ihren Kund(innen) schriftliche Rechnungen
auszustellen und dafür nichts verrechnen dürfen.
Eigentlich ist dies logisch, denn jeder ordentliche Kaufmann ist verpflichtet an seine
Kund(innen) unentgeltlich Rechnungen in Schriftform auszustellen. Diese Logik war
bei den Telekommunikationsanbietern offenbar nicht vorhanden, machten sich doch
diese nebenbei ein beträchtliches Körberlgeld, indem sie für Rechnungsausstellungen
extra Gebühren kassierten.
A1 will weiter abkassieren
Jedenfalls ist mit dieser Unsitte seit dem 21. Februar 2012 Schluss. Dies wurde auch
unübersehbar in fast allen Tageszeitungen und unüberhörbar in Hör- und Rundfunk
verlautbart. Aber offenbar lesen die Manager(innen) bei A1 keine Zeitungen und
hielten die Radio- und Fernsehmeldungen für einen verfrühten Aprilscherz.
Ganz abgesehen davon, dürfte der Führungsriege bei A1 die Gerichtsentscheidung
egal gewesen sein. Dies wollen wir mit diesem Beitrag unter Beweis stellen. Ein Kunde
erhielt am 27.02.2012 seine Rechnung von A1, die mit 23.02.2012 datiert ist. Für die
Bearbeitung seiner Zahlung (ist gleich Rechnung – Anm. der Red.) wurde nach wie vor
ein Betrag von 2,08 Euro (exkl. Mwst) verrechnet.
Auf ERSTAUNLICH-Nachfrage erklärte man seitens A1, dass es sich um eine Überschneid-
ung gehandelt habe, da die Rechnung schon vor dem 21.02.2012 fertigstellt war. Dies
haben wir so gelten lassen, da sich der Abrechnungszeitraum laut Rechnung vom 18.01.
bis 17.02. erstreckt. Wir haben bezüglich dieser Rechnung keinen Beitrag verfasst.
Allerdings trauten wir dem Frieden nicht und werteten das Argument mit der Über-
schneidung als faule Ausrede. Wie Recht wir hatten beweist nachfolgende A1-Rechnung,
die uns ein Leser zukommen ließ.
Auf der obigen Rechnung erstreckt der Abrechnungszeitraum vom 24.01. bis zum 23.02.,
also über den Stichtag des 21.02.2012 hinaus. Das Rechnungsdatum ist der 01.03.2012.
Demnach war eine Überschneidung hier nicht möglich. Auf ERSTAUNLICH-Anfrage war
man seitens A1 verwundert und konnte sich beim besten Willen nicht erklären, wie der
Zuschlag für die „Bearbeitung Ihrer Zahlung“ zustande kam.
Wir finden es erstaunlich, dass ein Unternehmen wie A1 nicht in der Lage ist eine dem
Gesetz entsprechende Rechnung auszustellen. Oder liegt gar Absicht vor und man hofft
bei diesem Telekommunikationsanbieter darauf, dass die Kunden den ungesetzlich ver-
rechneten Zuschlag übersehen und einzahlen?
Wir vermuten, dass der Passus: „Bearbeitung Ihrer Zahlung“ von den A1-Rechnungen
demnächst verschwindet und möglicherweise durch einen anderen Wortlaut ersetzt wird.
Dabei sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Die Rechtfertigung für z.B. einen „Früh-
lingszuschlag“ wird sich sicher irgendwo im kleingedruckten Text der AGB finden.
***** 2012-03-11