Wiener SPÖ blitzte beim Oberlandesgericht ab


Häupl-SPÖ verliert Prozess und muss sich

Korruptionsvorwürfe gefallen lassen

Der  Klub  der  Wiener freiheitlichen Gemeinderäte  und  Landtagsabgeordneten  begrüßt die
aktuelle  Entscheidung  des  Oberlandesgerichtes (OLG)  auf  Abweisung des Begehrens der
Wiener SPÖ,  sowohl  der Wiener FPÖ-Klub als auch Klubchef und stellvertretender Bundes-
parteiobmann  Mag.  Johann  Gudenus  mögen  die  Verbreitung  ehrenrühriger  und/oder un-
wahrer  kreditschädigender  Behauptungen  sofort unterlassen.   Die SPÖ Wien hat auch die
gesamten Kosten des sogenannten „Provisorialverfahrens“ zu tragen.
Konkret handelt es sich um folgende Äußerungen, die von der SPÖ-Wien eingeklagt wurden:
„Es gibt dubiose  Machenschaften der Wiener SPÖ“,   „Im Zuge der Fußball- Europameister-
schaft 2008  soll  sich  die Häupl-SPÖ über den roten Echo-Verlag unrechtmäßig bereichert
haben“,  „Der Verdacht liegt nahe, dass die Wiener SPÖ die Telekom-Millionen abgezweigt
hat“,  sowie „Kriminelle  Taten  der Häupl-SPÖ müssen aufgedeckt werden“  und/oder sinn-
gleiche ehrenrührige und/oder kreditschädigende Behauptungen über die Klägerin.
Die  inkriminierten  Äußerungen  fielen  im Zusammenhang mit der Fußball-Europameister-
schaft 2008 (illegale Parteienfinanzierung, unrechtmäßige Bereicherung der die Häupl-SPÖ
über den roten Echo-Verlag) und zahlreicher Bauskandale der Häupl-SPÖ,  bei denen, laut
einem  Bericht der Kronen Zeitung,  mindestens 4,3 Milliarden Steuer- und Gebühren-Euro
versenkt wurden. (Quelle: APA/OTS)
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2013-03-18