Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner bezeichnet die Ö-Hymne öffentlich auf Facebook als hässlich

Darf man die Ö-Hymne öffentlich als "hässlich" bezeichnen?

Das Absingen der Österreichischen Bundeshymne kann im Rahmen des Staatsbürgerschaftsverfahrens verlangt werden. Offenbar konnte die Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner durchsetzen, dass das auch mit der Steirische Landeshymne geht.

Die Ö-Hymne dürfte möglicherweise auch nicht so ganz den Geschmack der Rechtsanwältin Astrid Wagner treffen. Dies schließen wir aus einem heutigen Facebook-Eintrag von ihr. In diesem bezeichnet sie die Ö-Hymne öffentlich  als „hässlich“!  (Wörtlich: … statt der hässlichen Ö-Hymne)

Dass das Wort „hässlich“ kein Adelsprädikat sondern eine Beleidigung ist, bedarf wohl keiner weiteren Erklärung. Darf man die Ö-Hymne öffentlich als „hässlich“ bezeichnen? Nun, wir haben die KI dazu befragt und nachfolgendes Ergebnis erhalten:

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