Parkplatzabzocke: VKI erwirkt Unterlassung

VKI geht erfolgreich gegen mutmaßlichen Drahtzieher von Abmahngesellschaften vor

Im Auftrag des Sozialministeriums geht der Verein für Konsumenteninformation (VKI) seit Jahren erfolgreich mit Unterlassungsklagen gegen sogenannte „Parkplatzabzocker“ vor und unterstützt betroffene Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Nun wurde auch einer der mutmaßlichen Drahtzieher hinter den nach außen auftretenden Abmahngesellschaften erfolgreich geklagt. Das Verfahren endete mit einem umfassenden (rechtskräftigen) gerichtlichen Unterlassungsvergleich.

Eine Liegenschaft im 22. Wiener Gemeindebezirk, in der Franz-Eduard-Matras-Gasse galt in den vergangenen Jahren als Ausgangspunkt zahlreicher Besitzstörungsabmahnungen gegen Autofahrer. In vielen Fällen führten geringfügige Störungen zu überhöhten Forderungen in Abmahnschreiben. Trotz gerichtlich erfolgreicher Unterlassungsklagen wurde das Geschäftsmodell unter wechselnden Gesellschaften fortgeführt.

Der VKI hat nun den mutmaßlichen Drahtzieher hinter diesen Gesellschaften geklagt und einen umfassenden Unterlassungsvergleich erzielt. Darin verpflichtet sich dieser, künftig jede Beteiligung an Abmahnschreiben im Zusammenhang mit KFZ-Besitzstörungen und überhöhten Zahlungsforderungen zu unterlassen. Ebenso hat er sich zur Unterlassung schikanöser Rechtsausübung im Zusammenhang mit Besitzstörungen verpflichtet.

„Mit diesem Vergleich setzen wir ein deutliches Zeichen gegen missbräuchliche Abmahnmodelle und die Kapitalisierung von Besitzstörungsansprüchen. Verbraucher dürfen nicht durch systematisch überhöhte Forderungen unter Druck gesetzt werden“, so Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI.

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