Gibt es einen Trend einer Klage-Unkultur im Internet?
Gestern berichtete die Kronen Zeitung über den Herausgeber dieses Online-Magazins. Es ging um einen Medienprozess, der in Zeiten wie diese durchaus Präsenz hat. In dem, von der Krone Journalistin Katja Wagner, profund erstellten Beitrag, ging es um einen Prozess, bzgl. eines „Hasspostings“ im Internet.
Konkret ging es darum, dass ein auf Facebook verlinkter Artikel von ERSTAUNLICH, welcher pietätlose und primitive Äußerungen eines bekannten EX-SPÖ-Politikers und Arztes zum Unfalltod des Extremsportlers Felix Baumgartner enthielt, von einer Userin mit einem nicht unbedingt als Adelsprädikat zu bezeichnenden Kommentar versehen wurde. Die genaue Abfolge der Handlung kann die geneigte Leserschaft den o.a. Verlinkungen entnehmen.
In diesem Beitrag wollen wir grundsätzlich einmal festhalten, dass Bedrohungen gegen Leib, Leben und Vermögen ein absolutes No-Go sind. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch sollte man keine anderen Menschen mit beleidigenden Kommentaren bedenken.
Allerdings hat sich bzgl. des Internets, so eine Art Klage-Unkultur entwickelt. Da gibt es Zeitgenossen, die kräftig austeilen, polemisieren und provozieren. Man könnte fast zur Ansicht gelangen, dass es diese darauf anlegen beleidigt zu werden, um dann klagen zu können.
Unter diesen erwähnten Zeitgenossen gibt es sogar welche die sich rühmen, tausende Klagen am Laufen zu haben. Ganze Anwaltskanzleien werden engagiert, um beleidigende Kommentare aus dem hintersten Winkel des Internets ausfindig zu machen. Um das Prozessrisiko (Klagen kosten Geld) zu vermeiden, werden Prozess-Finanzierer bemüht. Es hat den Anschein, dass es sich hier um ein Geschäftsmodel handelt. Sollte dem tatsächlich so sein, müsste dies der Gesetzgeber umgehend abstellen.
In der Praxis spielt es sich meist so ab: Ein „beleidigender“ Kommentar wird entdeckt und der Verfasser oder Inhaber des Accounts auf dem besagter Kommentar steht – sofern dieser bekannt ist und wenn nicht wird er ausfindig gemacht – erhält einen Anwaltsbrief, in dem meist mehrere tausend Euro gefordert werden, um eine Klage zu vermeiden. Natürlich wird nicht darauf vergessen dem ertappten „Sünder“ mitzuteilen, dass ein Klage das zigfache kosten würde. Durch die Drohung eingeschüchtert bezahlen viele – wir vermuten die meisten – Menschen die geforderte Summe. Nur die Wenigsten lassen es – meist aus finanziellen Gründen – auf eine Klage ankommen.
Wir können den Menschen nur raten, nicht sofort zu bezahlen. Zuerst ein ausführliches Gespräch mit einem Anwalt oder Anwältin des Vertrauens führen und die Chancen ausloten. Dies hat auch der Herausgeber dieses Online-Magazins so gemacht, kam zur Erkenntnis sich klagen zu lassen und der Kläger musste in zwei Instanzen – er hatte gegen den Freispruch in 1.Instanz berufen – zwei krachende Niederlagen hinnehmen.
Apropos Anwalt/Anwältin des Vertrauens – Es muss nicht immer die Innere Stadt sein! Der Herausgeber dieses Online-Magazins wurde sehr zufriedenstellend von Frau Magistra Andrea Strodl – Inh. der Kanzlei Kirchmayer & Strodl – Wienerstraße 3, 2410 Hainburg an der Donau etabliert, Tel.Nr.: 02165 52000 vertreten.
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