Fernsehen kann verblöden

 

Jackass

Wer glaubt in punkto schwachsinniger TV-Sendungen bereits alles gesehen zu haben, der
sollte sich vielleicht einmal die MTV-Sendung „Jackass“ ansehen. Da lassen sich Akteure
von Berufsboxern verprügeln, springen aus Fenster, werfen sich vor fahrende Autos, hef-
ten ihre Hoden mit einer Tackermaschine am Allerwertesten fest usw.
Den tieferen Sinn dieser TV-Show werden wahrscheinlich nur Vollidioten verstehen. Aber
vermutlich ist diese Sendung künstlerisch wertvoll, was uns nicht verwundern würde, wer-
den doch bei uns auch  „Strenge Kammern“  aus Steuermittel subventioniert.

Bitte nicht nachahmen

Zwar ist zum Beginn dieser erstaunlichen TV-Sendung der Hinweis „Bitte nicht nachahmen“
eingeblendet, dass dürfte jedoch 5 Jugendliche aus Tulln nicht davon abgehalten  haben, eine
Szene aus „Jackass“ nachzustellen.
Laut „noe.orf.at“ täuschten die Jugendlichen eine Entführung vor. Inmitten des Tullner Stadt-
zentrums, stülpten zwei von ihnen welche die Täter spielten, dem „Opfer“ einen Jutesack
über den Kopf. Anschließend zerrten sie ihn in den Kofferraum ihres Wagens und fuhren mit
quietschenden Reifen davon.
Mehrere Augenzeugen welche die „Entführung“ für echt hielten, verständigten die Polizei.
In allen umliegenden Bezirken wurde eine Alarmfahndung eingeleitet, bei der die Jugend-
lichen ausgeforscht wurden.

Erstaunliche Anzeige

Sie wurden bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, wegen Vortäuschung einer strafbaren
Handlung angezeigt, weiß „noe.orf.at“ zu berichten. Das ist eigentlich erstaunlich, da die
Burschen diese Tat überhaupt nicht begangen haben.
§ 298 StGB Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung
 
(1)Wer einer Behörde (§ 151 Abs. 3) oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zu-
ständigen Beamten die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung wissentlich vor-
täuscht, ist, wenn er  nicht nach dem § 297 Abs. 1 mit Strafe bedroht ist, mit Freiheits-
strafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig bewirkt, dass die Tat keine behörd-
liche Ermittlung zur Folge hat.
Liest man sich o.a. Gesetzestext durch, braucht es keiner juristischen Ausbildung um zu
erkennen, dass der geforderte Tatbestand nicht einmal annähernd erfüllt wurde. Es ist
schon erstaunlich, dass fünf Jugendliche wegen diesem Blödsinn kriminalisiert werden.

Zuviel Law&Order gesehen?

Die quietschenden Reifen und der Passagier im Kofferraum erfüllen die verwaltungsrecht-
lichen Tatbestände der „vermeidbaren Lärmerregung“ und „vorschriftswidrige Per-
sonenbeförderung“.
Offensichtlich hat auch der Anzeiger zu viel ferngesehen und glaubt an die Inhalte der TV-
Serie „Law&Order“, wo aus nicht vorhandenen Tatbeständen, die erstaunlichsten Anklagen
gebastelt werden. Diese Sendung hat ungefähr den gleichen geistigen Level wie „Jackass“.
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2010-03-29