Das Innenministerium bedient sich absurder Ausreden
Die Rechtfertigung für den Nichtvollzug des Vermummungsverbotes durch die Polizei beim
WKR-Ball ist mehr als lächerlich. Eine absurdere Ausrede haben wir von einem Ministerium
noch nicht gehört. Damit meinen wir die Rechtfertigung des Sprechers des Innenminister-
iums dafür, dass bei den Gegendemonstrationen zum WKR-Ball das Vermummungsverbot
von der Polizei nicht exekutiert worden ist.
Am 27. Jänner 2012 haben etliche gewaltbereite Linksextremisten gegen den WKR-Ball
demonstriert und deren friedliche Besucher attackiert, beschimpft und bespuckt. Sogar
auf ältere Frauen und Behinderte ist von gewaltbereiten Ballgegnern keine Rücksicht ge-
nommen worden.
Die zum Teil von linksextremen undemokratischen Organisationen aus Deutschland und
Italien importierten Demonstranten ließen in Wien ihren Aggressionen und ihrem Zerstör-
ungstrieb ungehindert, ja sogar von den Grünen, der jungen SPÖ und konfessionellen
Organisationen – durch deren ideologischen Parolen – indirekt bestärkt, freien Lauf.
Ein großer Teil der hemmungslosen Gewalttäter (bei einem wurde eine Bombe gefun-
den) war vermummt gewesen, ohne dass die Polizei, die das Recht gehabt hätte, ein-
schritt. Wenn das Innenministerium diese Zurückhaltung der Polizei nur damit begründet,
die Situation hätte dadurch noch weiter eskalieren können, wäre diese Argumentation
nachvollziehbar gewesen.
Aber mit der Ausrede: „Man wusste nicht, ob jemand der Demonstranten rund um den
WKR-Ball am 27. Jänner eine Haube gegen Kälte aufhatte oder um sich unkenntlich zu
machen“ zu argumentieren, grenzt daran, sich über die Opfer dieser „Demonstranten“ in
zynischer Weise lustig machen zu wollen und jene Bürger, die auf Recht und Ordnung
Wert legen würden, für dumm zu verkaufen.
Wenn man dieses Argument fortsetzen will, kann das Innenministerium dann die nicht
erfolgte Entwaffnung eines Gewalttäters damit begründen, dass man ja nicht wissen
konnte, ob er mit dem Messer nicht jausnen wollte. Es ist ja fast erstaunlich, dass die
Bombe sichergestellt wurde. Diese hätte doch als verspätetes Sylvester-Feuerwerk gelten
können, wenn man die absurde Ausrede seitens des Innenministeriums vernimmt, was
den Nichtvollzug des Vermummungsverbotes durch die Polizei betrifft.
***** 2012-04-26