Die Pensionsprivilegien-Ritter


Gespart wird nur auf Kosten des kleinen Mannes

Während  die  Bundesregierung  zu  Lasten der Bevölkerung rigorose Sparmaßnahmen vor-
nahm, ließ sie die üppigen Politiker-Pensionen beim Sparpaket unangetastet. Von den jetzt
geltenden  Regelungen  könnten  nämlich  dereinst auch heute amtierende Spitzenpolitiker
profitieren. Und das nicht zu knapp.
 
Als  im Sommer 1997 die Regierung  – auch damals eine rot-schwarze Koalition –  die Privi-
legien  bei  Politikerpensionen  abschaffte,  wurde die Umsetzung Willi Molterer zuliebe um
einen Monat nach hinten verschoben (Dieses „Gerücht“ hält sich hartnäckig). Denn mit dem
Stichtag  31. Juni  erreichte der damalige ÖVP-Umweltminister fast punktgenau die nötigen
Mindestanrechnungszeiten für eine Ministerpension nach alter Fasson.
 
Wenn  Molterer  2020  regulär mit 65 in Pension gehen wird,  stehen ihm dann mindestens
rund 12.300 Euro brutto zu.  Andernfalls hätte Molterer einst nur wenig mehr als die Hälfte
bezogen.  Nämlich 7.500 Euro Rente nach vier Jahren.
 
Aus  Sicht  der  aktuellen  Renten(spar)debatte  wirken  die damaligen Begünstigungen fast
obszön:   Nach vier Jahren im Ministeramt standen 50 Prozent des Einkommens als Pension
zu, nach neun Jahren die Maximalpension von 80 Prozent des Letzbezugs, also 12.300 Euro
(abzüglich Pensionssicherungsbeitrag).
 
Für  Abgeordnete  des Nationalrats gab es ähnliche Vorteile,  die Geldleistungen fielen gerin-
ger aus. So konnten Nationalräte nach zehn Jahren im Amt mit 60 Prozent der Bemessungs-
grundlage  in  Pension  gehen,  nach 30 Jahren stand der volle Anspruch von 6.500 Euro zu.
Vier Jahre im Ministeramt,  zehn Jahre Abgeordnetentätigkeit:  Das waren die Grundvoraus-
setzungen,  die mit dem Stichtag 31. Juli 1997 gegeben sein mussten,  um im alten System
zu bleiben.
 
Allerdings  konnte  die Zeit im Nationalrat dem Regierungsamt zugeschlagen werden,  wenn
Verdienstjahre  fehlten.   Und  auch  Doppelbezüge  aus Abgeordneten-und Ministertätigkeit
waren möglich. Der Deckel dafür lag und liegt bei etwa 15.000 Euro. Rund 26 Millionen Euro
flossen  2010  in Altpolitiker-Pensionen und sogenannte Versorgungsbezüge an Witwen und
Waisen.
 
Doch  es  sind  nicht  nu r „Altgranden“  wie  Wolfgang Schüssel,  Karl Blecha  und Elisabeth
Gehrer, Peter Pilz und Ewald Stadler,  denen die Höchstpension zusteht.   Wer die Zugangs-
voraussetzungen zum Stichtag erfüllte, nimmt die Privilegien als Rucksack mit und kann sich
auch Amtszeiten nach 1997 für die spätere Rente anrechnen lassen.
 
So könnte Kanzler Werner Faymann als Ex-Stadtrat und Abgeordneter des Wiener Gemeinde-
rats mit 12.500 Euro Ruhebezug rechnen. Finanzministerin Maria Fekter kommt als Ex-Staats-
sekretärin  auf  zumindest  12.300  Euro.   Werden  ihr  auch  die  Abgeordnetenjahre  gutge-
schrieben, erreicht ihr Anspruch die Deckelungsgrenze von 15.000 Euro. Sozialminister Rudolf
Hundstorfer  hat  als  ehemaliger  Vorsitzender des Wiener Gemeinderats Anspruch auf rund
6.000 Euro Rente.
 
Laut Gesetz haben die erwähnten Minister keine Möglichkeit,  auf ihre kommenden Pensions-
privilegien zu verzichten. Dazu wurde von der FPÖ ein Antrag eingebracht, der es für solche
privilegierte Politiker möglich machen soll, in das neue System zu optieren. Wie nicht anders
zu erwarten, wurde dieser Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt.
 
Jetzt  rühmen  sich  die Regierung sowie auch Blecha und Kohl,  dass sie für die Pensionisten
eine  Pensionserhöhung  um  1,8 % ausverhandelt haben. 2,8% betrug die Inflation zwischen
August 2011 und Juli 2012.   Nachdem das heuer beschlossene Sparpaket aber auch die Pen-
sionen in die Pflicht nimmt, wird dieser Prozentsatz um 1% reduziert – die Pensionserhöhung
2013 beträgt demnach eben 1,8 Prozent.
 
Einzig  die  knapp  über 400.000 Bezieher von Mindestpensionen (Ausgleichszulage) erhalten
die  vollen 2,8% Pensionserhöhung –  reich werden sie damit aber wohl trotz nicht.   Für die
rund 2,2 Mio. restlichen Pensionisten decken die 1,8% wohl auch im nächsten Jahr nicht ein-
mal die Inflation.
 
Die  Regierungsfraktionen  und  die Grünen haben im Verfassungsausschuss am 27.11.2012
beschlossen,  dass  die Pensionen und Gehälter der Politiker jedoch um 1,018% erhöht wer-
den. Der Unterschied zu den (Mindest-)Pensionisten liegt jedoch darin,  dass eine Erhöhung
bei den Politikern im alten sowie auch im neuen System um etliches mehr ausmacht als bei
den meisten Pensionisten.
 
*****

2012-12-08