Gespart wird nur auf Kosten des kleinen Mannes
Während die Bundesregierung zu Lasten der Bevölkerung rigorose Sparmaßnahmen vor-
nahm, ließ sie die üppigen Politiker-Pensionen beim Sparpaket unangetastet. Von den jetzt
geltenden Regelungen könnten nämlich dereinst auch heute amtierende Spitzenpolitiker
profitieren. Und das nicht zu knapp.
Als im Sommer 1997 die Regierung – auch damals eine rot-schwarze Koalition – die Privi-
legien bei Politikerpensionen abschaffte, wurde die Umsetzung Willi Molterer zuliebe um
einen Monat nach hinten verschoben (Dieses „Gerücht“ hält sich hartnäckig). Denn mit dem
Stichtag 31. Juni erreichte der damalige ÖVP-Umweltminister fast punktgenau die nötigen
Mindestanrechnungszeiten für eine Ministerpension nach alter Fasson.
Wenn Molterer 2020 regulär mit 65 in Pension gehen wird, stehen ihm dann mindestens
rund 12.300 Euro brutto zu. Andernfalls hätte Molterer einst nur wenig mehr als die Hälfte
bezogen. Nämlich 7.500 Euro Rente nach vier Jahren.
Aus Sicht der aktuellen Renten(spar)debatte wirken die damaligen Begünstigungen fast
obszön: Nach vier Jahren im Ministeramt standen 50 Prozent des Einkommens als Pension
zu, nach neun Jahren die Maximalpension von 80 Prozent des Letzbezugs, also 12.300 Euro
(abzüglich Pensionssicherungsbeitrag).
Für Abgeordnete des Nationalrats gab es ähnliche Vorteile, die Geldleistungen fielen gerin-
ger aus. So konnten Nationalräte nach zehn Jahren im Amt mit 60 Prozent der Bemessungs-
grundlage in Pension gehen, nach 30 Jahren stand der volle Anspruch von 6.500 Euro zu.
Vier Jahre im Ministeramt, zehn Jahre Abgeordnetentätigkeit: Das waren die Grundvoraus-
setzungen, die mit dem Stichtag 31. Juli 1997 gegeben sein mussten, um im alten System
zu bleiben.
Allerdings konnte die Zeit im Nationalrat dem Regierungsamt zugeschlagen werden, wenn
Verdienstjahre fehlten. Und auch Doppelbezüge aus Abgeordneten-und Ministertätigkeit
waren möglich. Der Deckel dafür lag und liegt bei etwa 15.000 Euro. Rund 26 Millionen Euro
flossen 2010 in Altpolitiker-Pensionen und sogenannte Versorgungsbezüge an Witwen und
Waisen.
Doch es sind nicht nu r „Altgranden“ wie Wolfgang Schüssel, Karl Blecha und Elisabeth
Gehrer, Peter Pilz und Ewald Stadler, denen die Höchstpension zusteht. Wer die Zugangs-
voraussetzungen zum Stichtag erfüllte, nimmt die Privilegien als Rucksack mit und kann sich
auch Amtszeiten nach 1997 für die spätere Rente anrechnen lassen.
So könnte Kanzler Werner Faymann als Ex-Stadtrat und Abgeordneter des Wiener Gemeinde-
rats mit 12.500 Euro Ruhebezug rechnen. Finanzministerin Maria Fekter kommt als Ex-Staats-
sekretärin auf zumindest 12.300 Euro. Werden ihr auch die Abgeordnetenjahre gutge-
schrieben, erreicht ihr Anspruch die Deckelungsgrenze von 15.000 Euro. Sozialminister Rudolf
Hundstorfer hat als ehemaliger Vorsitzender des Wiener Gemeinderats Anspruch auf rund
6.000 Euro Rente.
Laut Gesetz haben die erwähnten Minister keine Möglichkeit, auf ihre kommenden Pensions-
privilegien zu verzichten. Dazu wurde von der FPÖ ein Antrag eingebracht, der es für solche
privilegierte Politiker möglich machen soll, in das neue System zu optieren. Wie nicht anders
zu erwarten, wurde dieser Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt.
Jetzt rühmen sich die Regierung sowie auch Blecha und Kohl, dass sie für die Pensionisten
eine Pensionserhöhung um 1,8 % ausverhandelt haben. 2,8% betrug die Inflation zwischen
August 2011 und Juli 2012. Nachdem das heuer beschlossene Sparpaket aber auch die Pen-
sionen in die Pflicht nimmt, wird dieser Prozentsatz um 1% reduziert – die Pensionserhöhung
2013 beträgt demnach eben 1,8 Prozent.
Einzig die knapp über 400.000 Bezieher von Mindestpensionen (Ausgleichszulage) erhalten
die vollen 2,8% Pensionserhöhung – reich werden sie damit aber wohl trotz nicht. Für die
rund 2,2 Mio. restlichen Pensionisten decken die 1,8% wohl auch im nächsten Jahr nicht ein-
mal die Inflation.
Die Regierungsfraktionen und die Grünen haben im Verfassungsausschuss am 27.11.2012
beschlossen, dass die Pensionen und Gehälter der Politiker jedoch um 1,018% erhöht wer-
den. Der Unterschied zu den (Mindest-)Pensionisten liegt jedoch darin, dass eine Erhöhung
bei den Politikern im alten sowie auch im neuen System um etliches mehr ausmacht als bei
den meisten Pensionisten.
***** 2012-12-08