Rechtsanwaltskammer klagte
Am 1. März dieses Jahres hatten wir unter dem Motto „Es muss nicht immer Kaviar sein“
den Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe?“ verfasst. Da bot ein gewisser Martin Bugelmüller
kostenlose Rechthilfe für Personen an, die Forums- oder persönlicher Freunde von ihm
waren. Wenn dies nicht zutreffenden war, mussten sie eine Mitgliedschaft in der Juridi-
cum Rechtschutzgruppe vorweisen, um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge- brauch machen zu können.
Offenbar erweckte der Internetauftritt des Martin Bugelmüllers für die Rechtsanwalts- kammer (RAK) Oberösterreich den Eindruck, dass der Menschenfreund vorgab, zu einer den Rechtsanwälten vergleichbaren rechtlichen Beratungs- und Vertretungstätig- keit befugt oder befähigt zu sein.
Unter anderem kritisierte die RAK , dass Martin Bugelmüller den Eindruck erwecke, er hätte für eine rechtliche Beratungs- und/oder Vertretungstätigkeit die ihn fachlich dazu befähigenden rechtlichen Fachprüfungen an der Johannes Kepler Universität oder einer anderen Hochschule mit Erfolg abgelegt.
Aus der Kritik der RAK Oberösterreich ging jedenfalls recht eindeutig hervor, dass diese nicht zum Freundeskreis von Martin Bugelmüller zählte und klagten den Wohltäter und Menschfreund beim Landesgericht Steyr.
Der Prozessausgang
Da wir unsere Leser(innen) immer auf dem Laufenden halten, präsentieren wir nun nach- folgend den Ausgang des Prozesses.
Quelle: rechtsanwälte.at – Seite 31
Eigentlich schade, dass der Prozess so ausging. Waren wir doch schon geneigt uns mit Martin Bugelmüller anzufreunden oder zumindest eine Mitgliedschaft im Juridicum Recht- schutzgruppe zu erwerben, um ihm einen kleinen Fall zu übertragen. Nun haben wir uns aber dieses Vorhaben überlegt und legen die Angelegenheit lieber in die Hände eines promovierten Juristen.
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2011-09-24 {jcomments off}