Kostenlose Rechtshilfe? TEIL3


Rechtsanwaltskammer klagte

Am 1. März dieses Jahres hatten wir  unter dem Motto „Es muss nicht immer Kaviar sein“

den Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe?“ verfasst.   Da bot ein gewisser Martin Bugelmüller

kostenlose Rechthilfe für Personen an, die  Forums- oder persönlicher  Freunde von ihm

waren. Wenn dies nicht zutreffenden war, mussten sie eine Mitgliedschaft in der Juridi-

cum  Rechtschutzgruppe vorweisen, um von Bugelmüllers  großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.

 

Offenbar erweckte der Internetauftritt des Martin Bugelmüllers für die Rechtsanwalts-
kammer  (RAK)  Oberösterreich den Eindruck,  dass  der  Menschenfreund  vorgab,  zu
einer den Rechtsanwälten vergleichbaren rechtlichen  Beratungs- und Vertretungstätig-
keit befugt oder befähigt zu sein.

 

Unter anderem kritisierte die RAK , dass  Martin Bugelmüller den Eindruck erwecke, er
hätte für eine rechtliche  Beratungs- und/oder Vertretungstätigkeit die ihn fachlich dazu
befähigenden rechtlichen Fachprüfungen an der  Johannes Kepler Universität oder einer
anderen Hochschule mit Erfolg abgelegt.

 

Aus der Kritik der RAK Oberösterreich ging  jedenfalls recht eindeutig hervor, dass diese
nicht zum  Freundeskreis von Martin Bugelmüller zählte und klagten den Wohltäter und
Menschfreund beim Landesgericht Steyr.

 

Der Prozessausgang

Da wir unsere Leser(innen) immer auf dem Laufenden halten,  präsentieren wir nun nach-
folgend den Ausgang des Prozesses.  

 

Quelle: rechtsanwälte.at – Seite 31

 

Eigentlich schade,  dass der Prozess so ausging.   Waren wir doch  schon geneigt uns mit
Martin Bugelmüller anzufreunden oder zumindest eine Mitgliedschaft im Juridicum Recht-
schutzgruppe zu erwerben, um ihm einen kleinen Fall zu übertragen.   Nun haben wir uns
aber  dieses  Vorhaben  überlegt  und  legen die Angelegenheit lieber in die Hände eines
promovierten Juristen.

 

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2011-09-24
 
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