Hundekämpfe und Politik

 

Hundekampf in Ottakring

Wie in einer Medienberichterstattung zu lesen war, wurde ein Fußgängerweg im 16. Wiener
Gemeindebezirk, zu einer Hundekampfsportarena umgestaltet. Am 09.08.2009, gegen 23:00
Uhr, führten einige krankhafte Psychopathen, denn anders kann man solche Leute nicht be-
zeichnen, einen Hundekampf mit zwei Pitbull-Terrier durch.

Haben wir vielleicht ein „kültürelles“ Problem ?

Zum „Scharfmachen“ der Terrier wurde diesen ein Pudel vorgeworfen, der auch prompt zer-
rissen wurde. Dann begann der eigentliche Kampf, der mit dem Tod eines Pitbull endete.

Während des Kampfes wurden die Hunde von ihren Haltern angefeuert und zahlreiche
Zuschauer schlossen Wetten ab. Diese perverse „Veranstaltung“ dauerte zirka 15 Minuten.

Perverse Täter nicht mehr erwischt

Als die inzwischen alamierte Polizei eintraf, war der Spuk schon vorbei und die perversen
Hundehalter samt Wettkunden waren verschwunden. Die Beamten konnten lediglich nur
mehr Blutlachen feststellen, sowie einen Hundekadaver in einem Mistkübel sichern.

Ahnungsloser Politiker

Es ist eigentlich traurig, dass es Menschen gibt die sich vorsätzlich am Leid von Tieren er-
götzen und dieses Leid auch noch provozieren. Allerdings ist es ebenso traurig wie erstaun-
lich, dass ein Politiker unseres Landes, der noch dazu Tierschutzsprecher ist, von dement-
sprechenden Gesetzen offensichtlich keine Ahnung hat.

Diesen Beitrag haben wir heute in einer APA-Aussendung entdeckt:

Wien (OTS) – Anlässlich der Medienberichterstattung äußert heute NAbg. Bernhard Vock,
Tierschutzsprecher der FPÖ, seine Enttäuschung, dass Hundekämpfe noch immer straffrei
durchgeführt werden können……

Rückfragehinweis: FPÖ
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0070    2009-08-11/10:45

Zuerst lesen, dann sprechen

Werter Herr Vock, sollten Sie es noch nicht wissen, es gibt ein Gesetz das Hundekämpfe
verbietet und unter Strafe stellt. Und zwar das „Bundesgesetz über den Schutz der Tiere
(Tierschutzgesetz – TSchG) § 5 Abs. 2 Ziffer 5″

Zur besseren Information kann dieses Gesetz unter folgendem Link nachgelesen werden:

 http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Also Herr Vock, bevor Sie das nächste mal wieder auf Kosten von Tierleid zu polemisieren

beginnen, lesen Sie sich einfach die bestehenden Gesetze durch.

Stauni

  
2009-08-11