Dringender Demokratie-Bedarf in Wien


Drüberfahren und Abkassieren

Auf Bundesebene reichen 8.032 Unterschriften, um ein Volksbegehren einzuleiten. In Wien
bedarf  es  dafür 57.106 Unterstützer.   Oder: Theoretisch kann eine Partei in Wien mit nur
39 Prozent  der  Stimmen  im  Gemeinderat die absolute Mehrheit stellen.   Dieser Umstand
zeigt klar auf, wie es um die demokratische Gesinnung der rot-grünen Stadtregierung steht.
Was das den Bürgern bringt, sieht man Tag für Tag, nämlich Drüberfahren und Abkassieren.
 
Um mehr Demokratiegerechtigkeit zu erreichen, wird die FPÖ-Wien im kommenden Landtag
einen dringlichen Antrag einbringen, dessen wesentlichste Forderungen wie folgt aussehen:
 
– Schaffung eines gerechten und modernen Wahlrechts für Wien.

– Einführung eines Petitionsrechts,  ähnlich jenem im Nationalrat.   500 Unterschriften müs-
sen ausreichen, damit sich ein von allen Fraktionen beschickter Petitionsausschuss mit dem
Anliegen der Bürger auseinandersetzen muss. Eine Ablehnung ist schriftlich zu begründen.
 
– Eine Volksbefragung im Bereich des Gemeinderates oder des Landtages muss bereits bei
Unterstützung von einem Prozent der Wahlberechtigten verpflichtend durchzusetzen sein.
Das sind rund 11.000 Personen.   Erreicht diese Volksbefragung dann ein Ergebnis von 50
Prozent und eine Stimme, so ist das Ergebnis verbindlich und muss verwirklicht werden.
 
– Wenn  der  Landtag sich über den Wunsch eines erfolgreichen Volksbegehrens hinweg-
setzt, soll  die  Bevölkerung selber eine Volksabstimmung initiieren können –  mit politisch
bindender Wirkung.
 
– Die  Frage  von  Gebühren  darf  nicht länger von einer Volksabstimmung ausgeschlossen
sein. (Auch in der Schweiz entscheiden die Bürger darüber sehr verantwortungsbewusst.)
 
– Das Beteiligungsquorum für Volksabstimmungen soll deutlich herabgesetzt werden.
 
– Unterstützungserklärungen müssen frei gesammelt werden können, ohne extra auf ein
Amt gehen zu müssen. Die amtliche Überprüfung der Unterschriften erfolgt nachträglich.
 
– Es  soll  eine  Veto-Volksabstimmung  durch  die  Bevölkerung geben gegen geplante Ge-
setzes- oder Verwaltungsvorhaben der Regierenden. Damit kann die Politik überprüfen, ob
ein  Gesetzes- oder Verwaltungsvorhaben  von einer Mehrheit der Bürger unterstützt wird
oder nicht.

– Bei maßgeblichen Änderungen der Stadtverfassung ist eine Zustimmung der Bevölkerung
durch eine Volksabstimmung notwendig.
 
– In der Phase der Werbung für die Volksabstimmung muss das betreffende Anliegen zumin-
dest  durch  eine offizielle objektive Broschüre sichergestellt werden,  in der die Argumente
der  Befürworter sowie der Gegner kompakt,  unparteiisch und fair gegenüber gestellt sind
und die an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird.
 
– Bezirksweise  Volksbefragungen  können derzeit nicht durch Unterschriften,  sondern nur
durch einen Beschluss des Gemeinderates initiiert werden. Deshalb wird die Einführung von
bezirksweisen Volksbefragungen durch Sammeln von Unterschriften gefordert.
 
– Im Sinne der Demokratie wird die Direktwahl des Bürgermeisters gefordert.
 
 
Die  Forderungen  im Antrag sind klar definiert und wären dazu geeignet,  dem sozialistisch-
totalitären  Wien  Demokratie  einzuhauchen.   Allerdings  wird  der Antrag  der rot-grünen
marxistischen  Einheitsfront nicht behagen und daher vermutlich keine Chance haben.  Wir
glauben auch nicht,  dass die rot/grüne Wiener Stadtregierung daran interessiert ist, durch
eine Gesetzesänderung die Möglichkeit einer direkten Demokratie für die Wiener(innen) zu
schaffen.
 
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2012-05-12