Drüberfahren und Abkassieren
Auf Bundesebene reichen 8.032 Unterschriften, um ein Volksbegehren einzuleiten. In Wien
bedarf es dafür 57.106 Unterstützer. Oder: Theoretisch kann eine Partei in Wien mit nur
39 Prozent der Stimmen im Gemeinderat die absolute Mehrheit stellen. Dieser Umstand
zeigt klar auf, wie es um die demokratische Gesinnung der rot-grünen Stadtregierung steht.
Was das den Bürgern bringt, sieht man Tag für Tag, nämlich Drüberfahren und Abkassieren.
Um mehr Demokratiegerechtigkeit zu erreichen, wird die FPÖ-Wien im kommenden Landtag
einen dringlichen Antrag einbringen, dessen wesentlichste Forderungen wie folgt aussehen:
– Schaffung eines gerechten und modernen Wahlrechts für Wien.
– Einführung eines Petitionsrechts, ähnlich jenem im Nationalrat. 500 Unterschriften müs- sen ausreichen, damit sich ein von allen Fraktionen beschickter Petitionsausschuss mit dem Anliegen der Bürger auseinandersetzen muss. Eine Ablehnung ist schriftlich zu begründen. – Eine Volksbefragung im Bereich des Gemeinderates oder des Landtages muss bereits bei Unterstützung von einem Prozent der Wahlberechtigten verpflichtend durchzusetzen sein. Das sind rund 11.000 Personen. Erreicht diese Volksbefragung dann ein Ergebnis von 50 Prozent und eine Stimme, so ist das Ergebnis verbindlich und muss verwirklicht werden. – Wenn der Landtag sich über den Wunsch eines erfolgreichen Volksbegehrens hinweg- setzt, soll die Bevölkerung selber eine Volksabstimmung initiieren können – mit politisch bindender Wirkung. – Die Frage von Gebühren darf nicht länger von einer Volksabstimmung ausgeschlossen sein. (Auch in der Schweiz entscheiden die Bürger darüber sehr verantwortungsbewusst.) – Das Beteiligungsquorum für Volksabstimmungen soll deutlich herabgesetzt werden. – Unterstützungserklärungen müssen frei gesammelt werden können, ohne extra auf ein Amt gehen zu müssen. Die amtliche Überprüfung der Unterschriften erfolgt nachträglich. – Es soll eine Veto-Volksabstimmung durch die Bevölkerung geben gegen geplante Ge- setzes- oder Verwaltungsvorhaben der Regierenden. Damit kann die Politik überprüfen, ob ein Gesetzes- oder Verwaltungsvorhaben von einer Mehrheit der Bürger unterstützt wird oder nicht.
– Bei maßgeblichen Änderungen der Stadtverfassung ist eine Zustimmung der Bevölkerung durch eine Volksabstimmung notwendig. – In der Phase der Werbung für die Volksabstimmung muss das betreffende Anliegen zumin- dest durch eine offizielle objektive Broschüre sichergestellt werden, in der die Argumente der Befürworter sowie der Gegner kompakt, unparteiisch und fair gegenüber gestellt sind und die an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird. – Bezirksweise Volksbefragungen können derzeit nicht durch Unterschriften, sondern nur durch einen Beschluss des Gemeinderates initiiert werden. Deshalb wird die Einführung von bezirksweisen Volksbefragungen durch Sammeln von Unterschriften gefordert. – Im Sinne der Demokratie wird die Direktwahl des Bürgermeisters gefordert. Die Forderungen im Antrag sind klar definiert und wären dazu geeignet, dem sozialistisch- totalitären Wien Demokratie einzuhauchen. Allerdings wird der Antrag der rot-grünen marxistischen Einheitsfront nicht behagen und daher vermutlich keine Chance haben. Wir glauben auch nicht, dass die rot/grüne Wiener Stadtregierung daran interessiert ist, durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit einer direkten Demokratie für die Wiener(innen) zu schaffen. *****
2012-05-12