Ein Dämpfer für Homosexuelle


Viel Lärm um Nichts

Seit 1. Jänner können Homosexuelle eine Eingetragene Partnerschaft schließen. Lesben und
Schwule können ihre Beziehung beim Magistrat oder der Bezirksverwaltungsbehörde amtlich
registrieren lassen.

Von dieser Möglichkeit haben bis zur Jahresmitte lediglich 429 Paare Gebrauch gemacht. Der
angekündigte Run auf die Standesämter blieb erwartungsgemäß aus. Aber offenbar haben es
militante  Homosexuelle nur darauf  angelegt,  viel Lärm um Nichts  zu veranstalten,  wie dies

dass Beispiel mit den Meldezetteln beweist.



Die ewige Diskriminierungsschiene

Im Zuge dieser gesellschaftlichen Erneuerung, wurden  amtlicherseits neue Meldezettel  auf-
gelegt. Diese veranlassten gewisse Homosexuellen-Vereine sofort auf den Diskriminierungs-
zug aufzuspringen.

Grund für die angebliche  Diskriminierung ist,  dass der Familienstand  auf dem Meldezettel-
Formular angekreuzt werden muß. Dieses Kreuzchen muß schon eh und je gemacht werden

und kein Mensch hatte sich jemals darüber aufgeregt.

Obskure Gedankengänge

Nachdem Homosexuelle amtlicherseits eine „Eingetragene Partnerschaft“ eingehen können,
so ist dies auch auf dem Formular dementsprechend anzukreuzen.  Da war sofort Feuer auf
dem Dach, denn durch dieses Kreuzchen sahen sich gewisse Lesben und Schwule zwangs-
geoutet.

Wie obskur dieser Gedankengang  ist beweist schon die Tatsache,  dass zuerst ganz offiziell
vor der Behörde eine Partnerschaft geschlossen wird und im nachhinein die Offiziellmachung
dieser, als Diskriminierung gewertet wird.

Namensrecht als Diskriminierung

Auch in der Tatsache, dass die Eingetragene Partnerschaft nicht automatisch zu einem gemein-
samen Nachnamen führt und erst in Form eines Namensänderungsantrages separat beantragt
werden muß, wurde ein Zwangsouting und eine Diskriminierung gesehen.

Also brachte ein lesbisches Pärchen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
Diese blitzen mit ihrem erstaunlichen  Anliegen beim VfGH ab, denn die Richter(innen) bei die-

sem Höchstgericht  konnten keine  Menschenrechtsverletzung beim  Namensrecht für Eingetra-
gene Partnerschaften erkennen und wiesen die Klage ab.

Der Gesellschaft reicht es offenbar

Die Homosexuellen-Vereinigung Lamda zeigte sich über das  Urteil entäuscht,  will sich aber
nicht geschlagen geben und den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Wie gesagt, viel  Lärm um
Nichts. Schön langsam sollten auch Homosexuellengruppen erkennen, dass das Maß an ste-
tig geforderten  Extrawürsten  voll ist und die  Gesellschaft offenbar  dementsprechend zu rea-
gieren beginnt.

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2010-08-28