Ist „erstaunlich.at“ verfassungswidrig?


Leserbrief

Von Frau Barbara Gladysch erhielten wir bezüglich des gestrigen Beitrags nachfolgen-

den Leserbrief, den wir im Originalwortlaut wiedergeben:

 

Geehrter Herr Erich Reder!

Ich schreibe aus Deutschland. Österreich kenne ich.  Ich spreche deutsch.  Ich bin in
Österreich ein Ausländer. Obwohl ich deutsch spreche, lese und verstehe! Ich will für
Österreich gern eine Deutsche, Ausländerin sein!

 

Ich will  nicht  zu  Ihnen gehören!  Ich zähle mich ab heute zu den  „Ausländer raus“
Beschimpften,  denn ich schätze z.B.  die Arbeit von  Frau Bock  in  Wien sehr!  Ihr
Pamphlet, das ich nicht „erstaunlich“, sondern “empörend und menschenverachtend“
finde, kann offenbar nicht öffentlich gedruckt werden, da es sonst vom Verfassungs-
schutz verboten würde.

 

Jedenfalls würde das in Deutschland passieren.  Aber das Internet  ist ja eine wunder-
bare Schmuddelecke für allerlei Schweinereien. Da ich versuche, mich in den Methoden
der „Feindesliebe“ zu üben, (die ja christliche Wurzeln haben, so wie ja in Ihrem Artikel

„Österreich muss Österreich bleiben“ zum Ausdruck kommt, dass Österreich christliche

Wurzeln  hat  (nur: wo sind Ihre christlichen Blüten,  Herr Reder?),  weil ich Sie zwar
nicht wert schätze oder achte,  will ich versuchen,  Sie als armen  Menschen nicht zu
verachten.

Barbara Gladysch

 

Stellungnahme

Erst mal freut es uns, dass www.erstaunlich.at eine derartige Reichweite hat und so-
gar in deutschen Asylantenkreisen gelesen wird. Aber genug des Selbstlobes, wollen
wir nun zu den Fakten schreiten.

 

Frau Gladysch scheint den Begriff Ausländer mit integrationsunwilligen oder  in Öster-
reich  illegal  aufhältigen  Personen  zu  verwechseln.  Daher  geht  die  polemische
Anmerkung „Ausländer raus“  ins Leere.

 

Beginnen wir wie in der Schule mit dem kleinen Einmaleins, um der Dame die Grund-
regeln des guten Benehmens zu erklären. Wenn ein nur halbwegs gebildeter Mensch
z.B.  seinem Nachbarn einen Besuch abstattet, so wird er die dortige Hausordnung
akzeptieren und sich dementsprechend gut benehmen. Anschauungsbeispiel:  Man
wird sich die Schuhe im Flur ausziehen, beim Essen nicht grunzen, keine Darmwinde
von sich geben usw.

 

Ein Staat  ist nichts  anderes als  eine große  Familiengemeinschaft,  in der  ebenfalls
Hausordnungen  Bestand haben.  Diese werden  im allgemeinen  Gesetze oder Vor-
schriften genannt.  Nun kann  von jedermann(frau)  erwartet werden,  sich an diese
zu halten.  Das heißt  im Klartext,  dass Ausländer die nach Österreich kommen diese
Gesetze nicht zu verletzen und auch die Gebräuche ihres Gastlandes zu respektieren
haben. Soviel zum kritisierten Beitrag „Österreich muss Österreich bleiben“.

 

Nun zu Frau Ute Bock, deren Arbeit von Frau Gladysch sehr geschätzt wird. Auch wir
finden es erfreulich, wenn sich Menschen für andere Menschen einsetzen. Allerdings
muss dabei die Kirche im Dorf  gelassen werden und dies hat  Frau Bock in dem von
uns verfassten Beitrag „Ute Bock schießt einen Bock“ nicht getan.

 

Dreizehn (13!)  Tschetschenen werden von  Mitarbeitern einer öffentlichen Einricht-
ung, in diesem Fall des Wiener Rettungsdienstes, angetroffen. Keiner dieser Personen
kann sich ausweisen, geschweige denn ist krankenversichert.  Die Sanitäter erfüllten
zuerst ihre medizinische Pflicht und versorgten die erkrankte/verletzte Person ärztlich.

 

In Österreich  besteht für  Ausländer  gesetzlich Ausweispflicht.  Daher  haben  die
Tschetschenen  gegen  ein Gesetz verstoßen.  Allein das berechtigte  den Sanitäter
dazu die Polizei zu rufen,  um die Identität der Person abzuklären.  Immerhin sind
durch den Rettungseinsatz  Kosten entstanden,  die von  irgendjemand getragen
werden müssen.

 

Das allein dürfte es allerdings nicht gewesen sein, dass den Sanitäter dazu veranlasste
die Polizei zu rufen. Die Tatsache, dass sich dreizehn (13!) Personen, von denen sich
kein einziger ausweisen konnte in einer einzigen Wohnung angetroffen wurden, lös-
ten  bei  dem  Mann berechtigte  Bedenken  aus.  Immerhin  könnte  es sich ja um
Schlepper-Opfer oder um Kriminelle handeln.

 

Die Handlungsweise des Sanitäters war völlig gerechtfertigt.  Dass nun Frau Bock des-
halb diesen Mann und in Folge  das Wiener Rettungswesen diskreditierte,  veranlasste
uns den besagten  Beitrag  zu verfassen.  Kuriosum am  Rande der Geschichte:  Die
betreffende Wohnung gehört dem Verein der Ute Bock.

 

Zur erstaunlichen Feststellung von Frau Gladysch, dass www.erstaunlich.at gegen die
Verfassung verstößt, können wir nur den Kopf schütteln. Dieses Online-Magazin ist ein
in Österreich registriertes Internet-Medium mit Wort- und Bildmarkenschutz. Die Dame

darf sich auch sicher sein, dass auf www.erstaunlich.at von den zuständigen Behörden
mitgelesen wird.

 

Allein die Tatsache,  dass wir nicht die  Meinung der linken Gutmenschen teilen,  ver-
stößt  nicht gegen  die Verfassung.  Aber wir laden Frau Gladysch herzlichst dazu ein,
uns die verfassungswidrigen Passagen zu nennen. Wir werden diese dann umgehend
entfernen.  Allerdings wird  die Suche  nach diesen  betreffenden Texten vergeblich
sein, da keine vorhanden sind.

 

Zum Abschluss möchten wir der Frau Gladysch  noch eine alte Volksweisheit mit auf
den Weg geben: „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erst
verdienen“.

 

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2011-08-11