Leserbrief
Von Frau Barbara Gladysch erhielten wir bezüglich des gestrigen Beitrags nachfolgen-
den Leserbrief, den wir im Originalwortlaut wiedergeben:
Geehrter Herr Erich Reder!
Ich schreibe aus Deutschland. Österreich kenne ich. Ich spreche deutsch. Ich bin in Österreich ein Ausländer. Obwohl ich deutsch spreche, lese und verstehe! Ich will für Österreich gern eine Deutsche, Ausländerin sein!
Ich will nicht zu Ihnen gehören! Ich zähle mich ab heute zu den „Ausländer raus“ Beschimpften, denn ich schätze z.B. die Arbeit von Frau Bock in Wien sehr! Ihr Pamphlet, das ich nicht „erstaunlich“, sondern “empörend und menschenverachtend“ finde, kann offenbar nicht öffentlich gedruckt werden, da es sonst vom Verfassungs- schutz verboten würde.
Jedenfalls würde das in Deutschland passieren. Aber das Internet ist ja eine wunder- bare Schmuddelecke für allerlei Schweinereien. Da ich versuche, mich in den Methoden der „Feindesliebe“ zu üben, (die ja christliche Wurzeln haben, so wie ja in Ihrem Artikel
„Österreich muss Österreich bleiben“ zum Ausdruck kommt, dass Österreich christliche
Wurzeln hat (nur: wo sind Ihre christlichen Blüten, Herr Reder?), weil ich Sie zwar nicht wert schätze oder achte, will ich versuchen, Sie als armen Menschen nicht zu verachten.
Barbara Gladysch
Stellungnahme
Erst mal freut es uns, dass www.erstaunlich.at eine derartige Reichweite hat und so- gar in deutschen Asylantenkreisen gelesen wird. Aber genug des Selbstlobes, wollen wir nun zu den Fakten schreiten.
Frau Gladysch scheint den Begriff Ausländer mit integrationsunwilligen oder in Öster- reich illegal aufhältigen Personen zu verwechseln. Daher geht die polemische Anmerkung „Ausländer raus“ ins Leere.
Beginnen wir wie in der Schule mit dem kleinen Einmaleins, um der Dame die Grund- regeln des guten Benehmens zu erklären. Wenn ein nur halbwegs gebildeter Mensch z.B. seinem Nachbarn einen Besuch abstattet, so wird er die dortige Hausordnung akzeptieren und sich dementsprechend gut benehmen. Anschauungsbeispiel: Man wird sich die Schuhe im Flur ausziehen, beim Essen nicht grunzen, keine Darmwinde von sich geben usw.
Ein Staat ist nichts anderes als eine große Familiengemeinschaft, in der ebenfalls Hausordnungen Bestand haben. Diese werden im allgemeinen Gesetze oder Vor- schriften genannt. Nun kann von jedermann(frau) erwartet werden, sich an diese zu halten. Das heißt im Klartext, dass Ausländer die nach Österreich kommen diese Gesetze nicht zu verletzen und auch die Gebräuche ihres Gastlandes zu respektieren haben. Soviel zum kritisierten Beitrag „Österreich muss Österreich bleiben“.
Nun zu Frau Ute Bock, deren Arbeit von Frau Gladysch sehr geschätzt wird. Auch wir finden es erfreulich, wenn sich Menschen für andere Menschen einsetzen. Allerdings muss dabei die Kirche im Dorf gelassen werden und dies hat Frau Bock in dem von uns verfassten Beitrag „Ute Bock schießt einen Bock“ nicht getan.
Dreizehn (13!) Tschetschenen werden von Mitarbeitern einer öffentlichen Einricht- ung, in diesem Fall des Wiener Rettungsdienstes, angetroffen. Keiner dieser Personen kann sich ausweisen, geschweige denn ist krankenversichert. Die Sanitäter erfüllten zuerst ihre medizinische Pflicht und versorgten die erkrankte/verletzte Person ärztlich.
In Österreich besteht für Ausländer gesetzlich Ausweispflicht. Daher haben die Tschetschenen gegen ein Gesetz verstoßen. Allein das berechtigte den Sanitäter dazu die Polizei zu rufen, um die Identität der Person abzuklären. Immerhin sind durch den Rettungseinsatz Kosten entstanden, die von irgendjemand getragen werden müssen.
Das allein dürfte es allerdings nicht gewesen sein, dass den Sanitäter dazu veranlasste die Polizei zu rufen. Die Tatsache, dass sich dreizehn (13!) Personen, von denen sich kein einziger ausweisen konnte in einer einzigen Wohnung angetroffen wurden, lös- ten bei dem Mann berechtigte Bedenken aus. Immerhin könnte es sich ja um Schlepper-Opfer oder um Kriminelle handeln.
Die Handlungsweise des Sanitäters war völlig gerechtfertigt. Dass nun Frau Bock des- halb diesen Mann und in Folge das Wiener Rettungswesen diskreditierte, veranlasste uns den besagten Beitrag zu verfassen. Kuriosum am Rande der Geschichte: Die betreffende Wohnung gehört dem Verein der Ute Bock.
Zur erstaunlichen Feststellung von Frau Gladysch, dass www.erstaunlich.at gegen die Verfassung verstößt, können wir nur den Kopf schütteln. Dieses Online-Magazin ist ein in Österreich registriertes Internet-Medium mit Wort- und Bildmarkenschutz. Die Dame
darf sich auch sicher sein, dass auf www.erstaunlich.at von den zuständigen Behörden mitgelesen wird.
Allein die Tatsache, dass wir nicht die Meinung der linken Gutmenschen teilen, ver- stößt nicht gegen die Verfassung. Aber wir laden Frau Gladysch herzlichst dazu ein, uns die verfassungswidrigen Passagen zu nennen. Wir werden diese dann umgehend entfernen. Allerdings wird die Suche nach diesen betreffenden Texten vergeblich sein, da keine vorhanden sind.
Zum Abschluss möchten wir der Frau Gladysch noch eine alte Volksweisheit mit auf den Weg geben: „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erst verdienen“.
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2011-08-11