Sommertourismus und Almbewirtschaftung in Gefahr
Auch wenn die Umstände noch so tragisch sind, so ist das Urteil im Fall der Tiroler Kuh-Attacke unverständlich und nicht nachvollziehbar. Zudem ist es einfach unrealistisch, praktisch alle Wanderwege- und -steige einzuzäunen, wie im Urteil gefordert wird. Man kann von keinem Landwirt verlangen, seine Almflächen mit unzähligen Zäunen zu durchschneiden und somit für die Almbewirtschaftung unbrauchbar zu machen.
Das besagte Urteil vernichtet die Existenz des betroffenen Tiroler Bauern und seiner ganzen Familie. Außerdem ist zu befürchten, dass es dadurch einen negativen Dominoeffekt für andere Landwirte bei diesem Thema geben könnte. Man muss auch auf die Eigenverantwortung und einen gesunden Hausverstand, sowie auch Aufklärung der Wanderer setzen können. Immerhin sind so gut wie immer Wanderer mit Hunden in solche Vorfälle mit Kühen verwickelt. Fast jedes mal entstehen nämlich gefährliche Situationen zwischen Kühen und Wanderern auf den Almen durch mitgeführte Hunde, die zum Teil sogar frei herumlaufen. Wenn bei Wanderern der gesunde Hausverstand auslässt, kann man dadurch entstandene Gefahren und mögliche Schäden nicht auf die Grundbesitzer abwälzen.
Alternativen zur Gefahrenvermeidung wären ansonsten, keine Kühe mehr auf die Almen zu treiben, alles kreuz und quer einzäunen oder die Almen für Wanderer sperren. Dies wäre aber alles undenkbar, denn es würde in jedem Fall ein Ende für den Sommertourismus oder die Almbewirtschaftung in Österreichs Bergen bedeuten. In diesem Sinne bleibt nur zu hoffen, dass das besagte Urteil durch die übergeordneten Gerichte aufgehoben wird.
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2019-02-23