Grünpolitiker betreibt FPÖ-Bashing


Sinnerfassendes Lesen ist wohl nicht die Stärke von Schönsleben?

Sinnerfassendes  Lesen scheint augenscheinlich nicht unbedingt zu den Stärken des Klub-
obmannes  der  Grünen-Mariahilf  zu  gehören.   In einem  heutigen  Facebook-Eintrag titelt
Oliver  Schönsleben  wortwörtlich:   „“KEIN WAHLRECHT FÜR BEHINDERTE MENSCHEN!“
und ergänzt diesen, mit dem im nachfolgenden Screenshot ersichtlichen Text.
Dabei bezieht er sein Posting auf einen Beitrag der Tageszeitung PRESSE, zu der er auch
verlinkt.   Was steht nun tatsächlich in der PRESSE?   Was hat Vilimsky tatsächlich gesagt?
Hier die Aussage des FPÖ-EU-Abgeordneten:
Wo also Schönsleben gelesen haben will,  dass Vilimsky den behinderten Menschen ihr
Wahlrecht  entziehen  will,  wird  vermutlich  für  immer sein Geheimnis bleiben.  Abartig
finden  folgende   Aussage  des  Grünpolitikers:.. „Er  fordert  eine   Diskriminierung  von
Menschen,  die  ihresgleichen  sucht und an die dunklen Zeiten der Rassenhygiene des
NS-Regimes erinnert.“
Entweder hat Schönsleben keine Ahnung was die Rassenhygiene des Nationalsozialis-
tischen  Regimes  war  oder  er  verharmlost  dieses mit seinen Worten.   Bevor er einen
derartigen  Unsinn  schreibt,  sollte er sich  vorher schlau machen.  Wikipedia gibt dies-
bezüglich Auskunft.
Aber  zurück  zum eigentlichen Thema,  dem Wahlrecht für Personen,  die auf Grund
ihres  Handicaps  nicht  in  der  Lage  sind  zu erkennen was eine Wahl überhaupt ist,
geschweige  denn  selbständig  denkend von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu
können.   Selbst  der  politisch  links  orientierte   STANDARD  brachte  diesbezüglich
einen kritischen Artikel dazu.  In diesem kam ein Betreuer einer achtköpfigen Wohn-
gemeinschaft  von  Menschen  mit  geistiger  und  mehrfacher  Behinderung zu Wort.
Nachfolgend einige Auszüge aus dem STANDARD-Beitrag:
Die  Aussagen  des  Betreuers  im  linken  STANDARD  sind  wohl eindeutig.  Warum
prügeln  nun  Linke  (Schönsleben ist ja nicht der Einzige)  verbal  den FPÖ-Politiker
Vilimsky ein?   Nur weil dieser die Meinung vertritt,  dass über richterlichen Entscheid
zu klären sei, ob diese Personen ausreichend in der Lage seien, an demokratischen
Wahlen  teilzunehmen,  um  die  Gefahr auszuschließen,  dass andere für diese Per-
sonen die Wahl ausüben?
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2016-09-15