Mindestsicherung – Belohnung für Schmarotzer


Offene Stellen vs. geplanter Arbeitskräfteimport

Täglich mehrere Seiten Stellenangebote quer durch die Bank in allen gängigen Tageszeit-
ungen und geplanter „Import“ von fehlenden 100.000 Arbeitskräfte für „Notbranchen“. Zitat
von ÖVP-Außenminister Michael Spindelegger,  im Juli 2010  gegenüber der Presse:  “Als
Branchen  kämen nicht nur  klassische  „Schlüssel-Branchen“  wie die Informationstechno-
logie in Betracht.  Sondern etwa auch der  Tourismus.  Gerade im  Service  brauche Öster-
reich mehr Migranten.“

Notbranchen

Bei den sogenannten Notbranchen handelt es sich vorwiegend um Dienstleistungsunter-
nehmen wie Hotellerie, Gastronomie,  Taxi- und Mietwagenbranche und Friseure. Diese
Branchen leiden unter akuten Personalmangel.  Das Erstaunliche daran ist,  dass es ge-
rade in diesen Tätigkeitsbereichen jede Menge Arbeitslose gibt.

Belohnung fürs Nichtstun

Anstatt Arbeitslose dahingehend  zu überprüfen,  ob sie körperlich oder geistig in der Lage
sind eine Beschäftigung auszuüben und diese wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern,
oder sie zumindest zu  Tätigkeiten für die  Allgemeinheit einzuteilen,  wird hierzulande das
Sozialschmarotzertum noch belohnt.

Mindestsicherung

Seit gestern ist die „Mindestsicherung“ in Wien (rechtzeitig vor den Wahlen zur Freude der
SPÖ), Niederösterreich und Salzburg in Kraft. Diese garantiert, dass Menschen in „Notlagen“
nicht  unter einen  bestimmten  Mindeststandard  fallen.  Dieser orientiert sich an der so ge-
nannten Ausgleichszulage für  Pensionisten  und beträgt  abzüglich der Krankenversicher-
ungsbeiträge derzeit 744,- Euro netto monatlich für Einzelpersonen, 1.116,- Euro für Paare
und 134,- Euro pro Kind.

Rund 270.000 Menschen, darunter 165.000 Sozialhilfebezieher, 90.000  Notstandshilfeemp-

fänger und 15.000 Kinder von Ausgleichszulagebeziehern, sollen in den Genuss dieser Neu-
regelung kommen.  Bei den Sozialhilfe- und Notstandshilfeempfänger  findet keine Überprüf-
ung statt, ob diese aus körperlichen oder geistigen Gründe keine Arbeit finden.

Arbeitswillen zeigen und kein Vermögen besitzen

Einzige Bedingung für die Mindestsicherung ist, dass die betreffende Person „Arbeitswillen“
zeigt und kein Vermögen besitzt. Zwischen Arbeitswillen zeigen und tatsächlich arbeiten wol-
len liegen Welten und Vermögen lässt sich sehr leicht verbergen oder verschieben.

Erstaunlich ist auch, dass neben Österreichern auch EU- Bürger , EWR- Bürger, wenn sie sich
in Österreich als  Arbeitnehmer  befinden,  und Drittstaatsangehörige,  wenn sie mehr als fünf
Jahre in Österreich  gelebt und  gearbeitet haben in den  Genuss der Mindestsicherung kom-

men. Einzige Ausnahme sind Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten.

Hängemattensozialismus

BZÖ-Generalsekretär Christian Ebner schrieb gestern auf „www.bzoe.at“, dass die Mindest-
sicherung  leistungsfeindlich und  Hängemattensozialismus in  Reinkultur ist.  „Die heutige
Einführung der Mindestsicherung  wird noch einmal zu  einem Trauertag für die  österreich-
ischen Steuerzahler werden“
, so Ebner weiter.

Apropos Hängemattensozialismus. Vor der Abstimmung im Nationalrat wetterten die Frei-

heitlichen gegen die geplante Mindestsicherung, stimmten dann aber im Plenum „irrtüm-
lich“ dafür. FP-Generalsekretär Herbert Kickl betitelte die FPÖ-Zustimmung als Abstimm-
ungspanne.

Wer es glaubt wird selig. Offenbar schielten die Blauen schon im Juli in Richtung der Wie-
ner-Wahlen im Herbst und wollten Häupl keine einzige Stimme kampflos überlassen.

Aber zurück zum Kommentar von BZÖ-Mann Ebner. Wir finden dass sich dieser noch sehr

höflich ausgedrückt hat.  Brutal gesagt ist jeder  Mensch ein Idiot der einer  Beschäftigung
nachgeht und  monatlich nicht mehr als  744,- Euro plus  Kosten für Fahrtspesen, Arbeits-
kleidung udgl. verdient.

Sozialschmarotzer

Anspruch  auf soziale  Unterstützung sollte nur jenen  Personen  gewährleistet werden,  die
aus körperlichen oder  geistigen Gründen nicht in der  Lage sind  eine  Tätigkeit auszuüben.
Es  ist  nicht  einzusehen,  dass Personen  jahrelang  Sozialhilfe beziehen,  obwohl  sie  ge-
sundheitlich in der Lage sind zu arbeiten und dies lediglich aus Gründen der Faulheit nicht
tun.

Solche Personen gehören zur Sozialarbeiten herangezogen, da sie ja auch Sozialhilfe em-

pfangen. Es ist nicht gerecht, dass diese der Allgemeinheit auf der Tasche liegen,  nur weil
sie zum Arbeiten zu faul sind. Die Rechnung für diese Sozialschmarotzer bezahlt jeder ehr-
lich arbeitende Mensch.

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2010-09-02