In Deutschland ist es bereits soweit
In Hamburg können bereits Besitzer von Immobilien enteignet werden. Damit soll die Unterbringung neu ankommender Flüchtlinge gesichert werden. Wer nun glaubt, dass das in Österreich nicht passieren kann, wiegt sich in falscher Sicherheit. Man nehme beispielsweise nur nachfolgendes (Screenshot) Gesetz:
Da heißt es unter anderem:
§ 1 Begriff
„Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn durch ein Naturereignis oder
ein sonstiges Ereignis dem Umfange nach eine außergewöhnliche Schädigung von Men-
schen oder Sachen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.“ oder
§ 5 Allgemeine Pflichten:
(1) Im Falle einer Katastrophe hat jedermann über Anordnung durch den Einsatzleiter gegen angemessene Entschädigung vermögensrechtlicher Nachteile, nach Zumutbarkeit seine Arbeitskraft für die erforderlichen Hilfsmaßnahmen in seiner Aufenthaltsgemeinde zur Verfügung zu stellen, Sachen, die zur Bekämpfung der Katastrophe benötigt werden beizustellen, das Betreten und die sonstige Benützung seiner Grundstücke und Baulich- keiten zu dulden und die erforderlichen Auskünfte den Organen des Katastrophenhilfs- dienstes zu erteilen. ………“ Den gesamten Gesetzestext kann die geneigte Leserschaft unter diesem LINK nachlesen. Nachdem Bundeskanzler Faymann in jeder seiner Wortmeldungen bzgl. der Flüchtlinge den eingebaute Stehsatz:. „Ich stehe mit der deutschen Bundeskanzlerin im ständigen Kontakt“ .verwendet, ist es nicht auszuschließen, dass man in Österreich dem deutschen Beispiel folgt. Dazu bedarf es nicht einmal eines neuen Gesetzes sondern lediglich der amtlichen Fest- stellung, die den Flüchtlingsansturm als Katastrophe bewertet. Möglicherweise liebäugelt schon der eine oder andere Politiker mit dieser Möglichkeit. ***** 2015-10-03