Auch in Österreich sind Enteignungen zugunsten von Flüchtlingen möglich


In Deutschland ist es bereits soweit

In Hamburg können bereits Besitzer von Immobilien enteignet werden.   Damit soll die
Unterbringung neu ankommender Flüchtlinge gesichert werden.   Wer nun glaubt, dass
das in Österreich nicht passieren kann, wiegt sich in falscher Sicherheit.
Man nehme beispielsweise nur nachfolgendes (Screenshot) Gesetz:
Da heißt es unter anderem:
§ 1 Begriff
„Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn durch ein Naturereignis oder
ein  sonstiges Ereignis dem Umfange nach eine außergewöhnliche Schädigung von Men-
schen oder Sachen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.“
oder

§ 5 Allgemeine Pflichten:

(1) Im  Falle  einer  Katastrophe  hat  jedermann  über  Anordnung  durch den Einsatzleiter
gegen angemessene Entschädigung vermögensrechtlicher Nachteile,  nach Zumutbarkeit
seine  Arbeitskraft  für  die  erforderlichen  Hilfsmaßnahmen in seiner Aufenthaltsgemeinde
zur Verfügung zu stellen,  Sachen,  die zur Bekämpfung der  Katastrophe benötigt werden
beizustellen,  das  Betreten  und  die sonstige Benützung seiner Grundstücke und Baulich-
keiten  zu  dulden  und  die  erforderlichen  Auskünfte den Organen des Katastrophenhilfs-
dienstes zu erteilen. ………“
Den  gesamten Gesetzestext kann die geneigte Leserschaft unter diesem LINK nachlesen.
Nachdem   Bundeskanzler Faymann in jeder seiner Wortmeldungen bzgl.  der Flüchtlinge
den  eingebaute   Stehsatz:. „Ich  stehe  mit  der deutschen Bundeskanzlerin im ständigen
Kontakt“ .verwendet,  ist es nicht auszuschließen,  dass man in  Österreich dem deutschen
Beispiel folgt.
Dazu bedarf es nicht einmal eines neuen  Gesetzes sondern lediglich der amtlichen Fest-
stellung,  die den Flüchtlingsansturm als Katastrophe bewertet.  Möglicherweise liebäugelt
schon der eine oder andere Politiker mit dieser Möglichkeit.
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2015-10-03