Raiffeisenbank mahnt einen Toten


Der Gemahnte ist bereits seit über einem Jahr verstorben

 


 


Nein werte Raiffeisenbank, Herr Ing. Robert R. hat keinen Zahlungstermin übersehen.  Auch wird er obige Zahlungserinnerung nicht als freundlichen Hinweis betrachten können – geschweige denn, den geforderten Betrag einzahlen.  Er ist nämlich bereits seit über einem Jahr (30.08.2016) verstorben.

 

Zudem sei angemerkt, dass die gesamte Verlassenschaft – inklusive seiner Bankkonten – von einem öffentlichen Notar abgehandelt wurde.  Wir wissen zwar nicht wie die Kontenführung bei der Raiffeisenbank vonstatten geht, finden aber die Mahnung an einen Toten – der zudem schon über ein Jahr verstorben ist – pietätlos.

 

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2017-10-18