Schlepper ist kein ehrlicher Beruf


Schlepper sind Verbrecher denen keine Hochachtung gebührt

„Aber  vor jedem ehrlichen Schlepper,  der saubere Arbeit macht: der seine Kunden sicher aus
dem Land des Elends und Hungers, des Terrors und der Verfolgung herausführt, der sie sicher
hereinbringt,  den  Grenzkontrollen  zum  Trotz,  in unser „freies“ Europa, habe ich Achtung. Er
ist  ein  Dienstleister,  der eine sozial nützliche Tätigkeit verrichtet und dafür auch Anspruch hat
auf ein angemessenes Honorar.  Für Gesinnungslumpen, die glauben, sie müssten sich davon
distanzieren,  habe  ich  nur Verachtung.“ Diese Zeilen brachten dem Obmann von Asyl in Not,
Michael Genner, einen „Strafantrag“ wegen § 282 Abs 2 StGB ein.
Morgen,  Donnerstag  dem 6. Februar 2014, 10:30 Uhr,  sollte der Prozess gegen Genner im
Landesgericht für Strafsachen Wien, Saal 310, 3. Stock Eingang Wickenburggasse 22, 1080
Wien stattfinden. Überraschender Weise wurde dieser nun abberaumt.
Die  Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) hatte der Staatsanwaltschaft Wien die Weisung erteilt,
den Strafantrag gegen Genner zurückzuziehen.   Dies gab OStA-Sprecher Michael Klackl ges-
tern am Abend bekannt.
Die  Oberstaatsanwaltschaft  sei nach eingehender Prüfung zur Überzeugung gelangt,  dass der
angeklagte  Tatbestand nicht erfüllt ist,  wird von deren Seite verlautbart.   Die Begründung dafür
war,  dass  die  Stellungnahme zum Straftatbestand der Schlepperei,  eine noch zulässige Kritik
sei.  Daher habe man vom Weisungsrecht Gebrauch gemacht.
Einerseits  ist es zu begrüßen,  dass Kritik an einer Strafbestimmung nicht automatisch zu einer
Verurteilung  führt.   Andererseits  sind  die  eingangs  angeführten Zeilen von Genner moralisch
jedoch  nicht  vertretbar.  Denn  es  gibt keine ehrlichen Schlepper,  die saubere Arbeit machen.
Diese Leute sind Verbrecher,  die auf Kosten von Menschen Profite lukrieren.  Sie pferchen Per-
sonen  unter  menschenunwürdigen  Bedingungen  in Boote,  Lastautos oder sonstige Gefährte.
Ob diese dabei drauf gehen ist ihnen egal, solange der Gewinn stimmt.
Die  Aussage  von Genner,  dass Schlepper Dienstleister seien, die eine sozial nützliche Tätigkeit
verrichten  und  dafür auch Anspruch auf angemessenes Honorare haben,  werten wir als zutiefst
menschenverachtend.   Möglicherweise   bricht  der  Obmann  von  Asyl in Not für Schlepper des-
halb  eine  Lanze,  da  jeder  ins  Land geschleppte Flüchtling Geld für diverse Flüchtlingsorgani-
sationen bringt und damit auch unter anderem Arbeitsplätze in diesen sichert.
Die heutigen Schlepper sind Kriminelle,  die keineswegs mit jenen Personen verglichen werden
können,  die  seinerzeit  unter  dem Einsatz ihres eigenen Lebens Flüchtlinge aus den einstigen
sozialistischen Diktaturen (ehemalige Ostblockstaaten) nach Österreich brachten. Diese Flucht-
helfer  waren  selbstlose  Helden,  die  auch  keinen Anspruch auf ein „angemessenes Honorar“
erhoben.   Bei  den  Personen  die nach Österreich gebracht wurden,  handelte es sich fast aus-
nahmslos um Verwandte,  Freunde oder Bekannte.
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2014-02-05