Linker Forensiker muss Ehrenerklärung abgeben
Der König der linken Internetrechercheure, der Kripobeamte Uwe Sailer musste in einem Vergleich gegen den von ihm zu Unrecht beschuldigten Wiener FPÖ-Landtagsabgeord- neten Mag. Wolfgang Jung klein beigeben. Voraussetzung für diesen Vergleich war eine Ehrenerklärung mit folgendem Inhalt: „Diese Behauptung ist unwahr. Ich ziehe sie daher – ebenso wie alle in der Folge ge- äußerten, beleidigenden, Aussagen über Herrn Mag. Jung – mit dem Ausdruck des Bedauerns und meiner Entschuldigung zurück. Ich habe mich Herrn Mag. Jung gegenüber verpflichtet, derartige Äußerungen bzw. sinngemäß gleichlautende – künftig hin zu unterlassen.“ Da der Vergleich mit beträchtlichen Kosten in vermutlich fünfstelliger Höhe (Zahlung an den Abgeordneten, Anwälte und Gerichtskosten) verbunden ist und der Aufforder- ung in mehreren linken Medien zur „Unterstützung“ anscheinend nicht ausreichend nachgekommen wurde (mit der Solidarität hapert es offenbar, wenn es um Geld geht – siehe Klage gegen die Linkswende), ist anzunehmen, dass von FPÖ-Gegnern künftig von unbeweisbaren Beschuldigungen und wilden Vergleichen Abstand ge- nommen wird. Im Übrigen erklärte Jung, dass sich, unter anderem der Akademiker- ball über eine Spende aus dem von ihm eingerichteten „Sailer-Fonds“ freuen dürfe. (Quelle: APA/OTS)***** 2014-10-02